Schweiz
Crans-Montana

Crans-Montana: Warum das öffentliche Verfahren den Beschuldigten hilft

KEYPIX - The owner of Le Constellation bar Jacques Moretti is photographed for a hearing before the public prosecutor of the canton of Valais, in Sion Monday, February 9, 2026. 41 people mostly teenag ...
Der Besitzer der Bar «Le Constellation», Jacques Moretti, bei einer Einvernahme am 9. Februar 2026.Bild: KEYSTONE

Darum könnten die Beschuldigten von Crans-Montana mit einer milderen Strafe davonkommen

10.02.2026, 10:1110.02.2026, 10:11

Der Fall Crans-Montana wird seit Anfang Jahr intensiv öffentlich diskutiert. Anwältinnen und Anwälte von Opfern und Beschuldigten kommunizieren aktiv mit den Medien. Genau diese offene Informationspolitik könnte nun laut SRF zu milderen Strafen für die Beschuldigten führen.

Das sogenannte «quasi-öffentliche» Verfahren kann für die Beschuldigten von Vorteil sein. Formal ist das Verfahren zwar nicht öffentlich, wirkt aber faktisch wie eines, weil zahlreiche Inhalte durch Anwältinnen und Anwälte sowie durch die Medien laufend nach aussen gelangen.

Gilles-Antoine Hofstetter, lawyer for a victim speaks to journalists, for a hearing before the public prosecutor of the canton of Valais, in Sion Monday, February 9, 2026. 41 people mostly teenagers l ...
Ein Anwalt eines Opfers spricht vor der Einvernahme zu den Medien in Sion.Bild: KEYSTONE

Im Fall Crans-Montana vertreten rund 50 Anwältinnen und Anwälte etwa 130 Opfer und Angehörige. Sie unterliegen keiner Geheimhaltungspflicht, dürfen an Einvernahmen teilnehmen, Fragen stellen und erhalten Einsicht in die Akten. Die Staatsanwaltschaft könnte die Parteien – mit Ausnahme der Beschuldigten – zwar zum Stillschweigen verpflichten, macht von dieser Möglichkeit jedoch in der Regel keinen Gebrauch.

Mediale Vorverurteilung kann vorteilhaft sein

Die Klägerschaft dürfte ein Interesse daran haben, dass die Öffentlichkeit über mögliche Versäumnisse im Fall Crans-Montana informiert wird. Dies erhöht sowohl den öffentlichen als auch den politischen Druck. Gleichzeitig kann die intensive öffentliche Ausschlachtung des Verfahrens jedoch zu einer Vorverurteilung der beschuldigten Personen führen. Eine solche Vorverurteilung kann vom Gericht als strafmindernd berücksichtigt werden, was sich entsprechend auf das Strafmass auswirken kann. (fak)

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60 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Squawk 7700
10.02.2026 10:45registriert Mai 2025
Die grösste Strafe für Morettis ist wohl eh der Geld- und Gesichtsverlust. Egal wo sie in der Schweiz oder in Frankreich hin ziehen, sie werden immer erkannt. Wer gibt ihnen überhaupt noch einen Job oder eine Wohnung? Ihre eigenen Immobilien werden sie sicher verkaufen müssen um die Schulden auch nur annähernd zu bezahlen.
Schlecht wäre einfach, wenn alle anderen beteiligten bei Gemeinde und Kanton straffrei davon kommen.
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Pierre Michel (0.69 HQ)
10.02.2026 11:30registriert Juli 2021
Ich habe den Missbrauch der Akteneinsicht früh kritisiert und wurde in Grund und Boden geblitzt. Die Medienbeobachtung hat sicher einen Einfluss darauf, wie sich Zeugen und Beschuldigte bei der Vernehmung äussern. Zudem verzerrt die ständige Berichterstattung auch die Erinnerungen der Zeugen. Glauben sie jetzt ihren eigenen Erinnerungen, oder passen sie sich der Berichterstattung an?
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