Zeugenaufruf zur Brandkatastrophe: Opferanwalt spannt Private für Ermittlungen ein
Verspätete Untersuchungshaft für Betreiber Jacques Moretti, bloss Ersatzmassnahmen für seine Ehefrau Jessica, keine Hausdurchsuchung, kein Zeugenaufruf: Die Kritik an den Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Crans-Montana reisst nicht ab. Das Unglück forderte in der Silvesternacht 40 Todesopfer und 116 Verletzte.
Das Misstrauen gegenüber der Staatsanwaltschaft schimmert jetzt auch in einer Aktion durch, die der Genfer Opferanwalt Romain Jordan diese Woche lanciert hat. Er ruft die Zeugen der Tragödie dazu auf, «in völliger Vertraulichkeit» bei den Ermittlungen zu helfen und Dokumente auf der Internetseite crans.merkt.ch hochzuladen, konkret «Fotos, Videos, Enthüllungen oder Informationen». Er sichert völlige Anonymität zu, die Seite sei mit Militärstandard verschlüsselt, alles unterstehe dem Anwaltsgeheimnis.
In sozialen Medien kursierten nach der Katastrophe unzählige Videos. Am bekanntesten ist jenes, das eine Serviererin mit Wunderkerzen in Champagnerflaschen auf den Schultern eines Barangestellten zeigt. Gegenüber dem lokalen Genfer Fernsehsender «Léman Bleu» sagte Jordan, er sei auch an älteren Videos aus der Unglücksbar Le Constellation interessiert.
Inspiriert ist das Vorgehen von den Untersuchungen zum Attentat auf den Marathon von Boston im April 2013. Damals starben drei Menschen, mehr als 100 wurden verletzt. Das FBI rief die Bevölkerung dazu auf, alle Videoaufnahmen und Bilder zum Anschlag einzuschicken. Die Auswertung derselben half mit, die Täter zu identifizieren.
Anwalt Jordan sagt, die Internetseite sei kein Ersatz für die staatliche Untersuchung. «Aber wir möchten den Opfern Antworten bringen.» Jordan sagt, viele Personen hätten ihn kontaktiert, weil sie den Opfern und ihren Familien helfen wollten.
Die Anwälte des Ehepaars Moretti wehren sich jedoch gegen diese partizipative Art. Sie haben gemäss der Zeitung «Le Temps» bei der Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, die Seite zu blockieren. Ob das geschieht, bleibt offen. Die Staatsanwaltschaft beantwortet derzeit keine Medienanfragen mehr zum Drama in Crans-Montana. Sie will ausschliesslich in Form von Pressemitteilungen kommunizieren.
Sind solche Videos zulässige Beweise?
In der Schweiz liegt die Hoheit für die Ermittlungen grundsätzlich in den Händen des Staates. Privatkläger haben indes das Recht, Beweismittel einzureichen. Sind Videos und andere Hinweise, die Private auf die Seite des Opferanwalts hochgeladen haben, zulässige Beweise? Klar mit «Ja» oder «Nein» lasse sich diese Frage nicht beantworten, sagt Marcel Niggli, Strafrechtsprofessor an der Universität Freiburg. Zentral für die Verwertbarkeit sei der Punkt, ob die Staatsanwaltschaft die Bar Le Constellation aufgrund des Verdachts einer schweren Straftat hätte überwachen dürfen. Nach heutigem Kenntnisstand bestand im Vorfeld des Brandes kein solcher Verdacht.
Wenn Beweise zur Aufklärung schwerer Straftaten unerlässlich sind, können sie jedoch auch verwertet werden, wenn sie eigentlich auf ungültige Weise erhoben wurden. Niggli geht davon aus, dass das Bundesgericht die Voraussetzungen im Fall des Brandes in Crans-Montana bejahen würde, allein wegen der schwerwiegenden Folgen. Der Strafrechtsprofessor verweist auf einen Entscheid des Bundesgerichts zu einem Raserdelikt. Es liess Videoaufnahmen zu Fahrten im Temporausch zu und qualifizierte sie als schwere Tat, obwohl keine Menschen zu Schaden kamen. Die Ermittler stiessen bei einer Hausdurchsuchung des Vaters des verurteilten Rasers zufällig auf die belastenden Videoaufnahmen.
Beerdigung wegen später Obduktion verschoben
Derweil kommen neue Fakten ans Licht, welche die Staatsanwaltschaft in einem unvorteilhaften Licht erscheinen lassen. Am Freitag berichteten mehrere Zeitungen von einer Familie, die eine für Mittwoch geplante Beerdigung ihres 17-jährigen Sohnes auf Freitag verschieben musste, weil die Staatsanwaltschaft kurzfristig eine Obduktion durchführte.
Die Ermittlungsbehörde machte diesen Schritt, weil die Opferanwälte, der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor und dessen Anwaltskollegin Nina Fournier, darauf pochten, die genaue Todesursache zu erfahren. Die Obduktion vom Mittwoch in Lausanne offenbarte, dass der Teenager an einer Rauchvergiftung starb.
Kurz zuvor hatte die Walliser Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Autopsie einer italienischen Opferfamilie abgelehnt, worauf die italienische Staatsanwaltschaft eigenhändig die Obduktion anordnete. Die jüngsten Enthüllungen legen nahe, dass die Ermittlungsbehörde offenbar keine Obduktionen veranlasste – oder erst auf Druck von Opferanwälten.
Zwingend ist eine Obduktion nach einem Grossbrand nicht. Gegenüber der NZZ äusserten aber mehrere Experten Kritik an deren Verzicht. Auch ausländische Medien zeigen sich – milde gesagt – verwundert über diesen Entscheid. (aargauerzeitung.ch)
