Am Mittwoch hat der Bundesrat für die Schweiz ein neues Einreiseregime festgelegt. Zusätzlich wurden offene Fragen bezüglich des Reisens mit einem Covid-Zertifikat in die EU geklärt. Hier die 22 wichtigsten Fragen:
Je nach Land gelten unterschiedliche Anforderungen (z.B. wie lange ein Test gültig ist oder ab welchem Alter Kinder/Jugendliche einen Test vorweisen müssen). Es wird dringend empfohlen, sich über die Bestimmungen im Zielland zu informieren.
Bei der Einreise in die Schweiz kommt es darauf an, aus welchem Land du in die Schweiz einreist sowie auf welche Art du dies tust. Geimpfte und genesene Personen können im Moment ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss je nach Art der Einreise einen negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest vorweisen.
Wenn du aus einem Staat mit besorgniserregender Virusvariante zurückkehrst, musst du dich zusätzlich in Quarantäne begeben. Personen, die mit dem Flugzeug einreisen, müssen zwingend ihre Kontaktdaten angeben. Bei einer Einreise aus Ländern mit einer besorgniserregenden Virusvariante bleiben diverse grenzsanitarische Massnahmen bestehen.
Nein, auch jedes EU-/EFTA-Land entscheidet selbst darüber, wie lange es eine Impfung als «gültig»erachtet.
Ab dem 26. Juni wird für die Einreise in die Schweiz auch ein negativer Antigen-Schnelltest anerkannt.
Bis auf Weiteres werden zum Zweck der Einreise auch andere Impf- oder Testnachweise für den Nachweis einer Impfung, eines Tests oder einer Genesung anerkannt (gelber, internationaler Impfausweis; weitere Papiernachweise).
Der Nachweis der Impfung muss in jedem Fall folgende Elemente enthalten: Name, Vorname und Geburtsdatum der betreffenden Person, Datum der Impfung, verwendeter Impfstoff.
Der Nachweis der Genesung muss in jedem Fall folgende Elemente enthalten: Name, Vorname und Geburtsdatum der betreffenden Person, Bestätigung der Ansteckung, einschliesslich Name und Adresse der bestätigenden Stelle (Teststelle, Ärztin oder Arzt, Apotheke, Spital), Bestätigung der Aufhebung der Absonderung oder ärztliche Bestätigung der Genesung.
In jedem Fall muss man vor der Reise abklären, welche Bestimmungen gelten und welche Nachweise im Zielland zum entsprechenden Zeitpunkt anerkannt werden. Bitte informiere dich daher immer über die geltenden Einreisebestimmungen des Ziellandes.
Das Schweizer Covid-Zertifikat berücksichtigt die Tatsache, dass Genesene nur eine Dosis benötigen, um als vollständig geimpft zu gelten. Die Einreisebedingungen liegen jedoch in der Kompetenz der einzelnen Länder. Dazu gehört auch die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als vollständig bzw. für die Einreise ausreichend geimpft zu sein.
Das Zertifikat ist kein Reisedokument. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über Covid-19-Impfungen und -Tests sowie über die Genesung von einer Covid-19-Infektion entwickeln sich ständig weiter, auch im Hinblick auf neue besorgniserregende Virusvarianten. Bitte informiere dich vor der Reise über die am Zielort geltenden Gesundheitsmassnahmen und damit verbundene Beschränkungen.
Das Schweizer Covid-Zertifikat soll mit den Zertifikaten der EU-/Schengen-assoziierten Staaten kompatibel sein. Der Anerkennungsprozess des Schweizer Covid-Zertifikats durch die EU wurde lanciert.
Eine Einreise in die Schweiz ist auch ohne offizielles Covid-Zertifikat möglich. Abhängig davon, aus welchem Land du einreist und welches Transportmittel du nutzt, kann es sein, dass diverse grenzsanitarische Massnahmen (Einreiseformular, Vorweis eines negativen Testresultats oder Quarantänepflicht) gelten.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich im europäischen Ausland basierend auf einem negativen Testresultat eines PCR-Tests oder eines Antigenschnelltests ein Zertifikat ausstellen zu lassen und damit zurückzureisen.
Im europäischen Ausland erhält man basierend auf einem PCR-Test oder einem Antigen-Schnelltest das europäische Zertifikat ausgestellt und kann damit in die Schweiz zurückreisen.
Die Anpassung der Gültigkeit der betreffenden Zertifikate für Geimpfte wird automatisch angepasst.
Die Gültigkeitsdauer wird durch die Regeln im Zielland bestimmt.
Es wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Schweiz Zertifikate aus dem EU-/Schengen Raum anerkennt, die gemäss den Vorgaben des «EU digital COVID certificate» herausgegeben werden. Für Zertifikate aus Drittstaaten besteht die Möglichkeit einer Anerkennung.
Für das Boarding wird von Personen, die weder geimpft noch genesen sind, ein negativer PCR-Test oder ein negativer Antigen-Schnelltest verlangt. Zudem müssen alle, die mit dem Flugzeug einreisen, ihre Kontaktdaten angeben.
Die Kontrolle erfolgt durch die Fluggesellschaft vor dem Abflug.
Die Erfassung der Kontaktdaten bei der Einreise ermöglicht das Contact-Tracing, falls sich im Flugzeug eine infizierte Person aufgehalten hat.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen bei der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR-Test oder negativen Antigen-Schnelltest vorweisen.
Hier gelten die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Diese können von den Bestimmungen der Schweiz abweichen. Sie können sogar im Schengenraum von Land zu Land anders sein.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind generell von der Testpflicht ausgenommen. Wenn sie weder geimpft noch genesen sind und aus einem Land mit einer besorgniserregenden Virusvariante einreisen, müssen sie sich in Quarantäne begeben.
Geimpfte und genesene Personen können ohne Test- und Quarantänepflicht aus einem Staat mit einer besorgniserregenden Virusvariante einreisen. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest vorweisen und sich nach der Einreise in Quarantäne begeben.
Wer mit einem Impfstoff geimpft ist, der in der Schweiz (Swissmedic) oder der EU (EMA) zugelassen ist oder auf der Liste der WHO steht, darf ohne Test oder Quarantäne in die Schweiz einreisen. Sinovac ist zum Beispiel bereits zugelassen, Sputnik V derzeit noch nicht.
Ja. Bei Virusvarianten, gegen die die Impfung wirksam ist, wird auf eine Quarantänepflicht für geimpfte und genesene Personen verzichtet.
Für Schweizerinnen und Schweizer ist die Einreise immer möglich. Wer über keine anerkannte Impfung verfügt, wird bezüglich Test- und Quarantänepflichten der Gruppe der nicht Genesenen und nicht Geimpften gleichgestellt.
(leo)