Schweiz
Coronavirus

7 oder 10 Tage? Diese Kantone verkürzen ihre Quarantäne

7 oder 10 Tage? Diese Kantone verkürzen ihre Quarantäne

7 statt 10 Tage: Die meisten Kantone verkürzen die Dauer der Quarantäne. Schweizweit gelten nun nicht mehr dieselben Vorschriften. Eine Übersicht.
04.01.2022, 21:0505.01.2022, 08:19
Mehr «Schweiz»

Mehr als 70'000 Personen befinden sich derzeit aufgrund einer Coronainfektion in der Schweiz in Isolation. Über 30'000 Personen sind in Quarantäne.

Die neue Virusvariante Omikron, die hohen Fallzahlen sowie die damit verbundenen Quarantänevorschriften führten in einigen Bereichen zu Personalmangel. Um dem entgegenzuwirken, empfahl der Bundesrat den Kantonen Ende Dezember, die Dauer der Quarantäne von 10 auf 7 Tage zu verkürzen.

Die meisten Kantone folgen dieser Empfehlung – aber noch gibt eine Ausnahme. Das führt zu einem föderalistischen Flickenteppich. Je nach Kanton gelten derzeit unterschiedliche Quarantäne-Regeln.

Die verkürzte Quarantäne wird in St. Gallen und in Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden am 5. Januar in Kraft treten, Bern wird in den nächsten Tagen nachziehen. In Solothurn gilt die verkürzte Dauer der Quarantäne ab Montag, 10. Januar.

Die meisten Kantone entschieden sich bereits für eine verkürzte Quarantäne. Glarus, Schaffhausen, Basel-Landschaft, St. Gallen und in Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden werden am 5. Januar nachziehen, Bern in den nächsten Tagen. In Solothurn gilt die verkürzte Dauer der Quarantäne ab dem 10. Januar. Somit gilt die 10-tägige Quarantäne nur noch im Kanton Aargau. Ein Entscheid über eine allfällige Verkürzung steht noch aus.

Aber Moment!

Wann muss ich überhaupt in Quarantäne?

In Quarantäne begeben müssen sich Personen, die engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Enger Kontakt heisst, dass man sich während mehr als 15 Minuten ohne angemessenen Schutz in unmittelbarer Nähe einer infizierten Person aufgehalten hat.

Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind gemäss dem BAG geimpfte sowie genesene Personen, deren Impfung oder Erkrankung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Doch auch hier gibt es grosse kantonale Unterschiede.

In den meisten Kantonen ist man von der Quarantänepflicht nur dann befreit, wenn die Impfung oder Erkrankung nicht länger als vier Monate zurückliegt. Nur der Kanton Aargau folgt noch der Empfehlung des Bundesrates. Der Kanton Aargau weiss jedoch daraufhin, dass es bei aktueller Entwicklungen Ausnahmen geben.

Einen Freipass haben Geimpfte oder Genesene auch dann nicht, wenn sie aus einem Land mit besorgniserregender Virusvariante zurückkehren. Derzeit befindet sich jedoch kein Land auf dieser Risikoliste – auch Frankreich nicht, wo vor Kurzem eine neue Virus-Mutation festgestellt wurde. (cst)

Stand der Daten
Die Quarantänevorschriften können sich laufend ändern. Die Karten wurden zuletzt am 5. Januar 2022 ergänzt.
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Die aktualisierten Verordnungen vom 1. Oktober 2021
1 / 19
Die aktualisierten Verordnungen vom 1. Oktober 2021
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Stressen dich die Maskenverweigerer in den ÖV? Hier kommt Hilfe!
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
40 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Marco Rohr
04.01.2022 22:02registriert Februar 2014
Dass die Quarantänedauer davon abhängig ist, in welchem Kanton man wohnt - einfach unfassbar und exemplarisch dafür, wie wenig das föderalistische System in Krisenzeiten taugt. Macht das Virus an der Kantonsgrenze Halt?
646
Melden
Zum Kommentar
avatar
Matthiah Süppi
04.01.2022 22:17registriert Mai 2015
Funfact: Im Kanton SG gilt die Quarantäne Aufhebung nicht, wenn die Kontaktperson mit Omikron infiziert ist. Dummerweise werden die meisten Tests jedoch gar nicht nach Virentyp aufgeschlüsselt.
412
Melden
Zum Kommentar
avatar
black-bird
04.01.2022 22:18registriert Februar 2017
wenn ich nun kontakt zu einer positiv getesteten person aus dem kanton aargau hatte, selbst aber im kanton zürich wohne, gilt dann die aargauer oder zürcher regel...
🤷‍♀️🤦‍♀️
245
Melden
Zum Kommentar
40
Wegen «Handgemenge»: Strafbefehl gegen Priester des Bistums Chur

Ein im Bistum Chur angestellter Priester ist per Strafbefehl für eine Rangelei mit dem Mitglied eines kirchlichen Rates verurteilt worden.

Zur Story