Mit Künstlicher Intelligenz manipulierte Videos beschäftigen auch die Schweizer Polizeibehörden. Kantonspolizeien sind bereits mit Fällen konfrontiert worden, in denen sich Personen mit sogenannten Deepfakes mit pornografischem Inhalt an einer Ex-Partnerin rächen wollten, wie die Bundespolizei der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bekanntgab.
Deepfakes seien nicht per se gesetzeswidrig und dienten nicht ausschliesslich der kriminellen Nutzung, so ein Sprecher des Bundesamts für Polizei (Fedpol) weiter. Je nach Fall können Deepfake-Darstellungen jedoch strafbare Handlungen darstellen – etwa wenn sie verbotene Pornografie oder Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch enthalten.
Deepfakes können auch unter das Zivilrecht fallen. Das Recht am eigenen Bild ist im Privatrecht verankert und kann gerichtlich eingeklagt werden.
Diese Informationen gab das Fedpol der Nachrichtenagentur Keystone-SDA im März, nachdem die britische Regisseurin Sophie Compton dieses Thema in einem Dokumentarfilm mit dem Namen «Another Body» aufgegriffen hatte. Der Film, der im März am Menschrechts-Fimlvestival in Genf gezeigt wurde, verfolgt den Weg einer Ingenieurstudentin, deren online veröffentlichte Fotos gestohlen wurde.
«Man kann sich personalisierte Deepfakes für 30 Dollar kaufen», sagte Compton damals im Interview mit Keystone-SDA. Bei den Recherchen zum Film hätte sie gesehen, wie sich die gefälschten Videos mit der Zeit von ziemlich rudimentären digitalen Objekten in sehr realistische Videos verwandelten.
(sda)