meist klar
DE | FR
Schweiz
Coronavirus

Neue Corona-Regeln des Bundesrates: Zusammenfassung der Pressekonferenz

Neue Corona-Massnahmen des Bundesrates: Diese Einschränkungen wurden neu beschlossen

28.10.2020, 16:1529.10.2020, 08:35
Mehr «Schweiz»

Bundesrats-PK im Video:

Video: watson

Der Bundesrat traf sich am Mittwoch zu einer Sitzung, um unter anderem neue Massnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz zu beschliessen. Wegen der stetig steigenden Hospitalisierungen im Zusammenhang mit Covid-19 wurden die bereits geltenden Regeln verschärft.

>> Coronavirus: Alle News im Liveticker

Das sind die Verordnungen des Bundesrates vom 28. Oktober

1 / 23
Das sind die Verordnungen des Bundesrates vom 28. Oktober
Auf Facebook teilenAuf X teilen

Hilfe für die Wirtschaft

Neu können auch Arbeitnehmende auf Abruf ein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend machen.

Dazu gelten die bisherigen Massnahmen des Bundesrats. Die da wären:

  • Die Kurzarbeitsentschädigung wird von 12 auf 18 Monate verlängert.
  • Selbstständigerwerbenden sowie Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung erhalten Zugang zum Corona-Erwerbsersatz (EO).
  • «Härtefall»-Massnahmen für besonders stark betroffene Unternehmen.
  • Unterstützungsmassnahmen für Sport, Kultur und öffentlichen Verkehr.

Clubs geschlossen

ARCHIV - NEUERLICHE SCHLIESSUNG DER CLUBS IN GENF WEGEN DER AUSBREITUNG DES CORONAVIRUS -- Junge Frauen und Maenner tanzen in der Nacht vom 25. auf den 26. Januar 2008 in der Disco SIP in Genf. (KEYST ...
Bild: keystone

Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten. Diese bergen ein erhöhtes Risiko für die Verbreitung des Virus. In Restaurants und Bars dürfen höchsten vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen Familien mit Kindern. Es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr.

Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen

An vielen Orten geht es nicht mehr ohne: Publikum mit Schutzmasken in einem Konzertsaal. (Archivbild)
Bild: sda

Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind nicht mehr erlaubt. Das betrifft alle sportlichen, kulturellen und anderen Veranstaltungen, ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin möglich sind auch politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen – wie bisher mit den nötigen Schutzvorkehrungen. Weil sich viele Ansteckungen im privaten Rahmen ereignen, wird die Anzahl Personen für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis im privaten Raum auf 10 eingeschränkt.

Keine sportlichen und kulturellen Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen

The United States Women's National Team celebrates with the trophy after they defeated Japan 5-2 in the FIFA Women's World Cup soccer championship in Vancouver, British Columbia, Canada, Sun ...
Bild: AP The Canadian Press

Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch Masken getragen werden. Von einer Maske kann abgesehen werden, wenn grosszügige Raumverhältnisse vorherrschen, etwa in Tennishallen oder grossen Sälen. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Kontaktsport ist verboten. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.

Im professionellen Bereich von Sport und Kultur sind Trainings und Wettkämpfe sowie Proben und Auftritte zulässig. Da beim Singen besonders viele Tröpfchen ausgestossen werden sind Anlässe von Laien-Chören verboten, professionellen Chören ist das Proben erlaubt.

Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen

Uni Bern
Bild: Keystone

Hochschulen müssen ab Montag, 2. November, auf Fernunterricht umstellen. Präsenzunterricht bleibt in den obligatorischen Schulen und den Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsbildung) erlaubt.

Maskenpflicht wird weiter ausgedehnt

Personen mit Schutzmasken am Berner Wochenmarkt waehrend der Corona-Krise, am Samstag, 24. Oktober 2020 auf dem Bundesplatz, in Bern. Der Regierungsrat hat am Freitag eine Reihe von Verboten beschloss ...
Bild: keystone

Seit dem 19. Oktober gilt eine Maskenpflicht für alle Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie in Wartebereichen des öffentlichen Verkehrs und an Bahn- und Flughäfen. Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.

Auch in Schulen ab der Sekundarstufe II gilt neu eine Maskenpflicht. Ebenso gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, es sei denn, der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden (z.B. Einzelbüros). Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen soweit möglich Homeoffice ermöglichen und an Arbeitsstätten für den Schutz der Mitarbeitenden sorgen.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zu 12 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und Gäste in Restaurants und Bars, wenn sie am Tisch sitzen.

Einführung von Schnelltests

Ein Sars-CoV-2 Schnelltest zeigt ein negatives Ergebnis an, im Labor von Roche Diagnostics, waehrend einem Besuch von Bundesrat Alain Berset im Kanton Zug zur Situation um die Coronavirus Pandemie, Co ...
Bild: keystone

Um eine Covid-19-Infektion festzustellen, können zusätzlich zu den bereits angewendeten Tests (PCR-Tests) ab dem 2. November 2020 auch Antigen-Schnelltests eingesetzt werden. Dies ermöglicht ein breiteres und schnelleres Testen der Bevölkerung. Es können mehrpositive Fälle in der Bevölkerung rasch nachgewiesen und isoliert werden.

