Bund und Kantone überprüfen die Aufteilung staatlicher Aufgaben
Bund und Kantone überlegen sich, wie sie gemeinsame staatliche Aufgaben künftig untereinander aufteilen und damit den Föderalismus stärken könnten. Gemäss einem Zwischenbericht gibt es in 14 von 21 untersuchten Aufgabengebieten Potenzial für eine Bereinigung der finanziellen und politischen Zuständigkeit.
«Die Aufgaben-Entflechtung ist ein wichtiges staatspolitisches Projekt und kein finanzpolitisches Dossier», sagte Sabine D’Amelio-Favez, Direktorin der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), am Freitag in Bern vor den Medien. 2024 wurde das Projekt «Entflechtung 27» lanciert, und es wird über Jahre laufen.
Potenzial bei 14 Aufgabengebieten
In einem ersten Schritt wurden 21 gemeinsame Aufgabengebiete mit Blick auf eine Klärung der Zuständigkeiten geprüft, wie die EFV und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) bekanntgaben. Das sind nicht alle der über 30 gemeinsam verantworteten Bereiche. Zum Beispiel Umweltaufgaben und der Asylbereich wurden ausgeklammert.
Einig geworden über ein Potenzial für eine Zentralisierung sind sich die gemeinsamen Arbeitsgruppen von Bund und Kantonen zum Beispiel bei den Ergänzungsleistungen, der Bahninfrastruktur und der Militärverwaltung. In Richtung Dezentralisierung gehen könnte es etwa beim Schulsport, Ausbildungsbeiträgen und Schulheimen.
Der Bericht nennt noch weitere Bereiche, für die zwar ein Potenzial für eine Bereinigung gesehen wird, sich die Mitglieder der Arbeitsgruppen aber nicht einig wurden. Eine Vertiefung wird dennoch als sinnvoll angesehen. Genannt wird hier unter Zentralisierung die Grenzpolizei an den Aussengrenzen.
In Richtung Kantone könnte die Zuständigkeit etwa beim öffentlichen Regionalverkehr gehen, bei Strassenbeiträgen, Heimatschutz und Denkmalpflege, kantonalen Hochschulen und Berufsbildung. Entflechtungen in Richtung Kantone würden kritischer beurteilt, stellte der stellvertretende KdK-Generalsekretär Thomas Minger fest.
Untersucht, dann aber ausgeklammert worden sind nach der Prüfung sieben der 21 Aufgabengebiete. Es sind zum Beispiel Prämienverbilligungen, die Gesundheit, die Wohnbauförderung, Energie und Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft.
Ohne Gesundheit und Prämienverbilligungen
Gemäss dem vorläufigen Stand weist das Entflechtungspotenzial zu einem Drittel in Richtung Bund und zu zwei Dritteln in Richtung der Kantone. In Geldbeträgen ausgedrückt wären es 4 Milliarden Franken zulasten des Bundes und 4,8 Milliarden Franken zulasten der Kantone. «Das ist ein beträchtliches Volumen», sagte Minger.
Sollten die Kantone durch die Entflechtung am Ende mehr Ausgaben tragen müssen, müsste ihnen das später ausgeglichen werden, zum Beispiel über den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer. Denn für «Entflechtung 27» gilt der Grundsatz der Haushalt-Neutralität.
Der Zwischenbericht geht nun in eine Konsultation bei Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Danach entscheiden Bundesrat und KdK über die zweite Vertiefungsphase. Ende 2027 soll ein Schlussbericht vorliegen. Erwartet wird, dass der Bundesrat und die KdK im Frühling 2028 über das weitere Vorgehen entscheiden.
Um die Entflechtungen umzusetzen, brauchte es Gesetzes- und möglicherweise auch Verfassungsänderungen. Hinzu kommt, dass auch die Kantone ihr Recht anpassen müssen.
NFA als letzte grundlegende Reform
Letztmals grundlegend reformiert wurde die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen 2008, mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). In 17 Bereichen wurden damals Aufgaben neu zugewiesen.
Diese Errungenschaften stünden aber zunehmend unter Druck, schrieben EFV und KdK. In immer mehr Gebieten würden Aufgaben und deren Finanzierung wieder stärker verflochten. «Dadurch sind die Zuständigkeiten teilweise unklar, es entstehen strukturelle Abhängigkeiten und Lasten werden zwischen den Staatsebenen verschoben.»
Verflechtungen schwächten die Souveränität von Bund und Kantonen. Das mache politische Entscheidungen schwieriger, zumal, wenn die Finanzen knapp seien und Prioritäten gesetzt werden müssten. (sda)
