Der Bundesrat hat am Freitag neue Regeln zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie in der Schweiz erlassen. Neu kann der Bund auch nur für gewisse Regionen aus unseren Nachbarländern Frankreich, Deutschland, Liechtenstein, Österreich und Italien eine Quarantänepflicht von zehn Tagen verhängen.
Das musst du als Grenzgänger oder Reisender jetzt dazu wissen:
in Frankreich verbreitet sich das Coronavirus in jüngster Zeit sehr stark. Mehrere Regionen haben den Grenzwert von 60 Ansteckungen pro 100'000 Einwohnern in den letzten 14 Tagen überschritten und müssen deshalb auf die Quarantäneliste.
Wer aus einem solchen Gebiet in die Schweiz einreist, muss grundsätzlich 10 Tage in Quarantäne. Ausgenommen sind die Grenzgebiete.
Alle Regionen, die direkt an die Schweiz grenzen, sind von der Quarantänepflicht ausgeschlossen. In Frankreich sind das die Regionen Grand-Est, Bourgogne/Franche Comté und Auvergne/Rhône-Alpes. In Italien betrifft das die Regionen Piemont/Aostatal, die Lombardei und Trentino/Südtirol.
In Deutschland und Österreich wären alle Bundesländer von der Quarantänepflicht ausgeschlossen, die direkt an die Schweiz grenzen. Für Deutschland wären das Bayern und Baden-Württemberg, für Österreich Voralberg und das Tirol. Der Bundesrat setzt hier auf die Eigenverantwortung der Bürger. Wer aus so einer Grenzregion in die Schweiz einreist und vermutet, er könnte sich angesteckt haben, sollte trotzdem in Selbstisolation.
Neu sind Kulturschaffende, die an einem kulturellen Anlass im Ausland auftreten, Sportlerinnen und Sportler die an einem Wettkampf teilnehmen und Reisende, die für Fachkongresse ins Ausland gehen von der Quarantänepflicht ausgeschlossen. Hier gilt allerdings die Voraussetzung, dass an diesen Events ein Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt wurde.
Diese Regionen aus Frankreich stehen neu auf der Quarantäneliste der Schweiz:
In Österreich müssen neu Rückkehrer aus dem Bundesland Wien in die Quarantäne. Neu auf die Liste gekommen sind Tschechien, die Kanaren (und damit auch noch die letzte Region Spaniens) und die britischen Jungferninseln.
Einkaufstouristen, die aus Gebieten mit hohem Infektionsrisiko ausserhalb der Grenzregionen zurückkehren, müssen in eine 10-tägige Quarantäne.
Wer aus beruflichen oder medizinischen Gründen in einen Staat oder ein Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko reist, muss nicht in Quarantäne. Hier gilt aber die Voraussetzung, dass der Aufenthalt im Ausland nicht länger als fünf Tage dauert und ein Schutzkonzept umgesetzt wurde.
Der Bundesrat hat die Änderung des Umgangs mit den Nachbarländern am 11. September beschlossen. Die Regelung tritt ab Montag, 14. September in Kraft. Dann wird auch die Liste der Risikogebiete aktualisiert. (leo)