Der Bundesrat hat beschlossen, Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum zu verbieten. Dazu gehören:
Bei Versammlungen von unter fünf Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Busse.
Der Bundesrat hat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen sollen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Ziel der auf verschiedene Zielgruppen ausgerichteten Massnahmen ist, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen. Auch im Kultur- und Sportbereich wurden Massnahmen ergriffen, um Konkurse zu verhindern und einschneidende finanzielle Folgen abzufedern.
Die einzelnen Massnahmen:
Selbständig Erwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt. Die Entschädigungen werden als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag.
Das Geld soll schnell fliessen: Die betroffenen Unternehmen können das Geld bis zu einer Höhe von 500'000 Franken direkt bei ihrer Hausbank beziehen. Der Bund bürgt für die Zahlungen.
Eine Entschädigung ist vorgesehen für:
Anspruch auf eine Entschädigung haben Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen.
Der Bundesrat will eine dauerhafte Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft verhindern und die kulturelle Vielfalt der Schweiz erhalten. Mittels Soforthilfen und Entschädigungen sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Veranstaltungsverbots auf den Kultursektor (Darstellende Künste, Design, Film, Visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen) abgefedert werden. Er stellt dafür in einem ersten Schritt 280 Millionen Franken als erste Tranche für zwei Monate zur Verfügung.
Im Sport stehen die Clubs, Verbände und Organisatoren vor existentiellen Problemen, weil Veranstaltungen im Breiten- wie im Leistungssport oder etwa der Meisterschaftsbetrieb abgesagt werden müssen. Es gibt Geld.
Onlineshopping boomt zu Corona-Zeiten wie nie: Darum dürfen Postanbieterinnen der Bevölkerung online bestellte Lebensmittel und Dinge des täglichen Gebrauchs neu an sieben Tagen pro Woche zustellen. Ausnahmebewilligungen für Sonntagsarbeit oder für Fahrten am Sonntag sind nicht nötig.
Um die Schliessung von Baustellen zu verhindern und die Angestellten besser zu schützen, verpflichtet der Bundesrat die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie, die Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und Abstandhalten einzuhalten. Die Arbeitgeber sollen hierzu die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben limitieren sowie die Organisation anpassen. Sie sind zudem ebenfalls verpflichtet, Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen in Pausenräumen und Kantinen zu verhindern. Die Kantone können einzelne Betriebe oder Baustellen bei Nicht-Einhaltung schliessen.
(amü)
Als Direktbetroffener danke ich dem Bundesrat für seine gut austarierten Massnahmen und fühle mich durch die getroffenen Regelungen gut geschützt.
Jetzt bitte ich einfach die Mitmenschen, sich wenigstens an diese einfachen Regeln zu halten, damit möglichst viele Menschenleben geschützt werden können. Danke!
Bravo.
Im Ernst, bleibt doch einfach zuhause? Braucht ihr diese Ausgangssperre um euch selbst zu rechtfertigen? Ihr tut das Richtige
Blitze ahoi, muss jetzt arbeiten gehen.