Walliser Hilfe reicht nicht aus: Bund will Solidaritätsbeitrag für Opfer von Crans-Montana
Der Bundesrat will den Opfern der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS einen Solidaritätsbeitrag entrichten. Die Unterstützung durch Opferhilfe, Sozialversicherungen und Haftpflichtversicherungen stosse wegen der vielen Geschädigten an Grenzen, schreibt er dazu.
Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) erhielt am Mittwoch den Auftrag, bis Ende Februar eine Vorlage ans Parlament auszuarbeiten. Den Solidaritätsbeitrag an die Opfer und ihre Angehörigen versteht der Bundesrat als Zeichen angesichts des erlittenen Unrechts.
Der Bundesrat plant nun ein dringliches Gesetz. Die Vorlage soll das Parlament nach seinen Vorstellungen in der Frühjahrssession behandeln, so dass das Gesetz unmittelbar nach der Zustimmung der Räte im März in Kraft treten könnte.
Viele Hürden und ein langer Prozess
Bei Grossereignissen genügten das Vermögen der Verantwortlichen sowie die Haftungssummen der Versicherungen oft nicht, schrieb der Bundesrat. Auch müssten die Ansprüche aller Opfer und ihrer Angehörigen koordiniert werden. Bis ein Entscheid vorliege, dauere es daher oft lange.
Bei Personen, die nicht in der Schweiz versichert sind, besteht laut dem Bundesrat zudem die Schwierigkeit von Ungleichbehandlungen. Denn diese Geschädigten erhalten andere Versicherungsleistungen.
Um langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden, will der Bundesrat zudem auf Vergleichsverhandlungen setzen. Ins Gespräch kommen sollen Opfer und deren Angehörige, Versicherungen, weitere leistungspflichtige Parteien und Behörden an einem Runden Tisch. Wie dieser rechtlich verankert werden kann, wird nun das EJPD prüfen.
Vorschläge machen muss das EJPD bis Ende Februar auch zur Frage, wie sich der Bund an den hohen Opferhilfekosten in den betroffenen Kantonen beteiligt. Tun könnte er dies laut der Mitteilung «aus Solidarität mit den Kantonen». Das sieht das Opferhilfegesetz vor.
Das Opferhilfegesetz schreibt vor, dass Opfer der Brandkatastrophe und deren Angehörige auf Leistungen der kantonalen Opferhilfestellen Anspruch haben, etwa für Reise- und Unterkunftskosten, medizinische Versorgung und psychologische und juristische Beratungen. (sda)
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