sagte 2007 der damalige Direktor des Bundesamts für Migration, Eduard Gnesa, als er die gesetzliche Neuheit der Integrationsvereinbarungen anpries. Gnesa ist überzeugt: Sie helfen dabei, dass Ausländer sich an Regeln halten.
Die Idee ist eine einfache: Mit Ausländern mit Integrationsschwierigkeiten wird individuell eine schriftliche Vereinbarung beschlossen, die sich leicht überprüfen lässt.
Zehn Jahre nach der Einführung zieht der Bund die Schraube an. Zwar scheiterte der Versuch, die Integrationsvereinbarung in allen Kantonen obligatorisch zu machen. Im neuen Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), das nächstes Jahr in Kraft tritt, sind aber explizit Strafen vorgesehen, wenn sich jemand nicht an eine abgeschlossene Vereinbarung hält. So kann die Niederlassungsbewilligung widerrufen und durch eine befristete Aufenthaltsbewilligung ersetzt werden. Sprich: Statt ein C- hat er plötzlich nur noch ein B-Ausweis.
Die Integrationskriterien werden mit dem neuen Gesetz konkretisiert (siehe Box). In welchen Fällen ein Kanton mit einem Ausländer eine Integrationsvereinbarung abschliesst, liegt aber weiterhin im Ermessen der Kantone, wie das Staatssekretariat im erläuternden Bericht schreibt. «Bei Personen mit Integrationsdefiziten wird der Abschluss einer Integrationsvereinbarung allerdings empfohlen.» Heute schwören einige Kantone auf das Instrument, während es andere komplett ignorieren.
Der Basler Integrationsexperte Thomas Kessler findet es sinnvoll, die Anwendung weiterhin den Kantonen zu überlassen. So könne regionalen Unterschieden besser Rechnung getragen werden. In Westschweizer Kantonen stünden nicht Sprachproblemen im Vordergrund, sondern eher soziale, und in Landgebieten könne man Zuziehende direkt einbinden, so Kessler, der auch die Festschreibung der Sanktion im Gesetz begrüsst.
Bislang hätten sich die Kantone davor gescheut, die Aufenthaltsbewilligung zurückzustufen, so Kessler weiter. Nun sei das Gesetz in diesem Punkt eindeutiger.
Für den Experten gehören Integrationsvereinbarungen zum Konzept «Fördern und Fordern». Er ist überzeugt, dass sie ergänzend zu Fördermassnahmen etwas bewirken können. «Vor allem Ausländer, welche aus autoritären Ländern zu uns kommen, sind sich gewohnt, dass der Staat klar sagt, was er von ihnen erwartet.»
Zu den Kantonen, welche Integrationsvereinbarungen zahlreich einsetzen, gehören etwa Bern und St. Gallen. In letzterem werden im Jahr rund 500 Vereinbarungen abgeschlossen. Mit einer Standesinitiative versuchte der Ostschweizer Kanton zu erreichen, dass diese Praxis auch in anderen Kantonen zur Gewohnheit wird – vergebens.
Ganz anders die Situation im Kanton Zug. Die Zentralschweizer waren bislang sehr zurückhaltend mit dem Abschliessen von Integrationsvereinbarungen. Nur in Einzelfällen schloss der Kanton mit Ausländern solche Vereinbarungen ab. Ob das neue Gesetz und die Verordnungen daran etwas ändern, kann der Leiter des Migrationsamts des Kanton Zugs, Georg Blum, noch nicht abschliessend sagen. Dies werde man erst in den kommenden Monaten entscheiden.
Für Blum steht aber weiterhin fest: Integrationsvereinbarungen sind nur ein geeignetes Mittel für Ausnahmefälle. Aus drei Gründen:
So kann einem Deutschen höchstens eine Integrationsempfehlung abgegeben werden. Und wenn er sich nicht daran hält – passiert nichts.