Bundesrat schränkt Rüstungsexporte ein: Kein Kriegsmaterial für die USA
Der Bundesrat reagiert auf den Krieg der USA gegen den Iran. Er stoppt die Erteilung neuer Bewilligungen für den Export von Rüstungsgütern in die Vereinigten Staaten. Bestehende Bewilligungen und Ausfuhren anderer Güter werden von einer Expertengruppe überprüft.
Die Landesregierung fällte ihren Entscheid anlässlich ihrer Sitzung vom Freitag. Sie begründete den Entscheid mit der Neutralität der Schweiz und den Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes. Für die Dauer des Konfliktes könne die Ausfuhr von Kriegsmaterial in die daran beteiligten Länder nicht bewilligt werden, schrieb der Bundesrat in einer Mitteilung.
Eine Gegenreaktion von US-Präsident Donald Trump befürchtet die Landesregierung nach Aussage von Verteidigungsminister Martin Pfister nicht. Die Anwendung des Neutralitätsrechts durch den Bundesrat sei für das Ausland keine Überraschung, sagte Pfister an der Medienkonferenz zur Armeebotschaft 2026 in Bern auf entsprechende Journalistenfragen: «Die USA kennen die Maximen der Schweizer Aussenpolitik.»
Praktisch betrifft der Beschluss die USA. Für Israel würden schon seit Jahren keine definitiven Kriegsmaterialausfuhren mehr bewilligt, hiess es. Dasselbe gelte für den Iran. Seit Beginn der Luftangriffe der USA und Israels auf den Iran am 28. Februar wurden den Angaben zufolge keine neuen Bewilligungen erteilt.
Expertengruppe prüft bestehende Bewilligungen
Die bestehenden Bewilligungen können gemäss Communiqué weiter genutzt werden. Der Bundesrat ist nach eigener Aussage zum Schluss gekommen, dass sie keine Relevanz für den Krieg gegen den Iran aufwiesen. Eine Expertengruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Volkswirtschafts-, des Aussen- und des Verteidigungsdepartements werde jedoch regelmässig prüfen, wie sich die Exporte entwickelten und ob neutralitätsrechtlicher Handlungsbedarf bestehe.
Prüfen wird die Expertengruppe demnach auch Ausfuhren von Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, sowie von sogenannten besonderen militärischen Gütern wie Trainingsflugzeuge oder militärische Simulatoren. Vorgesehen ist zudem eine Prüfung von Ausfuhren von Gütern, die zwar nicht in diese Kategorie fallen, aber von Sanktionen gegen den Iran betroffen sind. Für Israel gelte bereits eine restriktive Handhabung, hiess es.
Rechtlich wäre es laut der Völkerrechtlerin Evelyne Schmid von der Universität Lausanne möglich, bereits laufende Geschäfte zu stoppen. «Die Rechtsgrundlagen sehen für genau solche Fälle vor, dass die Behörde auch auf bereits erteilte Bewilligungen zurückkommen kann. Sie kann diese sistieren, sie kann diese sogar widerrufen», sagte Schmid am Donnerstag der «Tagesschau» von Fernsehen SRF.
Im selben Beitrag berichtete SRF auch über ein Unternehmen aus dem Kanton Neuenburg, welches beabsichtigt, Verkabelungen für den Kampfjet F-35 in der Schweiz herzustellen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) wollte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA nicht präzisieren, was der jüngste Bundesratsentscheid für dieses Vorhaben bedeutet. Man äussere sich nicht zu konkreten Geschäften, teilte ein Sprecher mit. (dab/hkl/sda)
