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Nationalratskommission präzisiert Maulkorb-Forderung für Taskforce

Nationalratskommission präzisiert Maulkorb-Forderung für Taskforce

05.03.2021, 16:2405.03.2021, 16:35
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Martin Ackermann, Praesident, National COVID-19 Science Task Force aeussert sich zur Entwicklung der Covid-19 Pandemie am Dienstag, 29. Dezember 2020, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Martin AckermannBild: keystone

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) ist auf ihre Forderung zurückgekommen, dass die Task-Force nicht mehr öffentlich informieren dürfe. Am Freitag hat sie sich nun dafür ausgesprochen, dass die Information nur über den Präsidenten erfolgen dürfe.

Gemäss dem neuen Antrag soll die Kommunikation der Task-Force nach aussen ausschliesslich durch den Präsidenten, derzeit Martin Ackermann, erfolgen, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Zudem soll die Information der Task-Force nur in Rücksprache und in zeitlicher Abstimmung mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) erfolgen.

Der Entscheid, die Forderung anzupassen, fiel allerdings mit 12 zu 11 Stimmen knapp aus.

Bei ihrer letzten Sitzung zur Beratung des Covid-19-Gesetzes am 27. Februar hatte die Kommission noch verlangt, dass die wissenschaftliche Taskforce des Bundes sich gar nicht mehr öffentlich zu den Corona-Massnahmen äussern solle. Die Information der Öffentlichkeit solle nur noch durch Bundesrat und Parlament erfolgen.

Die nun angepasste Forderung wird am Montag im Nationalrat behandelt. In der grossen Kammer beginnt dann die Beratung des revidierten Covid-19-Gesetzes. Der Ständerat hatte am Freitag ein erstes Mal die Gesetzesänderungen beraten.

Die Empfehlungen der Wirtschaftskommission an ihren Rat weichen in mehreren Punkten vom Ständerat ab.

Keine Entlastung der Kantone

Bei den Härtefallmassnahmen will die Kommission die Kantone anders als der Ständerat nicht entlasten. Mit grosser Mehrheit hat sie es abgelehnt, den Finanzierungsanteil des Bundes bei den Geldern für kleinere Firmen von 70 auf 80 Prozent zu erhöhen.

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Bei neu gegründeten Unternehmen schlägt die Kommission vor, die Bedingungen für eine Härtefallunterstützung zu lockern. Der Stichtag für die Gründung (1. Oktober 2020) soll aus dem Gesetz gestrichen werden. Der Entscheid fiel mit 15 zu 7 Stimmen. Zudem spricht sich die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung dafür aus, dass 25 statt 40 Prozent Umsatzrückgang ausreichen, um als Härtefall zu gelten.

Um die kantonalen Ungleichheiten bei den Härtefallgelder abzufedern, beantragt die Kommission, dass der Bundesrat ein Mindeststandard der Leistungen definiert. Wenn sich die Bearbeitung eines Härtefallgesuchs verzögert, sollen nach dem Willen der Kommission auch Akontozahlungen möglich sein.

Mehr Geld für Kulturschaffende

Bei der Unterstützung der Kulturschaffenden ist die Kommission dem Ständerat gefolgt, der eine Obergrenze für Beiträge aus dem Gesetz gestrichen hat. Die Kommission schlägt jedoch vor, auch die Bezugsberechtigung Freischaffender ins Gesetz aufzunehmen. Der Änderung des Ständerats, dass der Bund auch private Radio- und Fernsehunternehmen mit den Gebührengeldern unterstützen kann, stimmt eine Kommissionsmehrheit zu.

Nicht einverstanden ist die Kommission jedoch mit dem Ständerat bei der Unterstützung der Sportklubs. Um einfacher À-fonds-perdu-Beiträge zu erhalten, sollen die Klubs nach dem Willen des Ständerats nicht mehr zu Lohnsenkungen gezwungen werden, wenn sie Unterstützungsgelder beantragen.

Die Kommission befand mit 8 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dass an der bisherigen Regelung festgehalten werden soll. (aeg/sda)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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RicoH
05.03.2021 17:35registriert Mai 2019
Bei aller Diskussion über die TF sollte man nicht vergessen, dass deren Mitglieder kein offizielles Mandat haben. Sie arbeiten unentgeltlich und beraten den BR.
Erst, wenn der Bund diese Leute anstellt, kann er darüber bestimmen, was sie wann und wie kommunizieren.
Tja liebe WAK-N: unabhängige Menschen berichten unabhängig. Auch wenn euch das Konzept völlig fremd ist.
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einmalquer
05.03.2021 17:23registriert Oktober 2017
Dann hat also die SVP doch (fast) Recht: wir sind in einer Diktatur.

- Bundesrichter:innen sollen keine "falschen" Urteile mehr fällen, sonst werden sie abgewählt

- Bundesrät:innen dürfen keine "falschen" Massnahmen beschliessen, sonst sollen sie sofort abgewählt werden können

- Wissenschaftler:innen dürfen keine "falschen" Meinungen verbreiten, sonst wird ihnen eine Maulkorb verpasst

- NGO dürfen keine "falschen" politischen Meinungen äusser, sonst wird der Geldhahn zugedreht

- Nicht-Heterosexuellen sollen an Schulen nicht mehr informieren dürfen

Willkommen Diktatur
Bye Bye Demokratie
19412
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Pafeld
05.03.2021 16:48registriert August 2014
Ist das die Strategie der Wirtschaftskommission?
"Maulkorb für die nervigen Intellektüllen und vollständige Öffnung der Wirtschaft ab dem 23. März?"
"sagt mal, spinnt Ihr?!?"
"Na gut, machen wir einen gutschweizerischen Kompromiss in der Mitte. Kein Maulkorb aber die totale Öffnung!"

Ein Kompromiss zwischen Vernunft und Wahnsinn ist noch immer, als ob man nur ein halbes Stück Seife anstelle des ganzen isst.
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