Thomas Fritschi leitet die neue unabhängige Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Der Bundesrat hat den 47-Jährigen am Mittwoch gewählt.
Fritschi werde seine Stelle am 1. August antreten und die Aufsichtsbehörde aufbauen, teilte das Verteidigungsdepartement (VBS) mit. Der offizielle Amtsantritt werde am 1. September erfolgen. Dann tritt voraussichtlich das neue Nachrichtendienstgesetz in Kraft.
Fritschi hat an der Universität Bern Rechtswissenschaft studiert und mit dem Examen als Fürsprecher abgeschlossen. Seit 2010 führt er das Amt für Justizvollzug des Kantons Solothurn. Gleichzeitig ist er seit einem Jahr Präsident der Konferenz der kantonalen Leiter Justizvollzug.
Früher war Fritschi im Rechtsdienst des Generalstabes im VBS tätig gewesen. Nach einem Einsatz bei der Swisscoy im Kosovo arbeitete er in verschiedenen Funktionen für die Bundeskriminalpolizei im Bundesamt für Polizei, zuletzt als Abteilungschef Ermittlungen Staatsschutz und stellvertretender Geschäftsbereichsleiter Ermittlungen.
Die unabhängige Aufsichtsbehörde beaufsichtigt die nachrichtendienstliche Tätigkeit des NDB, der kantonalen Vollzugsbehörden sowie der vom NDB beauftragten Dritten und anderer Stellen. Sie hat den Auftrag zu prüfen, ob der Nachrichtendienst rechtmässig, zweckmässig und wirksam handelt.
Diese Tätigkeiten koordiniert sie mit der parlamentarischen Oberaufsicht und anderen Aufsichtsstellen des Bundes und der Kantone. Die Verordnung zur Aufsichtsbehörde hatte der Bundesrat im März in die Vernehmlassung geschickt. Vorgesehen ist, dass die Aufsichtsbehörde dem Generalsekretariat des VBS zugeordnet ist.
Die neue Aufsichtsbehörde soll sämtliche Unterlagen über die nachrichtendienstlichen Aktivitäten erhalten und könnte unter anderem Mitarbeitende von beaufsichtigten Organisationseinheiten befragen oder schriftliche Stellungnahmen einholen. Den Befragten dürften dadurch keine Nachteile erwachsen.
Das Parlament hatte die Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde beschlossen, weil der NDB mit dem neuen Gesetz erheblich mehr Kompetenzen erhält. Bisher durfte er Personen nur in der Öffentlichkeit beobachten. Künftig darf er Telefongespräche abhören, Privaträume durchsuchen und verwanzen und in Computer eindringen.
Das Gesetz ermöglicht dem Nachrichtendienst auch die sogenannte Kabelaufklärung, die Auswertung von Daten aus der Internetkommunikation. Der Bundesrat versicherte vor der Volksabstimmung, die neuen Überwachungsmassnahmen würden lediglich in etwa zehn Fällen pro Jahr angewendet.
Zustimmen muss jeweils der Verteidigungsminister nach Konsultation der Justizministerin und des Aussenministers sowie ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts. Im Ausland darf der NDB ohne richterliche Genehmigung Computer hacken. Das Gesetz schafft auch eine explizite Grundlage für die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten. (sda)