Schweiz
Coronavirus

Eine Rechnung aus Zürich: Kantone sollen sich an Spitalkosten beteiligen

Kantone sollen sich an Corona-Spitalkosten beteiligen – Thurgau weigert sich

Schwere Coronaverläufe kosten die Unispitäler viel. Zürich knöpft sich nun Trittbrettfahrer vor – und erntet Kritik.
24.01.2022, 06:1324.01.2022, 14:31
Anna Wanner / ch media
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Zug ist der Musterschüler unter den Kantonen: Bereits im Sommer 2021 hat die Regierung entschieden, sieben Kliniken und Spitäler finanziell zu unterstützen, weil ihnen durch die Behandlung von Coronapatienten ein Mehraufwand entstanden ist. Viele andere Kantone gelten den Zusatzaufwand ebenfalls ab.

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Das Unispital Zürich hat auf Geheiss der Gesundheitsdirektion Rechnungen für die Zusatzkosten von Covid-Patienten verschickt.Bild: christian beutler/keystone

Von dem Geld aus Zug profitierten nicht nur Zuger Institutionen mit einem Zustupf von 1.78 Millionen Franken. Das Kantonsspital Luzern erhielt 193'261 Franken, das Zürcher Stadtspital Triemli 68'787 Franken und das Zürcher Universitätsspital 84'889 Franken. Die drei ausserkantonalen Spitäler stehen auf der Zuger Spitalliste, die Abgeltung erfolgte laut Gesundheitsdirektion abhängig von den erbrachten Leistungen an Zuger Patienten.

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Die Zürcher Regierung verlangt nun von anderen Kantonen ebenfalls Solidarität. Sie erklärte vor zehn Tagen, sie wolle die substanziellen Zusatzkosten, welche die Spitäler aufgrund der Pandemiebewältigung zu tragen haben, nicht mehr alleine finanzieren. Zürich gelte nur noch jene Zusatzkosten ab, welche Zürcher Covid-Patienten verursachten.

Die Kosten von ausserkantonalen Covid-Patientinnen müsse der jeweilige Heimatkanton übernehmen. «Hierzu strebt der Kanton Zürich Vereinbarungen mit den betroffenen Kantonen an», heisst es im Beschluss. Allerdings steht ein paar Zeilen weiter: «Die Spitäler werden aufgefordert, ihre ungedeckten Kosten aus Hospitalisationen von ausserkantonalen Patientinnen und Patienten den betroffenen Kantonen direkt in Rechnung zu stellen.»

Rechnung über eine Viertelmillion im Postfach

Tatsächlich bestätigen mehrere Kantone den Eingang einer solchen Rechnung. Das sorgt für Unmut. Denn Gespräche zwischen den Regierungen haben offenbar keine stattgefunden.

Nebst Zug hat Graubünden eine Rechnung über 25'000 Franken erhalten, aber noch nicht beglichen.* Die Kantone Aargau und Schwyz bestätigen zwar, eine Zahlungsaufforderung erhalten zu haben, schweigen sich aber über deren Höhe aus. Auch ob sie die Rechnung begleichen, ist noch offen.

Gesundheitsdirektor Urs Martin an einer Medienkonferenz der Thurgauer Regierung, aufgenommen am Montag, 7. Dezember 2020, in Frauenfeld. Der Kanton intensiviert seine Anstrengungen, um das Coronavirus ...
Der Thurgauer Gesundheitsdirektor Urs Martin lehnt es ab, die Zusatzkosten zu übernehmen.Bild: keystone

Für den Thurgauer Gesundheitsdirektor Urs Martin hingegen ist klar:

«Der Kanton Thurgau wird die Rechnung nicht bezahlen.»

Der Brief samt Rechnung mit QR-Code über 232'952 Franken landete im Briefkasten der Thurgauer Kantonsärztin. Er stammt vom Universitätsspital Zürich. Im Begleitbrief legt dieses dar, dass «eine massive Unterdeckung» bei der Behandlung von Covid-19-Patienten bestehe. Das Spital fordert den Kanton auf, die Zusatzkosten für Thurgauer Covid-Patienten zu tragen.

