Schweiz
Energie

Anwohner verhindern Bau von Wasserstoff-Produktion im Zürcher Unterland

Hier wollte die Axpo die Wasserstoff-Produktionsanlage beim Flusskraftwerk auf dem Gemeindegebiet von Glattfelden ZH bauen.
Hier wollte die Axpo die Wasserstoff-Produktionsanlage beim Rhein-Kraftwerk auf dem Gemeindegebiet von Glattfelden ZH bauen.Bild: Axpo

Anwohner verhindern geplanten Bau von Wasserstoff-Produktion im Zürcher Unterland

Das kantonale Baurekursgericht hat einen Rekurs gegen die vom Energiekonzern Axpo geplante Anlage gutgeheissen.
10.10.2022, 15:1910.10.2022, 15:19
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Der Energiekonzern Axpo hat vor dem Baurekursgericht des Kantons Zürich eine Niederlage erlitten. Anwohner hatten gegen die von der Axpo geplante Wasserstoffproduktionsanlage in Glattfelden erfolgreich Rekurs eingelegt. Nun muss das Unternehmen per sofort das Projekt stoppen, wie es am Montag mitteilte.

Die 2.5-Megawatt-Wasserstoffproduktionsanlage beim Wasserkraftwerk Eglisau-Glattfelden hätte den Angaben zufolge jedes Jahr rund 350 Tonnen grünen Wasserstoff produzieren sollen. Damit wären laut Axpo über 1.5 Millionen Liter Diesel im Schwerverkehr eingespart worden.

Trotz des Projektstopps halte die Axpo jedoch an den Ausbauplänen im Bereich von grünem Wasserstoff fest und wolle weitere Projekte in der Schweiz realisieren.

Warum muss das Projekt gestoppt werden?

Für die geplante Anlage hätte ein bestehendes Gebäude des Rhein-Kraftwerks ersetzt werden müssen, welches ausserhalb der heutigen Bauzone stehe. Entsprechend habe die Axpo für den Bau der Anlage eine Ausnahmebewilligung beantragt, die von den Behörden gutgeheissen worden war.

Jedoch wehrten sich drei Privatpersonen gegen den Bau des Kraftwerks und das Baurekursgericht des Kantons Zürich gab ihnen recht. Wie die Tamedia-Zeitungen berichten, habe das Gericht keine «besonders wichtigen und objektiven Gründe» für die erstellte Ausnahmebewilligung festgestellt.

Das öffentliche Interesse, Energie zu produzieren, sei vom Gericht weniger hoch gewichtet worden als die «Durchsetzung des fundamentalen Trennungsgrundsatzes», wonach solche Anlagen ins Siedlungsgebiet und nicht in die Landwirtschaftszone gehörten, heisst es in dem Medienbericht weiter.

Zwar habe die Axpo argumentiert, dass verschiedene andere Standorte geprüft worden waren, das Gericht habe diese Abklärungen aber als zu wenig genau beurteilt.

«Wir bedauern es sehr, dass wir wieder daran gehindert werden, noch mehr zur Dekarbonisierung der Schweiz beizutragen», wird der Leiter Wasserstoff bei der Axpo, Guy Bühler, zitiert. Mit dem Entscheid, das Gesetz selbst im Falle einer umweltschonenden, im Einklang mit der Energiestrategie 2050 stehenden Anlage eng auszulegen, werde die Dekarbonisierung gehemmt, heisst es in der Mitteilung weiter.

Quellen

(dsc/sda/awp)

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119 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Haarspalter
10.10.2022 16:50registriert Oktober 2020
Wo immer eine umweltfreundlichere Technologie gebaut werden soll, hat es „Privatpersonen“ welche es verhindern möchten - und offensichtlich können.

Sei es Solaranlagen, Wasserstoffproduktion, etc.

Würde mich nicht wundern, wenn die Kläger selber mit SUVs umherkutschen.
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nafets
10.10.2022 17:22registriert Januar 2020
es wird wirklich Zeit, dass die Einsprache-Möglichkeiten angepasst, erneuert und auf einen einheitlichen Status kommen. da will man in unmittelbaren Bereich des Kraftwerkes etwas für die Zukunft tun und Privatpersonen verhindern diese Weiterentwicklung. ist wirklich eine Schande...
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Grave
10.10.2022 17:20registriert April 2015
Dass wir in der schweiz zu allem unseren senf dazu geben können und auch einsprache erheben bei manchen projekten ist ja sehr gut aber bei gewissen dingen sollten wir nichts zu melden haben.
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