Zwar habe sich die Menschenrechtslage in Deutschland, Frankreich oder Grossbritannien nicht gross geändert, doch sei die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Im Falle von Deutschland etwa wegen Verurteilungen oder Verhaftungen von Holocaust-Leugnern oder Rassisten. Das hält das US-Aussenministerium in einem jährlichen Report fest. Autokratien hingegen stellt es ein gutes Zeugnis aus.
Doch was hält die US-Regierung von der Lage in der Schweiz? Auch in diesem Bericht heisst es, dass es keine nennenswerten Veränderungen bei der Menschenrechtslage in der Schweiz gegeben habe. Unrechtmässige Tötungen, erzwungene Abtreibungen oder Sterilisationen durch die Regierung seien ebenfalls keine gemeldet worden. Weiter würden Hassreden, Rassendiskriminierung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestraft.
Erwähnt wird ausserdem der Gerichtsfall vom vergangenen November, bei dem der ehemalige und bereits vorbestrafte Basler Pnos-Chef unter anderem wegen Aufruf zur Gewalt an Jüdinnen und Juden zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Was die US-Regierung davon hält, geht aus dem Report nicht hervor.
Obwohl es heisst, dass die Pressefreiheit generell geachtet wird, üben die Autoren auch Kritik. Presseberichte über Korruption, Geldwäsche oder Wirtschaftskriminalität würden von reichen Personen und Oligarchen regelmässig präventiv durch ein Gericht verhindert. Fachzeitschriften hätten jedoch angegeben, nicht über die finanziellen Mittel zu verfügen, um gegen solche Publikationsverbote vorzugehen.
In Bezug auf Arbeitnehmerrechte führt der Bericht zwar aus, dass in der Schweiz ein Recht auf Versammlungen, Streiks und Gewerkschaften existiere und grundsätzlich geachtet werde, dennoch sei es vorgekommen, dass Gewerkschafter entlassen oder diskriminiert wurden. Ausserdem seien Arbeitnehmende im Niedriglohnsektor häufig ausgebeutet worden, obwohl dies verboten ist.
Mindestlöhne lägen zwar über der Armutsgrenze von Einzelpersonen, würden bei Familien jedoch oft nicht reichen. In der Gastronomie- und Baubranche komme es zudem häufig zu Verstössen gegen die Arbeitszeit- oder Lohnvorschriften. Da gebe es Schlupflöcher.
Das liege aber nicht an den Gesetzen, sondern einerseits am Personalmangel bei den Arbeitsinspektoraten, andererseits aber auch am Umstand, dass diese nicht immer unabhängig seien, weil sie dem kantonalen Volkswirtschaftsdepartement unterständen.
Die Schweiz wird ausserdem in der Liste von Ländern aufgeführt, die zwar den Schutz vor Menschenhandel nicht komplett erfüllen, jedoch bemüht sind, die Minimalstandards zu erreichen.
Kritik übt der Bericht auch am Umgang mit Straftätern. So sei die Untersuchungshaft teilweise ausserordentlich lang, was am Personalmangel bei den Gerichten liege. Die Autoren stützen sich dabei auf Meldungen aus Polizei- und Bevölkerungskreisen. Laut dem Gesetz darf die U-Haft die zu erwartende Gefängnisstrafe nicht überschreiten.
Auch bei der Polizeigewalt sieht der Bericht Mängel. So habe es einzelne Meldungen gegeben, dass ein Polizist bei Festnahmen exzessive Gewalt verwendet habe oder Gefängnispersonal Inhaftierte erniedrigte.
In Sachen Religionsfreiheit erwähnt der Bericht, was in der Schweiz schon festgestellt wurde: Antisemitische Vorfälle nehmen zu, vor allem online und in der Westschweiz.
Gute Noten stellte die US-Regierung hingegen in den Bereichen Kinderarbeit, Zwangsehen und Schutz von Geflüchteten aus. Auch die Sicherheit am Arbeitsplatz wird gelobt. Generell unternehme die Regierung die nötigen Schritte, um Verstösse gegen Menschenrechte zu identifizieren und bestrafen.