Darum könnten die Beschuldigten von Crans-Montana mit einer milderen Strafe davonkommen
Der Fall Crans-Montana wird seit Anfang Jahr intensiv öffentlich diskutiert. Anwältinnen und Anwälte von Opfern und Beschuldigten kommunizieren aktiv mit den Medien. Genau diese offene Informationspolitik könnte nun laut SRF zu milderen Strafen für die Beschuldigten führen.
Das sogenannte «quasi-öffentliche» Verfahren kann für die Beschuldigten von Vorteil sein. Formal ist das Verfahren zwar nicht öffentlich, wirkt aber faktisch wie eines, weil zahlreiche Inhalte durch Anwältinnen und Anwälte sowie durch die Medien laufend nach aussen gelangen.
Im Fall Crans-Montana vertreten rund 50 Anwältinnen und Anwälte etwa 130 Opfer und Angehörige. Sie unterliegen keiner Geheimhaltungspflicht, dürfen an Einvernahmen teilnehmen, Fragen stellen und erhalten Einsicht in die Akten. Die Staatsanwaltschaft könnte die Parteien – mit Ausnahme der Beschuldigten – zwar zum Stillschweigen verpflichten, macht von dieser Möglichkeit jedoch in der Regel keinen Gebrauch.
Mediale Vorverurteilung kann vorteilhaft sein
Die Klägerschaft dürfte ein Interesse daran haben, dass die Öffentlichkeit über mögliche Versäumnisse im Fall Crans-Montana informiert wird. Dies erhöht sowohl den öffentlichen als auch den politischen Druck. Gleichzeitig kann die intensive öffentliche Ausschlachtung des Verfahrens jedoch zu einer Vorverurteilung der beschuldigten Personen führen. Eine solche Vorverurteilung kann vom Gericht als strafmindernd berücksichtigt werden, was sich entsprechend auf das Strafmass auswirken kann. (fak)
