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Nach Covid-19: Aufsicht macht Empfehlungen für besseres Krisenmanagement

Nach Covid-19 – bei Kommunikation zwischen Bund und Kantonen gibt's «Optimierungsbedarf»

12.10.2023, 14:00
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Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) beurteilt die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen während der Corona-Pandemie als mittelmässig. Die Verteilung der Kompetenzen sei nicht immer klar geregelt gewesen. Es gebe «klaren Optimierungsbedarf». Die Kommission gibt 13 Empfehlungen ab.

Zwar habe sich die im Epidemiengesetz vorgesehene Kompetenzverteilung im Grossen und Ganzen bewährt, heisst es im am Donnerstag veröffentlichten GPK-S-Bericht. Auch dank des gemeinsamen Handelns der Bundes- und Kantonsbehörden habe die Schweiz die Krise insgesamt zufriedenstellend überstehen können. Es habe einen regelmässigen Kontakt auf Fachebene gegeben.

Bundesrat Alain Berset spricht an einer Medienkonferenz ueber Covid 19 Massnahmen, am Mittwoch, 19. Januar 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Gesundheitsminister Alain Berset hat die Kantone zu wenig eingebunden.Bild: keystone

Die Kantone wurden nach Ansicht der GPK-S jedoch nur teilweise in die Krisenorganisation des Bundes einbezogen. Es hätten klar definierte Ansprechstellen und Leitlinien gefehlt, was die Weitergabe von Informationen erschwert habe.

Zusätzliche Lage prüfen

Insbesondere während der «besonderen Lage» seien Probleme aufgetaucht, und die Zusammenarbeit sei mehrmals an ihre Grenzen gestossen. «Das Fehlen eines gemeinsamen Verständnisses der Rollenverteilung hatte einen negativen Einfluss auf das Krisenmanagement beim Auftreten der zweiten Welle im Spätherbst 2020», schreibt die parlamentarische Oberaufsichtskommission in ihrem Bericht.

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Es wird diskutiert, ob das Epidemiengesetz um eine zusätzliche gesundheitliche Lage erweitert werden muss. Bild: keystone

Bund und Kantone hätten sich auch nach der Rückkehr zur «normalen Lage» im April 2022 nicht über ihre jeweiligen Zuständigkeiten einigen können, bedauert die Aufsichtskommission. Zu prüfen sei deshalb, ob im Epidemiengesetz eine zusätzliche Lage definiert werden müsste. Insgesamt sei es «unerlässlich, die jeweiligen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten klarer zu regeln».

Die GPK-S kritisiert in ihrem Bericht weiter die unzureichende Konsultation der Kantone zu den schweizweiten Pandemiemassnahmen sowie die mangelnde Information der Kantone über die beschlossenen Massnahmen. Diese Prozesse müssten in Zukunft präzisiert werden. Während der Pandemie war öfter von einem kantonalen «Flickenteppich» die Rede. Aus Sicht der GPK-S könnten institutionalisierte regelmässige Treffen von Bundesrat und Kantonen in Krisenzeiten Abhilfe schaffen.

Bessere Einbindung der Kantone

Die parlamentarische Oberaufsichtskommission hat dreizehn Empfehlungen formuliert, um die Aufgabenteilung und die strategische Koordination in künftigen Krisen zu verbessern. Insgesamt sollten die Kantone besser in die schweizweiten Massnahmen zur Krisenbewältigung eingebunden werden.

Zudem verlangt die GPK-S vom Bundesrat zwei weitere Berichte zur Covid-Pandemie. Einer soll die Kontaktverfolgung von Bund und Kantonen unter die Lupe nehmen und die Schaffung harmonisierter Informatiksysteme prüfen. Der zweite soll Bilanz ziehen über den Einsatz der Armee und des Zivilschutzes zur Unterstützung der Kantone.

Der Bundesrat muss bis Mitte Februar zum Bericht Stellung beziehen. Die GPK-S erwarte von der Landesregierung, dass sie die Empfehlungen bei den laufenden Arbeiten – insbesondere bei der Revision des Epidemiengesetzes und des Pandemieplans – Rechnung trage. Der Bundesrat hat in der Vergangenheit jeweils Entgegenkommen signalisiert. (sda)

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