Schweiz
Genf

Brand in Asylzentrum in Vernier 2014: Beamte schuldig gesprochen

Les degats dans un foyer pour requerants sont pris en photo apres un incendie ce lundi 17 novembre 2014 a Vernier pres de Geneve. Une personne est decedee a la suite d'un incendie dans la nuit de ...
Im Jahr 2014 war in einem Asylzentrum in Vernier ein Brand ausgebrochen.Bild: KEYSTONE

Drei Beamte nach Brand in Genfer Asylheim schuldig gesprochen

04.06.2024, 21:19
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Im Berufungsverfahren im Fall des Brandes im Asylzentrum Les Tattes in Vernier im Kanton Genf vor fast zehn Jahren ist der ehemalige Brandschutzkoordinator in zweiter Instanz schuldig gesprochen worden. Zudem wurden zwei Sicherheitsbeamte wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu bedingten Geldstrafen verurteilt.

Die Berufungs- und Revisionsstrafkammer folgte nicht dem Urteil der ersten Instanz, das den ehemaligen Brandschutzkoordinator freigesprochen hatte. Der Beamte wurde wie die beiden Sicherheitsverantwortlichen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt.

Das Gericht bestätigte auch die Verurteilung eines Algeriers zu 15 Monaten Haft auf Bewährung, denn er habe durch seine Fahrlässigkeit den Brand verursacht. Das Feuer war im Zimmer dieses Bewohners durch eine Herdplatte oder durch nicht richtig gelöschte Zigarettenstummel in einem Mülleimer ausgelöst worden.

Der Brand hatte sich in einer Nacht im November 2014 ereignet. Ein Bewohner des Heims erstickte. Andere Bewohner sprangen in Panik aus den Fenstern und zogen sich dabei Verletzungen zu.

Nach Auffassung des Berufungsgerichts hatte der ehemalige Brandschutzkoordinator die Bewohner nicht ausreichend darüber informiert, wie sie sich im Falle eines Brandausbruchs verhalten sollten. Die Vermittlung solcher Informationen hätte nicht viel Zeit in Anspruch genommen.

Laut den Richtern hätte das Feuer nicht einen Toten und 40 Verletzte gefordert, wenn Bewohner gelernt hätten, verrauchte Treppen zu vermeiden oder nicht aus dem Fenster zu springen. «Auf diese Weise hätte eine Panik verhindert werden können», stellten die Richter fest.

Was die Wiedergutmachung für den immateriellen Schaden der Bewohner und ihrer von der Tragödie betroffenen Familien betrifft, wies das Gericht die Kläger darauf hin, sich an den Staat zu wenden. (sda)

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