Um rasch auf einen Wiederanstieg der Fallzahlen reagieren zu können, soll so viel getestet werden, wie möglich und sinnvoll ist. Der Bund übernimmt deshalb ab dem 25. Juni 2020 sämtliche Kosten für Coronatests. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 24. Juni entschieden.
Er hat zudem die Verordnung über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus verabschiedet. Sie ermöglicht es, die SwissCovidApp ab dem 25. Juni schweizweit einzusetzen.
Ab dem 25. Juni 2020 übernimmt der Bund sämtliche Kosten für Tests und vereinfacht damit das System. Bisher wurden die Kosten für die Virustests zum Teil von den Krankenversicherungen und zum Teil von den Kantonen übernommen. Diese Regelung hat dazu geführt, dass nicht alle Patientinnen und Patienten gleich behandelt wurden: Wenn die Kosten von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen wurden, fielen für die Testpersonen Franchise und Selbstbehalt an. Übernahmen dagegen die Kantone die Tests, dann fielen für die Testpersonen keine Kosten an. Damit bestand die Gefahr, dass Personen sich nicht testen lassen, wenn sie die Kosten für den Test selber tragen müssen.
Auch die Taskforce Wissenschaft Covid-19 des Bundes empfiehlt eine Kostenübernahme durch den Bund. Der Bund übernimmt die Kosten sowohl für Tests auf Infektion mit dem Coronavirus, wie auch die serologischen Tests zum Nachweis von Antikörpern. Den Test auf das SARS-Coronavirus-2 vergütet der Bund mit einer Pauschale von 169, jenen für den Antikörpernachweis mit 113 Franken. Dabei gelten die Testkriterien des Bundesamts für Gesundheit. Serologische Tests werden derzeit noch nicht empfohlen.
Der Bundesrat verabschiedete zudem die Verordnung über das Proximity-Tracing-System. Damit ermöglicht er den Start der SwissCovid App. Der Bundesrat empfiehlt, die App zu benützen. Diese ergänzt das klassische Contact Tracing. Mit dem Contact Tracing werden die Kontakte einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person zurückverfolgt, so dass diese sich in Quarantäne begeben können. Damit werden Infektionsketten unterbrochen.
Die SwissCovid App warnt Menschen, die sich für eine bestimmte Dauer in der Nähe einer mit dem Coronavirus infizierten Person aufgehalten haben, sofern sie bei beiden Personen auf dem Mobiltelefon installiert ist. Dazu muss die infizierte Person nach dem positiven Test einen so genannten Covidcode, den sie vom kantonsärztlichen Dienst erhält, in die App eingeben. Sowohl der Gebrauch der App als auch die Eingabe des Codes sind freiwillig.
Wenn ein Benutzer der App eine Begegnung mit einer oder mehreren infizierten Personen gehabt hat, erhält er eine Meldung mit der Information, dass er sich möglicherweise mit dem neuen Coronavirus angesteckt hat. Er erhält auch die Angabe, an welchem Tag diese Begegnung stattfand, sowie den Hinweis, dass das BAG eine Infoline zur kostenlosen Beratung betreibt, die er kontaktieren kann.
Wer sich auf Anordnung eines Arztes oder einer Behörde in Quarantäne begeben muss, hat Anrecht auf den Corona-Erwerbsersatz. Wer sich nach einer Kontaktmeldung der SwissCovid App freiwillig in Quarantäne begibt, ohne dass dies von einer Behörde oder einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet ist, erhält diese Entschädigung nicht.
Die App wurde vor der Veröffentlichung eingehend auf die Sicherheit und die Benutzerfreundlichkeit getestet. Dabei nahm das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) seit dem 28. Mai Meldungen zur Sicherheit von Fachleuten und interessierten Personen entgegen. Die Testergebnisse und die Rückmeldungen sind auf der Webseite des NCSC einsehbar und werden täglich aktualisiert. Insgesamt sind 81 Meldungen eingegangen, davon betrafen 11 den Programmcode. Es sind dabei keine Meldungen eingegangen, die als kritisch oder systemrelevant beurteilt werden mussten. Das NCSC nimmt auch nach der öffentlichen Lancierung der SwissCovid App Meldungen von Testergebnissen entgegen, um den Datenschutz und die Sicherheit der App laufend zu gewährleisten. Das Bundesamt für Statistik wiederum wird auf seiner Webseite künftig anonymisierte Daten zur Nutzung der App zur Verfügung stellen.