Das Genfer Kantonsparlament ist am Freitag noch nicht auf eine neue Verfassungsbestimmung eingetreten, mit dem das Zeigen von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit verboten werden soll. Genfs Grosser Rat entschied sich, den Entwurf für den neuen Verfassungsartikel zuerst einer Parlamentskommission vorzulegen.
Eine klare Mehrheit des Rats fand, es gelte, vor der für eine Verfassungsänderung notwendigen Volksabstimmung einen breit abgestützten Text auszuarbeiten. Die Debatte zeigte aber, dass im Grunde alle Fraktionen für ein solches Verbot sind. Der neue Verfassungsartikel soll den Staat auch dazu verpflichten, Rassismus und Antisemitismus zu bekämpfen.
Urheber des Entwurfs ist der Genfer SVP-Grossrat Thomas Bläsi. Er bedauerte am Freitagabend den Entscheid des Kantonsparlaments. Es wäre schön gewesen, sagte er, wenn die neue Genfer Verfassungsbestimmung am Internationalen Holocaust-Gedenktag - dem 27. Januar - verabschiedet worden wäre.
Am 13. Januar dieses Jahres hatte auch die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) bekanntgegeben, sie wolle ein Verbot der Verwendung oder des Verbreitens von Nazi-Symbolen. Mit einem Spezialgesetz solle die Grundlage für die Ahndung von Verstössen geschaffen werden.
Die Eidgenössischen Räte haben bislang auf ein totales Verbot rassistischer Symbole verzichtet, insbesondere wegen der Schwierigkeit einer Definition der zu verbietenden Symbole. Aktuell sind Symbole nur strafbar, wenn damit für eine rassistische Ideologie geworben wird.
Die Umsetzung eines generellen Verbots von nationalsozialistischen und rassistischen Symbolen in der Schweiz wäre «eine grosse Herausforderung», schrieb das Bundesamt für Justiz kürzlich in einem Bericht. (saw/sda)