Das Universitätsspital Zürich (USZ) bestätigt den Versand der Rechnungen. Um wie viel Geld es sich insgesamt handelt, ist nicht bekannt. Laut Analyse der Zürcher Gesundheitsdirektion entstehen bei Aufenthalten auf einer Normalstation Zusatzkosten von 18 Franken pro Tag und Covid-Patient. Auf der Intensivstation von Covid-A-Spitälern wie dem USZ entsteht ein Defizit pro Behandlungstag von durchschnittlich 2113 Franken.

Vano Prangulaishvili, Direktor Finanzen am USZ, verweist darauf, dass das Spital während der vierten Welle (August bis Oktober 2021) viele ausserkantonale Covid-Patientinnen und -Patienten behandelt habe. Zudem seien die 2113 Franken nur ein Teil der Zusatzkosten. Das USZ behandle die «schwersten Fälle, die über mehrere Wochen, zum Teil mehrere Monate ein Bett belegen und damit grosse Kapazitäten binden».

Dürfen die Zusatzkosten verrechnet werden?

Unabhängig von der Legitimität der Forderung fehlt gemäss Regierungsrat Martin die gesetzliche Grundlage für eine solche Rechnung. Dass sich Kantone an der Behandlung von Patienten in ausserkantonalen Spitälern beteiligen, ist im Gesetz zwar geregelt: 55 Prozent der Fallpauschale muss der Wohnkanton berappen. Doch lasse das Gesetz keine Zusatzrechnungen zu. Martin beruft sich auf den Tarifschutz: Spitäler können über die Fallpauschale hinaus keine weitergehenden Vergütungen berechnen.

Der Kanton Zürich bezieht sich hingegen auf das nationale Covid-19-Gesetz, das die Kantone beauftragt, Vorhalteleistungen für die Krise zu finanzieren. Er erwartet nun eine solidarische Beteiligung der anderen Kantone an diesen Zusatzkosten. Allerdings erklärte die Regierung, diesbezüglich Vereinbarungen mit den betroffenen Kantonen abzuschliessen. Nur sind die Rechnungen des Unispitals Zürich eingetroffen, bevor die Finanzierung partnerschaftlich geregelt werden konnte. Laut USZ erfolgte der Versand der Rechnung nach Absprache mit der Gesundheitsdirektion.

Die Unterdeckung der Behandlung von Covid-Patienten ist nur ein Teil eines ungelösten Streits um Kosten. Die Kantone handhaben auch die Vergütung von Ertragsausfällen sehr unterschiedlich, die durch das vom Bundesrat verhängte Behandlungsverbot entstanden ist. Vier Standesinitiativen sind im nationalen Parlament dazu noch hängig.

Der Bund sieht keinen Anlass, sich an den Kosten zu beteiligen. Für die Krankenkassen ist das Thema längst vom Tisch. Als Finanzierer bleiben mutmasslich die Kantone, sofern sie den Spitälern und dem Gesundheitspersonal helfen wollen. (saw/aargauerzeitung.ch)

* In einer ersten Version dieses Artikels stand, dass Graubünden die Rechnung bezahlt habe.

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92 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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B-M
24.01.2022 06:30registriert Februar 2021
Also ich finde das durchaus fair. Es kann doch nicht sein, dass jene Kantone, die die grössten Spitalkapazitäten haben, am meisten bezahlen sollen. Die Kantone wollen immer selber entscheiden, aber bezahlen solls dann jemand anderes.
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Mareko
24.01.2022 07:12registriert Juli 2020
Der Kanton Thurgau getreibt zwei Spitäler in Frauenfeld und in Münsterlingen als Spital Thurgau AG. Die Anzahl der Intensivbetten dürfte in normalen Zeiten ausreichend sein, doch auch wegen der tiefen Impfquote waren diese offenbar überbelegt und so mussten Covid-19-Patienten ausserkantonal versorgt werden. Dass sich der Thurgauer Gesundheitsdirektor U. Martin nun weigert, diese Kosten mitzutragen, finde ich eine Unverschämtheit. Auch gegenüber den Patienten, die sich zukünftig sorgen müssen, ob es für sie einen Intensivpflegeplatz geben wird, wenn wieder die Spitalkapazitäten erreicht sind.
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Rethinking
24.01.2022 07:11registriert Oktober 2018
Lieber Thurgau…

Es geht hier nicht um Gesetze, sondern einmal mehr um die Übernahme von Verantwortung…

Tiefe Impfrate, lamarschiger Impfvortschritt, die Patienten in andere Kantone abschieben und dann die Zeche nicht zahlen wollen…
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