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NGOs schalten Bundesgericht gegen ADS 15 Drohnenkauf ein

Eine Aufklaerungsdrohne des ADS 15 System im Flug am Berg Pilatus vorbei, anlaesslich einer Medienkonferenz des VBS mit einer Praesentation zum Aufklaerungsdrohnensystem 15 (ADS 15) vom Donnerstag, 4. ...
Die Schweiz soll insgesamt sechs ADS-15-Drohnen erhalten.Bild: keystone

NGOs schalten Bundesgericht gegen Drohnenkauf ein

16.09.2025, 13:1616.09.2025, 13:16

Mehrere NGOs haben am Dienstag beim Bundesgericht eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung und Verletzung des Verfassungsrechts beim Kaufvertrag des israelischen Drohnen-Aufklärungssystems ADS-15 eingereicht. Sie prangern die Rechtswidrigkeit des Vertrages an.

Das Obergericht des Kantons Bern hatte zuvor ein Gesuch der NGOs um vorsorgliche Beweisführung betreffend des Vertrages zwischen der Eidgenossenschaft und dem israelischen Rüstungsunternehmen Elbit Systems abgelehnt, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag hiess.

Beschwerdeführer sind ein palästinensisches Ehepaar, das 2024 aus dem Gaza geflüchtet war, die Gruppe Schweiz ohne Armee (Gsoa), die Schweizerische Liga für Menschenrechte und die Schweizerische Anwaltsvereinigung für Palästina (ASAP). Sie fordern Einsicht in den zwischen der Schweiz und Elbit geschlossenen Vertrag.

Ziel der Beschwerde sei es, dessen Nichtigkeit festzustellen, denn er unterstütze «de facto die israelische Armee». Neben Rechtsverweigerung und Verletzung des Verfassungsrechts gehe es auch um die Verletzung der durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMKR) garantierten Rechte.

Bundesrat Martin Pfister besichtigt eine Drohne, anlaesslich einer Medienkonferenz des VBS mit einer Praesentation zum Aufklaerungsdrohnensystem 15 (ADS 15) vom Donnerstag, 4. September 2025 bei der A ...
Anfang September wurden die Drohnen von Bundesrat Martin Pfister in einer Medienkonferenz vorgestellt.Bild: keystone

Indem die Schweiz ihren Vertrag mit dem israelischen Hersteller Elbit fortführe, mache sie Geschäfte mit einem Unternehmen, das Waffen liefere, die bei nachgewiesenen Verstössen gegen das Völkerrecht eingesetzt würden. Der Vertrag verstosse demnach gegen internationales und Schweizer Recht, argumentieren die Beschwerdeführer.

Unvereinbar mit Neutralitätsprinzip

Gemäss den Beschwerdeführern verstossen sowohl der Kauf von Ausrüstung bei Elbit als auch die gemeinsame Entwicklung und der Export von militärischem Material an den Staat Israel auch gegen den Internationalen Vertrag über den Waffenhandel, Arms Trade Treaty (ATT) und das Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (KMG). Sie hielten fest, dass der Vertrag mit dem in der Verfassung verankerten Neutralitätsprinzip unvereinbar erscheine. Sie verurteilen diesen daher als «unmoralisch und rechtswidrig».

Ein Gesuch um vorsorgliche Beweisführung war beim Obergericht des Kantons Bern Mitte Juli eingereicht worden. Laut Mitteilung wies das Berner Gericht dieses bereits nach zwei Tagen mit der Begründung zurück, dass es politischer Natur sei.

Dies sei Rechtsverweigerung, sagte die Anwältin der klagenden Parteien, Emma Lidén der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Eine Klage allein deshalb als «missbräuchlich» zu bezeichnen, weil sie ein Thema mit politischer Dimension betreffe, stelle einen schwerwiegenden Machtmissbrauch dar.

Beschaffung redimensioniert

Beim Beschaffungsprojekt für das neue Aufklärungsdrohnensystem der Schweizer Armee ist seit Längerem der Wurm drin. 2015 stimmte das Parlament dem Kauf der sechs Drohnen des Typs Hermes 900 HFE von Elbit für 250 Millionen Franken zu. Mittlerweile ist von Kosten von 298 Millionen Franken die Rede. 2019 hätte das Projekt abgeschlossen sein sollen. Sechs Jahre später ist das Geschäft aber immer noch nicht unter Dach und Fach. Der Bund hat deshalb die Beschaffung redimensioniert.

Eine Stellungnahme des Bundesamts für Rüstung (Armasuisse) wurde in Aussicht gestellt. (sda)

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