Die Genauigkeit der Schnelltests wurde durch das «Centre national de Référence pour Infections Virales Emergentes» (CRIVE) in Genf evaluiert. Die Schnelltests sind im Vergleich zu den PCR-Test weniger empfindlich. Sie sind vor allem dann einsetzbar, wenn eine Person infektiös ist. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht daher den Einsatz dieser Schnelltests nur bei denjenigen Personen vor, die gemäss den Kriterien des BAG als symptomatisch gelten und nicht zu den besonders gefährdeten Personen gehören.

Zudem sollte das Auftreten der Symptome weniger als vier Tage her sein. Auch bei asymptomatischen Personen, die eine Meldung der Swiss Covid App erhalten haben, ist der Einsatz dieser Schnelltests möglich. Diese sollen – falls sie positiv getestet werden – zur Absicherung einen zweiten Test mittels PCR durchführen lassen. Alle Personen, die mittels eines Schnelltests positiv getestet wurden, sollten sich dennoch umgehend in Isolation begeben.

Die Schnelltests werden vom Bund vergütet – allerdings ausschliesslich für diejenigen Personen, auf die die Empfehlungen des BAG zutreffen.

Neuer Schwellenwert für die Reisequarantäne

Gesundheitsbeamte messen vor dem Abflug die Koerpertemperatur von Schweizer Reisenden am Dienstag, 24. Maerz 2020 am Flughafen von Bogota, Kolumbien. Die Reisenden wurden wegen der Reise- und Aufentha ...
Bild: KEYSTONE

Der Bundesrat hat zudem den Schwellenwert für die Aufnahme von Staaten und Gebieten auf die Quarantäneliste sowie die Ausnahme von der Quarantänepflicht für Geschäftsreisende angepasst. Die Änderung tritt am 29.10.2020 in Kraft.

Da die Inzidenz der Schweiz verglichen mit dem europäischen Umfeld inzwischen überdurchschnittlich hoch ist, wird der Schwellenwert angehoben. Mit der Verordnungsanpassung kommen nur noch Staaten und Gebiete auf die Quarantäneliste, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz.

Angepasst werden auch die Ausnahmebestimmungen für Geschäftsreisende und für Personen, die aus medizinischen Gründen reisen. Die Regel, dass solche Reisen höchstens fünf Tage dauern dürfen, wird aufgehoben. (aeg)

Und hier nochmal der Überblick:

Massnahmen gegen Coronavirus Schweiz ab 29. Oktober Bundesrat
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Corona-Hotspot Wallis: So erleben die Leute in Brig den Mini-Lockdown
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
180 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
mstuedel
28.10.2020 16:34registriert Februar 2019
Die Ausdehnung der Maskenpflicht auf belebte Fussgängerzonen und den Vorbereich von Läden und Lokalen ist angemessen. Der gesamte Siedlungsbereich ist nicht mehr Thema, was unsinnige Situationen ausschliesst.
Damit entsteht nicht der Eindruck, dass die Bevölkerung gegängelt, erzogen oder entmündigt wird. Alles nachvollziehbar.
468103
Melden
Zum Kommentar
avatar
Shikoba
28.10.2020 16:38registriert Juni 2018
Was mir noch fehlt ist der Umgang mit Menschen, die sich nicht daran halten (zb Maskenpflicht). Gibt es nun Bussen? Oder lässt man sie wie bisher einfach gewähren?
414130
Melden
Zum Kommentar
avatar
auloniella
28.10.2020 16:37registriert Mai 2016
Ich hoffe einfach, dass jetzt endlich wieder die Mehrheit ins Home Office darf und die Arbeitgeber sich nicht zu sehr zieren. Den Rest find ich gut. Nur
mache ich mir Sorgen um die Lehre an den eher verschulten FHs
21733
Melden
Zum Kommentar
180
Grosse Unfallstatistik: Wegen dieses Fehlverhaltens passieren die meisten Verkehrsunfälle
In der Schweiz kamen im letzten Jahr 236 Menschen bei einem Verkehrsunfall ums Leben und 4096 Menschen wurden schwer verletzt. In welchem Kanton die meisten Unfälle passieren und weitere Zahlen und Fakten zu Strassenunfällen in der Schweiz.

Kurz aufs Handy geschaut, Musik gehört und den Strassenverkehr nicht wahrgenommen oder zu fest aufs Gaspedal gedrückt und die Ampel übersehen – Unaufmerksamkeit im Strassenverkehr kann schwere Folgen haben. Das Bundesamt für Statistik hat die neue Strassenunfallstatistik von 2023 publiziert. Wir haben die wichtigsten Zahlen und Fakten für dich zusammengefasst.

Zur Story