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Es geht um 50 Millionen: Wer lügt, Bundesrat Burkhalter oder die Bundesanwaltschaft?

Es geht um 50 Millionen: Wer lügt, Bundesrat Burkhalter oder die Bundesanwaltschaft?

15.11.2016, 16:3815.11.2016, 17:32

Hat Botschafter Jacques Pitteloud zwei Kenianern angeboten, für 50 Millionen Franken dafür zu sorgen, dass die Schweiz das Verfahren gegen sie wegen Geldwäsche einstellt? Der Botschafter sagt, er habe auf das Angebot auf Anweisung der Bundesanwaltschaft gemacht. Auch Bundesrat Didier Burkhalter hält sich an diese Version. Die Bundesanwaltschaft bestreitet dies jedoch. Wer lügt?

Eric Cottier, Staatsanwalt des Kantons Waadt, soll als ausserordentlicher Staatsanwalt den kuriosen Fall des Botschafters Jacques Pitteloud nun untersuchen. Eingesetzt hat ihn die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA).

Jacques Pitteloud, Quelle: http://www.businessdailyafrica.com/mega-scandals-return-to-courts/539546-2568806-i3rck3/index.html
Botschafter Jacques Pitteloud.

Die Aufsichtsbehörde hat am Dienstag eine Meldung von Radio Télévision Suisse (RTS) bestätigt. Die Ernennung ist gut einen Monat nach der Ankündigung der Bundesanwaltschaft erfolgt, dass sie die Ermittlungen abgeben will. Damit wollte sie jeden Anschein von Befangenheit vermeiden.

Im August versicherte Bundesrat Didier Burkhalter, der ehemalige Botschafter in Kenia habe «in Absprache» mit der Bundesanwaltschaft gearbeitet. Diese Aussage wurde von der Bundesanwaltschaft bestritten, weshalb sie einen Antrag auf Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts stellte.

Vorwurf der Nötigung

Eric Cottier muss nun abklären, ob an den Vorwürfen von zwei Kenianern gegen Pitteloud etwas dran ist. Gegen die beiden Brüder läuft in der Schweiz eine Strafuntersuchung wegen Geldwäscherei.

Sie werfen dem Botschafter vor, sie unter Druck gesetzt zu haben. Er soll ihnen die Einstellung der Untersuchung in Aussicht gestellt haben, wenn sie ihm 50 Millionen Franken bezahlen würden.

Die Bundesanwaltschaft trat zunächst nicht auf die Sache ein. Die Kenianer reichten dagegen Beschwerde beim Bundesstrafgericht ein, welches ihnen Recht gab.

«Angebot» per SMS

Das Bundesstrafgericht wies in seinem Entscheid auf eine SMS-Kommunikation zwischen Pitteloud und den beiden Kenianern vom Mai 2014 hin. Darin soll der Ex-Botschafter sein «Angebot» gemacht haben.

Gegenüber der kenianischen Presse hatte Jacques Pitteloud erklärt, aus persönlichem Antrieb gehandelt zu haben. Anschliessend präzisierte er, Anweisungen der Bundesanwaltschaft gefolgt zu sein. Diese hielt jedoch fest, dass sie keinerlei Aufträge oder Instruktionen an den Ex-Botschafter gegeben habe.

Nach einer Militärkarriere wurde der Walliser im Jahr 2000 im Alter von 38 Jahren der erste Nachrichtenkoordinator des Bundes. Nach mehreren Pannen wurde der Dienst reorganisiert und einem Krisenstab unterstellt. Pitteloud wechselte in der Folge zum Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten. (whr/sda)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Kookaburra
15.11.2016 17:19registriert November 2015
Am Besten wäre wohl, wenn beide zurücktreten würden und die 50 Millionen abbezahlen müssten. Und alle Entwicklungshilfe und Zahlungen an Kenia wegen Korruptionsverdacht vorläufig eingestellt würden.
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