Schweiz
Energie

Zürcher Gemeinden wollten Bau von Windrädern mit Regel einschränken

2 Gemeinden wollten Bau von Windrädern mit Regel einschränken – Gericht pfeift sie zurück

09.04.2026, 13:4909.04.2026, 14:19

Das Zürcher Baurekursgericht hat Bestimmungen der Zürcher Oberländer Gemeinden Hinwil und Hittnau für ungültig erklärt. Diese wollten den Bau von Windrädern durch strenge Abstandsregeln in ihrer Bauordnung einschränken.

Die Gemeinden Hinwil und Hittnau dürfen den Bau von Windkraftanlagen nicht durch pauschale Abstandsregeln in ihrer Bau- und Zonenordnung (BZO) verhindern. Dies hat das Baurekursgericht in zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen festgehalten.

Mindestens 800 Meter Abstand zu bewohnten Gebieten

In Hinwil hatten die Stimmberechtigten einen Mindestabstand von einem Kilometer zu bewohnten Liegenschaften sowie eine maximale Höhe der Anlagen von 120 Metern beschlossen.

In Hittnau wurde ein Mindestabstand von 800 Metern verlangt. Die kantonale Baudirektion genehmigte diese Änderungen mit Verweis auf übergeordnetes Recht jedoch nicht. Das Baurekursgericht stützt nun diesen Entscheid der Baudirektion.

Kantonale Planung hat Vorrang

Die Richter begründen die Entscheide damit, dass die Planung von Windenergiegebieten primär Sache des Kantons ist. Der Kanton Zürich legt im Richtplan fest, welche Gebiete sich für die Windnutzung eignen. Gemeinden dürften diese kantonalen Vorgaben nicht durch eigene, strengere Regeln faktisch aushebeln.

Zudem fehle den Gemeinden die Kompetenz, Bauvorschriften für Gebiete ausserhalb der Bauzonen zu erlassen. Da Windräder regelmässig im Wald oder in Landwirtschaftszonen stehen, greifen kommunale Abstandsregeln unzulässig in diese übergeordneten Zonen ein.

Solche pauschalen Verbote würden zudem «eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall verunmöglichen».

Ein Urteil mit Signalwirkung

Die Urteile haben Signalwirkung für den ganzen Kanton Zürich. Auch andere Gemeinden versuchen derzeit, den Bau von Windrädern durch Abstandsregeln in ihren Bauordnungen zu bremsen. Die Entscheide machen jedoch deutlich, dass der kantonale Richtplan eine hohe Hürde für kommunalen Widerstand darstellt.

Die Urteile des Baurekursgerichts sind noch nicht rechtskräftig. Sie können vor Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Die Gemeinde Hittnau teilte bereits vor einigen Wochen mit, auf einen Weiterzug verzichten zu wollen. (sda)

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153 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Schso
09.04.2026 15:04registriert April 2017
Gestern an einem der Kampagnenschilder vorbeigefahren. Sinngemäss: Nein zu Windrädern, JA zu guter Aussicht.

Das stand 500m vor einer Überland-Starkstromleitung.

Genau mein Humor.
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Kukei
09.04.2026 14:55registriert Dezember 2019
Das erinnert mich an die Bitte;
Verschone mein Haus uns Hof vor Feuer,
zünde besser andere an.

Mit solchem Verhinderungsverhalten werden wir noch raschen in einen Energie Engpass hinein "reiten".
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Ichsagstrotzdem
09.04.2026 15:33registriert Juni 2016
Bei einer Strommangellage bin ich dafür, als erstes den Schalter bei Hinwil und Hittnau auf OFF zu stellen.
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