«BITTE DRINGEND TEILEN! Der Impfzwang soll jetzt gesetzlich verankert werden» – so heisst es in einer WhatsApp-Nachricht, die sich derzeit wie ein Lauffeuer verbreitet. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:
Die gesetzliche Grundlage dafür gibt es bereits. Laut Epidemiengesetz (Art. 6, Absatz 2d), das 2013 vom Volk angenommen wurde, kann der Bundesrat in einer besonderen Lage Impfungen für obligatorisch erklären. Allerdings wird dieses Obligatorium im Gesetz auf «gefährdete Bevölkerungsgruppen, besonders exponierte Personen und Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben» beschränkt. Damit gemeint sind beispielsweise Pflegefachpersonen oder besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen wie beispielsweise Kinder oder ältere Menschen.
In einem erläuternden Bericht, der vom Bundesamt für Justiz am 19. Juni publiziert wurde, wird diese Beschränkung jedoch nicht mehr erwähnt. Dort heisst es nur, Impfungen können als Massnahme gegen das Coronavirus für obligatorisch erklärt werden.
Kann der Bund also auch für die gesamte Bevölkerung ein Impfobligatorium beschliessen? «Jein», sagt Rechtsprofessor Lorenz Langer von der Universität Zürich. «Das Epidemiengesetz sieht zwar ein Impfobligatorium nur für gefährdete Bevölkerungsgruppen oder bei bestimmten Tätigkeiten vor, doch damit besteht ein weiter Spielraum.»
Auf Anfrage heisst es beim Bundesamt für Gesundheit: «Im erläuternden Bericht zum Covid-Gesetz werden lediglich die Kompetenzen des Bundesrates nach Artikel 6 im Epidemiengesetz aufgeführt. Nicht mehr und nicht weniger.» Der Bundesrat habe in der besonderen Lage keine Kompetenz, Impfungen für die ganze Bevölkerung als obligatorisch zu erklären.
Artikel 10 in der Bundesverfassung schützt die körperliche und geistige Freiheit jedes Einzelnen. Sowohl Folter als auch ein einfacher Wangenabstrich beim Arzt sind Eingriffe in unsere körperliche Unversehrtheit. Obwohl eine Impfung ein verhältnismässig leichter Eingriff ist, wird dabei ein Grundrecht tangiert. Ein Grundrecht gilt jedoch nicht absolut, was bedeutet, dass es unter bestimmten Umständen eingeschränkt werden darf.
Für die damit verbundene Grundrechtseinschränkung braucht es zwingend eine gesetzliche Grundlage. Mit Artikel 6 im Epidemiengesetz ist diese gegeben. Eine Einschränkung verlangt aber auch ein legitimes öffentliches Interesse und muss verhältnismässig sein. Die Gesundheit der Gesamtbevölkerung wäre ein solches öffentliches Interesse.
«Bei der Verhältnismässigkeit wird es bereits etwas komplizierter», sagt Rechtsprofessor Langer. «Hilft beispielsweise das Maskentragen genauso gut bei der Eindämmung einer Epidemie, dann wäre ein Impfobligatorium nicht verhältnismässig.»
«Dass man physisch zu einer Impfung gezwungen wird, ist in der Schweiz undenkbar», sagt Langer und ergänzt: «Das Epidemiengesetz selbst sieht auch keine Sanktionen für die Missachtung eines Impfobligatoriums vor.»
Obwohl das Epidemiengesetz keine Sanktionen aufführt, seien Bussen oder strafrechtliche Folgen trotzdem nicht ganz auszuschliessen, meint Langer. «Der Bundesrat könnte bei einer Anordnung eines Obligatoriums wohl auch Bussen anordnen für Leute, die sich gegen eine Impfung sträuben.»
Mit Konsequenzen rechnen müssten auch Personen, die im Pflegebereich arbeiten. «Hier wäre eine Kündigung des Arbeitgebers gemäss Rechtsprechung nicht missbräuchlich, wenn sich der Arbeitnehmende trotz Verpflichtung weigert, sich impfen zu lassen», sagt Langer.
Derzeit befindet sich das Covid-19-Gesetz in der Vernehmlassungsphase. Bis am 10. Juli können Akteure aus Politik und Zivilgesellschaft dazu Stellung nehmen. In der Herbstsession wird dann das Parlament über das Gesetz beraten.
Es wäre nicht das erste Mal, dass in der Schweiz ein Impfobligatorium gilt. 1923 führte der Bund eine Pflicht Impfung im Kampf gegen die Pocken ein. Jedes Kind in der Schweiz musste geimpft werden, sonst durfte es weder an eine öffentliche noch private Schule gehen. Auch Erwachsene konnten zu einer Impfung gezwungen werden. Wer sich dagegen wehrte, konnte mit einer Busse von bis zu 1000 Franken oder gar mit einer Haftstrafe von bis zu sechs Monaten bestraft werden.
In den Kantonen Genf und Neuenburg ist die Diphterie-Impfung für Kinder zwar bis heute obligatorisch, aber das Obligatorium wird von beiden Kantonen nicht mehr durchgesetzt.
Dann, liebe Lockdown-Regula halte mjra extenziell-schreckliche Schmerzen wärend Tagen (!) aus.
Mir herzlich, heeeeerzlich egal.
Sollte dieser Fall eintreffen, werden sich wohl die meisten freiwillig impfen lassen (wir benötigen >60%), sofern die Kosten übernommen werden. Meiner Meinung nach sind radikale Absolutimpfgegner eine sehr kleine, aber lautstarke Gruppe.
Kurz: Ein Zwang wird wohl nicht kommen, auch wenn man könnte.