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Leinen los für Covid-Zertifizierte: Doch achte auf deinen Namen!

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Das Covid-Zertifikat kann mit der richtigen App auf das Smartphone geladen werden oder als PDF ausgedruckt werden.Bild: keystone

Leinen los für Covid-Zertifizierte: Doch achte auf die Vollständigkeit deines Namens!

Noch fehlt die endgültige Anerkennung des Schweizer Covid-Zertifikats durch die EU. Auch sonst müssen noch einige Punkte beachtet werden, wenn man ein Zertifikat bestellt oder mit diesem reist.
24.06.2021, 05:39
Bruno Knellwolf / ch media
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Das Covid-Zertifikat kommt ins Rollen. Bis heute sind 2.3 Millionen Zertifikate an Geimpfte ausgestellt worden, die seit Anfang Juni ein solches beantragen konnten. Seit Mitte Monat dürfen das auch Genesene, was 52000 gemacht haben. «Bis Ende Juni sollten alle ein Zertifikat bekommen», sagt dazu BAG-Direktorin Anne Lévy in Bern.

Wer eines auf seiner Zertifikats-App oder auf einem ausgedruckten PDF-Zertifikat vorweisen kann, hat ab dem kommenden Samstag keine Einschränkungen mehr. Hat maskenfrei Zugang zu Grossveranstaltungen und Clubs.

Für Geimpfte ein Jahr lang gültig

Gültig ist das Zertifikat für Geimpfte nach der Empfehlung der Eidgenössischen Impfkommission ab dem zweiten Impftermin 365 Tage, für Genesene ab dem 11. Tag nach der zweiten Impfung ein halbes Jahr und für Getestete mit PCR-Test 72 Stunden. Mit einem Antigen-Schnelltest nur 48 Stunden, zudem wird dieser Test in der EU nicht anerkannt.

Wer sich jetzt schon ein Zertifikat heruntergeladen hat und auf der App als Geimpfter nur ein halbes Jahr Gültigkeit abgelesen hat, kann beruhigt sein. Das wird mit einem Update automatisch auf ein Jahr verlängert.

Während der Nutzen im Inland bereits geregelt ist, ist bei Reisen ins Ausland noch nicht alles geklärt. Dazu sagt Nani Moras vom BAG:

«Das Schweizer Covid-Zertifikat ist mit dem ‹EU Covid Digital Certificate› kompatibel.»

Dennoch gelte es zu beachten, dass auch die Länder in der EU und im Schengen-Raum ihre Einreiseregeln weiterhin selbst bestimmen können. Deshalb sollte man sich jeweils über die Einreisebestimmungen des Ziellandes vor der Reise genau informieren.

Anerkernnungstermin in der EU ist noch nicht bekannt

«Die Anerkennung im EU/EFTA-Raum erfolgt durch eine entsprechende Entscheidung der Europäischen Kommission», sagt Sonja Uhlmann-Haenni vom Bundesamt für Informatik und Technologie (BIT). Der Anerkennungsprozess ist lanciert, ein offizieller Termin ist aber noch nicht bekannt. Die Verordnung zum digitalen EU-Zertifikat wird gemäss dem BIT am 1. Juli wirksam.

Der Bund war eng in den technischen Arbeiten involviert. Ab dem 1. Juli folgt eine sechswöchige Übergangsphase für die Einführung der Zertifikate durch die EU- und EFTA-Mitgliedstaaten. «Während dieser Zeit ist davon auszugehen, dass in diesem Gebiet auch andere Nachweise akzeptiert werden», sagt Uhlmann-Haenni.

Bundesrat Alain Berset rät auf jeden Fall, auf Reisen immer ein ausgedrucktes Covid-Zertifikat mitzunehmen. Das sei ein offizielles Dokument, das an der Grenze gezeigt werden könne, auch wenn noch nicht alle Länder wie erhofft ab dem 1. Juli ein Zertifikat haben werden.

Wer ein Covid-Zertifikat bestellt, muss dabei allerdings genau darauf achten, dass der vollständige und korrekte Name angegeben wird, der auch auf dem Pass oder der ID steht. Denn je nach Land kann eine Differenz zwischen dem Namen auf dem Zertifikat und der ID ein Problem beim Grenzübertritt sein.

Die fehlenden Vornamen und Ledigennamen

Einer Frau, die von einem mobilen Impfteam geimpft worden ist und deren Namenseintrag von Dritten gemacht wurde, fehlte sowohl der zweite Vorname als auch der Ledigenname im Zertifikat. Trotz Intervention konnte das Problem noch nicht gelöst werden. Die Frau muss bis Ende Juni warten.

Ein anderer hat bei seiner Anmeldung für die Impfung nur seinen ersten Vornamen eingetragen, hat aber deren vier. Auch dieser Mann musste mehrere Anläufe unternehmen, bis seine vielen Namen im Zertifikat eingetragen werden konnten.

«Bei der Anpassung von Namen muss jeweils sichergestellt bleiben, dass das Zertifikat für die berechtigte Person ausgestellt wird. Daher können die Anpassungsmöglichkeiten über Webformulare und dergleichen von Kanton zu Kanton eingeschränkt sein und variieren», sagt Uhlmann-Haenni vom BIT.

Wenn die Angaben im Zertifikat nicht mit den Ausweisdokumenten übereinstimmen, können sich die Betroffenen gemäss dem BIT an die Stelle wenden, die ihnen das Zertifikat ursprünglich ausgestellt hat. Und dort ein neues Zertifikat verlangen. Falls es sich dabei um ein technisches System, wie zum Beispiel eine Website, handelt, bei der eine Neuausstellung nicht möglich ist, müssen sie sich an die Hotline des jeweiligen Kantons wenden.

Schweizerische Impfnachweis ist ab Samstag nicht mehr gültig

Nicht mehr gültig sein wird ab dem 26. Juni der Schweizerische Impfnachweis, der jeweils nach der Impfung ausgedruckt werden konnte. Festgelegt worden ist auch, dass Kinder unter 16 Jahren kein Zertifikat brauchen. Für Reisen ins Ausland können getestete und genesene Kinder aber ein Zertifikat bestellen und das in einer «Familien-App» ablegen. Geimpfte Touristinnen und Touristen mit einem in der Schweiz anerkannten Nachweis haben Zugang zu Grossveranstaltungen. Ansonsten müssen sie sich mit einem Test ein kurzzeitiges Covid-Zertifikat holen.

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Das Schweizer Covid-Zertifikat auf dem Smartphone
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quelle: keystone / anthony anex
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210616 BR Maurer zu Covid-Zertifikat
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40 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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goldguegji
24.06.2021 07:26registriert Oktober 2014
Mein zweiter Vorname steht auch nicht auf dem Zertifikat, weil ich den so gut wie nirgends angebe.
Das geht bestimmt vielen so wie mir.
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