Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente ab 2026 auszahlen. Zur Finanzierung schlägt er zwei Varianten vor. Das Wichtigste in 5 Punkten.
27.03.2024, 14:5927.03.2024, 16:02
Was wurde entschieden?
Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente ab 2026 auszahlen. Für die Finanzierung schlägt er eine Variante nur mit höheren Lohnbeiträgen und eine zweite Variante mit mehr Lohnbeiträgen und höherer Mehrwertsteuer vor. Zudem will er den Anteil des Bundes an die AHV senken.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider neben Stephane Rossini, Leiter des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) an der Medienkonferenz vom 27. März.Bild: keystone
Wie sehen die Finanzierungs-Varianten konkret aus?
Die Initiative selbst schlug keinen Finanzierungsplan der 13. AHV-Rente vor. Aus diesem Grund musste sich der Bundesrat nun mit der Frage auseinandersetzen, wie die zusätzlichen Ausgaben von 4,2 Milliarden Franken gedeckt werden sollen. Er hat sich dabei auf zwei Varianten verständigt:
- Eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.8 Prozentpunkte
- Eine kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.5 Prozentpunkte und der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte
Dabei werde die Erhöhung der Lohnbeiträge aufgeteilt zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Diese Finanzierung erlaube es, die Kosten der 13. Rente auf die gesamte Bevölkerung zu verteilen, auf Erwerbstätige und Rentner, erklärte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider an der Pressekonferenz.
Wie viel steuert der Bund bei?
Weniger als vorher. Der Bundesrat will den Anteil des Bundes an der AHV senken. Derzeit finanziert er einen festen Anteil von 20,2 Prozent der AHV-Kosten. Bei Einführung der 13. Rente entspräche das demnach 840 Millionen der 4,2 Milliarden Franken. Um eine zusätzliche Belastung des Bundesbudgets zu vermeiden, möchte der Bundesrat den Bundesanteil der AHV-Kosten ab dem 1.1.2026 bis zum Inkrafttreten der nächsten Reform auf 18,7 Prozent senken. Der Bundesbeitrag würde sich damit 2026 noch immer auf über 11 Milliarden Franken pro Jahr belaufen.
Um den tieferen Bundesbeitrag an die AHV zu kompensieren, schlägt der Bundesrat wiederum zwei Varianten vor: Die erste sieht vor, das Geld dem AHV-Fonds zu entnehmen. Die zweite Variante will mehr Einnahmen: Entweder werden die Lohnbeiträge um 0,2 Prozentpunkte erhöht oder aber die Lohnbeiträge steigen um 0,1 Prozentpunkte und die Mehrwertsteuer um 0,2 Prozentpunkte. Dieses Geld soll an die AHV gehen und dafür sorgen, dass der AHV-Fonds nicht zusätzlich belastet wird.
Wie wird die 13. AHV Rente ausbezahlt?
Die 13. AHV-Rente, die ab 2026 eingeführt wird, soll als «Dreizehnter» ausbezahlt werden und nicht als monatlicher Zuschlag. Das hat der Bundesrat als Eckwert festgelegt. Die Einzelheiten sind aber noch offen.
Eine Auszahlung als 13. Rente statt eines Zuschlags auf die jetzigen zwölf Jahresrenten sei technisch gut möglich, so Elisabeth Baume-Schneider. Zudem tönte sie an, dass der «Dreizehnte» eher am Ende jedes Jahres ausbezahlt werden dürfte. Ob nach einem Todesfall oder einer Pensionierung unter dem Jahr ein pro-rata-Beitrag ausbezahlt werde, müsse noch geklärt werden.
Wie geht es weiter?
Das eidgenössische Departement des Innern soll bis im Sommer 2024 eine Vernehmlassungsvorlage mit den beschlossenen Eckwerten vorgelegt. Bis im Herbst 2024 soll dann die Botschaft bereitliegen, sodass die Räte danach entscheiden können
Das war die Pressekonferenz:
Das sei nicht diskutiert worden, so Baume-Schneider, aber dazu könnte es noch kommen.
Die Pressekonferenz ist beendet.
Man müsse zuerst ein bisschen überfinanzieren und dann baue sich das wieder ab, bis uzm Horizont, wo man landen wolle, erklärt Thomas Friedli, Bereichsleiter Mathematik. Auch gebe es eine gewisse Rundungsdifferenz, da man auf 0.1 Prozentpunkte runden müsse.
Frage: Es gebe zwei Gesetzesvorlagen: Eine für die Finanzierung, eine für die Umsetzung. Was passiert, wenn die Finanzierung bis Ende 2025 nicht zustande kommt? Wie werden dann die Beiträge finanziert?
Baume-Schneider antwortet: Das erste Jahr durch den Fonds und danach müsse man schauen. Der Bundesrat müsse die Verantwortung übernehmen.
Man habe schon darüber nachgedacht, Details stünden aber nicht fest. Sterbe eine Person mitten im Jahr, so stünden den Angehörigen die 13. Rente nicht zu, so die Bundesrätin.
Es wäre eine Möglichkeit gewesen, aber das wäre in so kurzer Frist nicht möglich gewesen, antwortet Baume-Schneider.
Entschieden sei dies noch nicht, aber wahrscheinlich werde die Ausbezahlung auf Ende des Jahres angesetzt, so Baume-Schneider.
«Die Mehreinnahmen sind nötig, um die AHV für die nächsten Jahre zu stabilisieren», betont Baume-Schneider. Ohne diese, entstünden rasch Defizite.
Die Fragerunde ist eröffnet.
Weiter möchte der Bundesrat den Bundesanteil der AHV vorübergehend senken. Von 20,2 Prozent auf 18,7 Prozent. Auch dafür schlägt Baume-Schneider zwei Varianten vor: So könnten die Mittel aus dem AHV-Fonds genommen werden oder entweder die Lohnbeiträge erneut erhöht (0.2 Prozentpunkte) oder kombiniert die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer erhöht werden.
Der Bundesrat habe die Eckwerte bestimmt: Die verbundenen Mehrkosten von 4,2 Milliarden Franken sollen nachhaltig finanziert werden.
Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.8 Prozentpunkte und eine kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,5 und der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte.
Die 13. AHV-Rente soll einmal pro Jahr ausbezahlt und nicht auf zwölf Monatsrenten aufgeteilt werden, so Baume-Schneider. Ergänzungsleistungen sollen deswegen nicht gekürzt werden.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider eröffnet die Pressekonferenz. Im vergangenen März sei die Initiative für die 13. AHV klar angenommen worden, so die Bundesrätin. Heute könne der Bundesrat aufzeigen, wie er den Entscheid umsetzen wolle. Er wolle garantieren, dass die 13. AHV Rente ab 2026 ausbezahlt werden könne. Zudem habe er entschieden, wie die 13. AHV Rente finanziert werden soll.
(saw)
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