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Abstimmung September: Argumente des Bundesrates für die E-ID

La version beta publique de l'application swiyu montre sur un smartphone la version beta d'une identit
Am 28. September wird über eine staatliche Schweizer E-ID abgestimmt.Bild: keystone

«Moderner, vertrauenswürdiger und sicherer»: So wirbt der Bundesrat für die E-ID

12.08.2025, 14:0013.08.2025, 06:58
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Die elektronische ID sei ein moderner, vertrauenswürdiger und sicherer digitaler Ausweis. Mit diesen Worten wirbt Justizminister Beat Jans für die E-ID und für ein Ja zum E-ID-Gesetz am 28. September.

Das Gesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) kommt an die Urne, weil mehrere Komitees es mit dem Referendum bekämpfen.

Die E-ID, wie der Bund sie plane, sei ein vertrauenswürdiger digitaler Ausweis, sagte Justizminister Beat Jans am Dienstag in Bern vor den Medien. Sie zu verwenden, sei freiwillig und kostenlos. Der Staat trage die Verantwortung für die Ausstellung der E-ID und auch für deren Betrieb.

Der Bund in der Verantwortung

Der Bund übernehme damit die Verantwortung dafür, dass sich jeder und jede im Internet ohne physisches Dokument identifizieren könne, führte Jans aus. Mit der E-ID lasse sich nicht nur die Identität nachweisen, sondern auch das Alter - etwa wenn bei einer Bestellung eine Altersgrenze eingehalten werden muss.

Bundesrat Beat Jans, posiert und haelt ein Handy mit der Aufschrift e-ID sowie seine Identitaetskarte in den Haenden, nach einer Medienkonferenz im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 28. September 2 ...
Bundesrat Beat Jans wirbt am Dienstag für die E-ID.Bild: keystone

Jans nannte noch weitere Anwendungsbereiche: die Bestellung eines Strafregisterauszuges oder eines Fahrausweises, das Einloggen auf Behördenportalen oder das Beziehen eines Diploms oder einer Wohnsitzbestätigung. Niemand werde gezwungen, die E-ID zu nutzen, betonte Jans. Alle Dienstleistungen blieben analog verfügbar.

Die E-ID auf dem Handy sei die Weiterentwicklung der Identitätskarte und ein zusätzliches Angebot, sagte Jans. Sie schaffe neue Möglichkeiten und stärke die Sicherheit der Nutzer. Und sie helfe, die Digitalisierung voranzubringen.

Eine digitale Identitätskarte

Die E-ID funktioniert wie eine digitale Identitätskarte. Sich ausstellen lassen können sie Schweizerinnen, Schweizer und Menschen mit Ausländerausweisen. Sie wird vom Staat ausgegeben, und dieser stellt auch die technische Infrastruktur zur Verfügung.

Das garantiert nach Angaben des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) den Schutz der Privatsphäre und einen selbstbestimmten Umgang mit Personendaten. Verarbeitet der Bund bei der Ausstellung der E-ID Daten, werden diese in Rechenzentren in der Schweiz gespeichert.

Behörden und Betriebe dürften nur Daten aus dem Identitätsnachweis abfragen und speichern, die für die jeweilige Nutzung nötig seien. Das ist beispielsweise bei Alterskontrollen der Fall.

Zweiter Anlauf für die E-ID

Der Urnengang am 28. September ist der zweite Anlauf für die Einführung einer E-ID. 2021 lehnten die Stimmenden das Vorhaben ab. Datenschutzbedenken gaben den Ausschlag. Die E-ID hätte von privaten Unternehmen ausgestellt werden sollen, und der Staat hätte dabei eine Kontrollfunktion innegehabt.

Im 2021 sagte das Volk trotz auffälliger Ja-Kampagne Nein zu einer privaten E-ID. Das staatliche Nachfolgeprojekt soll nun bei den Volksrechten zum Einsatz kommen.
Abstimmungskampf zur E-ID von 2021.Bild: CH Media

Man habe aus dieser ersten Abstimmung gelernt, dass es nicht genüge, technische Fragen in der Vernehmlassung zu erörtern, sagte Michael Schöll, Direktor des Bundesamtes für Justiz (BJ), an der Medienkonferenz dazu. Für den zweiten Anlauf habe der Bund deshalb ein partizipatives Vorgehen gewählt.

Organisationen der Zivilgesellschaft, die Wirtschaft und die Wissenschaft seien einbezogen worden. Rückmeldungen aus der Praxis seien aufgenommen und das Projekt sei verbessert worden, berichtete Schöll. «Wir nehmen Bedenken ernst.» - «Das Produkt und der Prozess dahinter sind besser als 2021», fügte Jans hinzu.

Hier kannst du die E-ID bereits heute testen

Die E-ID kann getestet werden. Ende März stellte der Bund für Interessierte eine Textumgebung zur Verfügung. Wer testen will, muss die App Swiyu auf sein Smartphone laden und sich einen fiktiven Identitätsnachweis (Beta-ID) ausstellen lassen. Definitiv eingeführt werden soll die E-ID nach einem Ja im dritten Quartal 2026.

Für Entwicklung und Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, die Ausgabe der E-ID und für Pilotprojekte werden rund 182 Millionen Franken benötigt. Die Betriebskosten ab 2029 werden mit rund 25 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt. Die Kosten könnten eingehalten werden, sagte Jans auf eine Journalistenfrage. (sda)

Mehr zur E-ID-Abstimmung im September:

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_Momo_
12.08.2025 14:48registriert August 2025
‚die technische Infrastruktur stellt der Staat zur Verfügung. Das garantiert laut EJPD den Schutz der Privatsphäre und einen selbstbestimmten Umgang mit Personendaten.‘

Die Vergangenheit lässt erahnen wie gut dann unsere Daten geschützt sind.
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Raki
12.08.2025 14:34registriert Januar 2024
Grundsätzlich eine gute Idee, solange es freiwillig bleibt. Leider haben die Banken bereits Pläne, dass diese die E-ID zur Grundbedingung für Kontoeröffnungen und gar E-Banking machen wollen. Vordergründig wird Sicherheit und KYC vorgeschoben, aber es geht um weitere Daten, welche man dann zunehmend freizuschalten hat, wenn man weiterhin Zugriff auf Bankingdienstleistungen haben möchte. Und genau das ist dann eine Form von "Freiwilligkeit" welche eben zum Zwang wird, wenn man weiterhin die DL nutzen will. Daher bin ich diesbzgl. sehr skeptisch; denn eine gute Idee wird mal wieder missbraucht.
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SGR
12.08.2025 17:07registriert April 2019
Jaja freiwillig...
Dürfte aber nicht lange dauern bis die Online-Dienste Blut geleckt haben und man ohne das Ding nichts mehr bekommt.

[Die Kosten könnten eingehalten werden...]
Würde mich ja sehr überraschen 🤭
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