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SBB verhängen Geldstrafe gegen Familie von Crans-Montana-Opfer

Familie von Crans-Montana-Opfer fährt ohne Billett Zug – und muss 121 Franken bezahlen

11.02.2026, 10:2711.02.2026, 17:14

Die SBB sorgen in Frankreich in diesen Tagen für Schlagzeilen. Grund dafür ist eine Geldstrafe – korrekterweise Zuschlag genannt –, die sie der Familie eines Opfers von Crans-Montana aufgebrummt haben.

busse sbb kontrolleur zugbegleiter
Ein SBB-Zuschlag sorgt in Frankreich für Schlagzeilen.Bild: keystone

Wie RTL schreibt, wollten der Vater und die Schwester am 13. Januar nach Deutschland reisen, um dort die schwerverletzte junge Frau auf der Intensivstation im Spital zu besuchen. In der Nähe von Basel soll das Auto aber eine Panne erlitten haben. So wechselte die Familie das Transportmittel und nahm den Zug – allerdings ohne gültiges Billett.

Als ein Kontrolleur kam, erklärte die Familie diesem die Situation. Trotzdem mussten die beiden Familienmitglieder 121 Franken für die fehlenden Billette bezahlen. Die Angehörigen beschwerten sich im Anschluss bei der Rechtsabteilung der SBB, die den Antrag ablehnte, aber eine Ermässigung von 40 Franken gewährte.

Die fehlende Kulanz sorgt beim Anwalt der Familie für Ärger. Die SBB hätten damit «fehlendes Mitgefühl angesichts der schrecklichen Tragödie, die sie getroffen hat», gezeigt, so Anwalt Christophe de Galembert, gegenüber RTL. Er fordert nun nicht nur eine Aufhebung der Strafe, sondern auch das Ausstellen von Reisegutscheinen für die Familie bis zum Krankenhaus-Austritt der Tochter.

So erklären die SBB ihr Vorgehen

Bei den SBB ist ein gültiges Billett beim Antritt der Reise Pflicht. Wie es auf der Homepage heisst, gibt es zwar Spielraum für eine gewisse Kulanz, allerdings entscheidet das jeweilige Transportunternehmen nachgelagert darüber.

Im Falle der Familie des Crans-Montana-Opfers schrieben die SBB gegenüber watson, die Katastrophe in der Neujahresnacht berühre die ganze Branche tief. «Unsere Gedanken sind bei den Opfern, ihren Familien und Freundinnen und Freunden», so Mediensprecherin Sabrina Schellenberg.

Weiter sagt sie, sie verstehe den Wunsch nach Unterstützung in solchen Situationen. Aber: «Aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber anderen Kundinnen und Kunden, die von anderen tragischen Ereignissen betroffen sind, kann die ÖV-Branche solche individuellen Kosten jedoch nicht übernehmen.» Zur Höhe der Strafe sagt Schellenberg, dass diese mit der Häufigkeit zusammenhänge, wie oft man schon einen Zuschlag für Reisen ohne gültigen Fahrausweis erhalten hat. Die besagten 40 Franken seien aus Kulanzgründen erlassen worden. (dab)

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quelle: keystone / jean-christophe bott
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