Nach Ansicht des Bundesrats braucht es keine neuen Regeln für Facebook, Twitter oder Youtube. Auf Fake News und andere Formen der politischen Manipulation hat er allerdings keine Antwort.
Aufgrund der «insgesamt noch unübersichtlichen Lage» lässt der Bundesrat die Frage offen, ob es dafür eine staatliche Regulierung braucht. Momentan setzt er auf die Selbstregulierung der Branche und beobachtet die Entwicklungen, wie er in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht schreibt.
Es handelt sich um eine erneute Lagebeurteilung nach dem 2013 veröffentlichten Bericht «Rechtliche Basis für Social Media». Fake News und Social Bots – Programme, die als echte Personen getarnt solche News generieren – waren damals noch kein Thema. Nun aber hat der Bundesrat die Manipulation der öffentlichen Meinung durch Falschinformation als Gefahr erkannt.
Traditionelle Massnahmen wie Verleumdungsklagen, Schritte gegen unlauteren Wettbewerb oder die Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten sind dagegen wenig hilfreich. Die Urheber sind nämlich oft gar nicht zu identifizieren und noch seltener zur Rechenschaft zu ziehen.
Die EU und einzelne europäische Länder haben daher gezielte Gegenmassnahmen beschlossen. So will etwa der EU-Rat russische Desinformationskampagnen richtigstellen. In Deutschland wird darüber diskutiert, Plattformbetreiber zur Löschung offensichtlicher Falschinformationen zu verpflichten.
«Die Debatte über mögliche Schutzmassnahmen steht erst am Anfang», schreibt der Bundesrat. Vorerst sei es nicht angezeigt, zusätzliche Normen zu schaffen.
Andere im Bericht von 2013 geortete Gesetzeslücken glaubt der Bundesrat hingegen schliessen zu können. Die Sorgfaltspflichten bei der Datenerhebung beispielsweise sollen im Rahmen der Revision des Datenschutzgesetzes ausgebaut werden. Derzeit arbeitet das Justiz- und Polizeidepartement an einem Entwurf.
Das Innendepartement bereitet ein Gesetz vor, das einheitliche Regeln für die Alterskennzeichnung und Altersbeschränkung für Games und Videos bringen soll. Auch im Fernmeldegesetz soll der Kinder- und Jugendschutz gestärkt werden. Und schliesslich haben die Behörden mit dem revidierten Überwachungs- und dem neuen Nachrichtendienstgesetz zusätzliche Instrumente in die Hand bekommen.
Offen lässt der Bundesrat die Frage, wie mit der zunehmenden Werbung auf sozialen Netzwerken umgegangen werden soll. Ob das heute für Radio und Fernsehen geltende Transparenzgebot auf Social Media ausgedehnt werden soll, will er im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz über elektronische Medien prüfen.
Bei all dem beleibt das Problem der internationalen Rechtsdurchsetzung ungelöst. So lässt sich etwa die Herausgabe von Daten oder Nutzerprofilen nur sehr schwer durchsetzen, wenn diese im Ausland gespeichert sind. Derzeit arbeitet das Cybercrime-Komitee des Europarates an Vorschlägen für eine rasche Datenherausgabe. (sda)