«Tatsache ist: Die 13. AHV-Rente spült den Kantonen zusätzliches Steuergeld in die Kassen», sagt Daniel Lampart. «Das ist sicher nicht, was die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beabsichtigt haben.» Der Chefökonom des Gewerkschaftsbunds wälzt deshalb Pläne, um diese Gelder für die langfristige Finanzierung der AHV zurückzuholen.
Hier die kurze Geschichte über einen dreistelligen Millionenbetrag – und die mäandrierenden Finanzflüsse zwischen Bund und Kantonen.
Mit dem Ja des Volks zur Gewerkschaftsinitiative am 3. März erhalten die Pensionierten zwar ab 2026 eine zusätzliche AHV-Rente – diese werden sie jedoch als Einkommen in der Steuererklärung deklarieren und versteuern müssen. Für die Kantone ergibt das einen Geldsegen, zu dem sie nichts beitragen. Denn finanziert wird die AHV zu über 70 Prozent von den Beiträgen der Arbeitgeber und Versicherten, zu knapp 7 Prozent aus der Mehrwertsteuer und zu 20,2 Prozent aus der Bundeskasse.
Die Bundeskasse steuert aber laut Finanzministerin Karin Keller-Sutter auf horrende Defizite zu – und so laufen seit dem Abstimmungssonntag die Diskussion heiss, wie die 13. AHV-Rente finanziert werden soll: Höhere Lohnabzüge, höhere Mehrwertsteuer, eine Finanztransaktionssteuer? Die Ideen sind zahlreich – und jede für sich politisch umstritten.
Jetzt kommt ein neuer Vorschlag hinzu: «Die zusätzlichen Einnahmen der Kantone aus der 13. AHV-Rente sollen direkt oder indirekt wieder der AHV zufliessen», sagt Lampart. Es geht um sehr grosse Zahlen: Die 13. AHV-Rente schlägt jährlich mit 5 Milliarden Franken zu Buche. Für den Bundesanteil von 20,2 Prozent macht dies zusätzliche Ausgaben im Umfang von etwas über 800 Millionen Franken aus.
Auf der andern Seite summieren sich die zusätzlichen Steuereinnahmen bei Bund und Kantonen auf rund 700 Millionen Franken. Doch fallen diese vor allem in den Kantonen an: Sie erhalten rund 600 Millionen davon, der Bund bloss 100 Millionen. Bei diesen Schätzungen nimmt Lampart Bezug auf parlamentarische Vorstösse, welche die Steuerbefreiung der AHV forderten, worauf der Bundesrat allfällige Steuerausfälle kalkulierte.
«Mit diesen Mehreinnahmen von 700 Millionen könnte der Bundesanteil für die 13. AHV-Rente weitgehend finanziert werden», sagt Lampart. Indem die Kantone ihrerseits diesen Betrag in die AHV einschiessen. «Wie das bis 2008 der Fall gewesen ist, als die Kantone etwas über 3 Prozent der AHV-Ausgaben bezahlen mussten.» Für beide Lösungen brauche es nur gesetzliche Anpassungen. «Sie sind also rasch umsetzbar.» Klar ist auch, dass es eher früher als später zusätzliche Gelder für die AHV braucht. Der Gewerkschaftsbund setzt dabei laut Lampart weiterhin in erster Linie auf eine «massvolle Erhöhung» der Lohnprozente.
Bemerkenswert: Auch der Luzerner FDP-Nationalrat Peter Schilliger will wissen, was es mit den Einnahmen der Kantone auf sich hat. In einem Vorstoss nimmt er Bezug auf einen Bericht der Luzerner Zeitung, wonach dem Kanton dank der 13. AHV-Rente 25 Millionen zufliessen. Schilliger will vom Bundesrat wissen: «Hält es der Bundesrat für richtig, dass der Grossteil der zusätzlichen Steuern bei den Kantonen und Gemeinden anfällt, obwohl die Last der 13. AHV-Rente beim Bund anfällt?» Eine Antwort steht noch aus.
«Das ist sicher nicht, was die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beabsichtigt haben.»
Jeder, der unser System halbwegs versteht, hätte sich das auch selber ausdenken können..