Auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) verlangt vom Bundesrat, mit der EU Zusatzverhandlungen zum institutionellen Abkommen (Insta) zu führen. Sie hat mit grosser Mehrheit eine entsprechende Motion beschlossen, wie sie am Dienstag mitteilte.
Den gleichen Entscheid hatte vor einer Woche bereits die Ständeratskommission gefällt. Die beiden Motionen gleichen sich zum Teil wörtlich. Sollten die Räte die jeweiligen Motionen in der Sommersession annehmen, hätte der Bundesrat den Auftrag, zu den gemeinsamen Punkten Zusatzverhandlungen mit der EU zu führen, heisst es in der Mitteilung.
Beide Kommissionen verlangen, dass der Lohnschutz auf dem heutigen Stand sichergestellt und nach Bedarf weiterentwickelt werden kann. Die Sozialpartner sollen in die Nachverhandlungen einbezogen werden.
Die Unionsbürgerrichtlinie ist nach Ansicht der Kommissionen für die Schweiz nicht tragbar und soll explizit ausgeschlossen werden. Diese dürfe auch nicht über Einzelprozesse vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) indirekt übernommen werden, heisst es in der Motion. Die Regeln zu den staatliche Beihilfen sollen sicherstellen, dass die heutigen Beihilfen weitergeführt werden können.
Die Ständeratskommission stellt weitergehende Forderungen. Diese betreffen den Einbezug der Stimmbevölkerung bei der dynamischen Rechtsübernahme, die Streitbeilegung und die Behandlung der Begrenzungsinitiative der SVP. Diese Forderungen sind in der Motion der nationalrätlichen WAK nicht enthalten. Einen Auftrag, das Abkommen nicht zu unterzeichnen, verwarf die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung.
In einer Stellungnahme an den Bundesrat bezeichnet sie den Entwurf für das Insta als «nicht hinreichend». Die roten Linien müssten respektiert werden, insbesondere zum Lohnschutz und zu den Beihilfen. Die WAK verlangt auch, dass der Bundesrat die Rolle des EU-Gerichts im Verhältnis zu anderen Abkommen der EU prüft. (tam/sda)