Wird es in diesem Winter eine Gasmangellage geben?
Die Wirtschaft hatte zu dieser Frage einen klaren Notfallplan gefordert.
Bundesrat Guy Parmelin informierte am Mittwoch während einer Pressekonferenz zum derzeitigen Stand dieser Frage. Er gab Auskunft über die Massnahmen, die der Bundesrat bereits getroffen hat, um einer Gasmangellage vorzubeugen. Und er stellte die Massnahmen vor, die vorgesehen sind, sollte es trotz aller Vorbereitung zu einer Gasmangellage kommen.
Die Pressekonferenz auf einen Blick:
Diese Frage lasse sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beantworten, informiert der Bund. Denn die Situation hänge sowohl von meteorologischen als auch von geopolitischen Faktoren ab.
Zwar steht in der Medienmitteilung vom Bund:
Doch es wird auch darüber informiert, dass auf nationaler Ebene die Versorgung mit Erdgas derzeit gesichert sei. Alle inländischen Pipeline-Kapazitäten sowie die Import- und Exportkapazitäten stünden uneingeschränkt zur Verfügung.
Bereits heute sind alle aufgefordert, Energie zu sparen, um dazu beizutragen, dass die europäischen Speicher sich nicht allzu schnell leerten.
Tatsächlich sei der Gasverbrauch zum Vorjahr auch schon zurückgegangen – was zum einen an dem besseren Wetter und womöglich auch am Sparen liege, wie in der Medienmitteilung vermerkt ist.
Bereits im Juni haben sich die regionalen Gasversorger dazu verpflichtet, eine physische Gasreserve in Gasspeichern der Nachbarländer sowie Optionen für zusätzliches nicht-russisches Gas zu beschaffen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch mehrere Massnahmen im Falle einer Gasmangellage konkretisiert. So werde die Raumtemperatur in mit Gas beheizten Innenräumen von «privaten und öffentlichen Wärmeverbrauchern» auf 20 Grad begrenzt.
Verboten werden soll zudem das Heizen von ungenutzten Räumen, Schwimmbädern, Dampfbädern und Saunen sowie der Betrieb von Heizstrahlern, Warmluftvorhängen, Gasfeuern, Hochdruckreinigern und Warmluftzelten. Auch das gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privathaushalte.
Die Massnahmen könnten auch von einer Region zur anderen variieren, sagt Parmelin.
Die Einhaltung der Temperatur obliegt laut dem Bundesrat den Mieterinnen und Mietern, sofern sie die Temperatur selbst regulieren können, sowie den Eigentümern von Wohneigentum. Falls die Massnahmen in Kraft gesetzt würden, gäbe es Stichprobenkontrollen, sagte Parmelin vor den Medien in Bern. Als Vergleiche nannte er Kontrollen im Strassenverkehr und im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie.
Verstösse gegen diese Pflicht werden verfolgt. Das Wirtschaftsdepartement wird die Möglichkeiten von Ordnungsbussen für Verstösse prüfen und den Bundesrat Ende Januar 2023 informieren. Man gehe aber davon aus, dass sich «die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung an Gesetze hält». Verstösse gegen die Vorschriften würden als Vergehen geahndet.
Noch geprüft werde eine kurzfristige Abschaltung von Gas bei Grossverbrauchern.
Der Bund informiert aber, dass diese Verordnungen erst im Falle einer schweren Mangellage in Kraft gesetzt werden – und der dann aktuellen Lage angepasst würden.
Tritt das Worst-case-Szenario ein, wissen Bevölkerung und Wirtschaft nun, was in etwa auf sie zukommen wird. Das soll es den Betroffenen ermöglichen, sich für diesen Fall vorzubereiten.
(yam/sda)
Nicht mit mir.
In der Pandemie die Restaurants schliessen, aber eine Parlamentarierparty feiern, CO2 sparen als höchstes Ziel, aber Berset fliegt mit seinem Privatflieger durch die Lüfte, Stromsparen, aber sie beleuchten das Bundeshaus...
Langsam reicht es