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Cannabis in der Schweiz: So kriegst du keine Busse

FILE - This May 20, 2019 photo shows a mature marijuana plant flowering prior to harvest under artificial lights at Loving Kindness Farms in Gardena, Calif. Experts recently dubbed cannabis the fastes ...
Bild: AP

Liebe Kiffer, hier sind 5 Dinge, die ihr jetzt wissen müsst (und dann eh wieder versifft)

Das Bundesgericht urteilte, dass auch Minderjährige im Besitz von Cannabis straffrei bleiben. Ein Überblick was beim Cannabis-Konsum inzwischen legal ist – und was nicht.
24.07.2019, 19:5925.07.2019, 13:04
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Was ist legal, was nicht?

Grundsätzlich gilt: Cannabisprodukte, die einen THC-Gehalt von über 1 Prozent aufweisen, sind illegale Drogen und unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz. Besitz, Konsum, Anbau und Handel sind verboten. CBD-Produkte, also Cannabis mit einem THC-Gehalt unter 1 Prozent, sind seit Sommer 2016 frei im Schweizer Handel erhältlich.

Grosser Zankapfel bei der Frage, was nun erlaubt ist und was nicht, stellt Absatz 19b im Betäubungsmittelgesetz dar. Dort heisst es: «Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar.»

Dieser Gesetzesartikel ist bereits seit 1975 in Kraft. 2013 wurde er ergänzt mit dem Hinweis, dass 10 Gramm Cannabis als geringfügige Menge gelten. Seither ist es üblich, dass der Konsum und der Besitz von Cannabis mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft werden.

Eine Diskussion entbrannte dann aber um die Frage, ob der Besitz wirklich bestraft werden kann, wenn im Gesetzestext steht, dass «eine geringfügige Menge, für den eigenen Konsum vorbereitet, nicht strafbar» ist.

Ein Urteil des Bundesgerichts im September 2017 schaffte Klarheit: Es besagte, dass der Besitz von Cannabis unter oben genannten Artikel 19b fällt und somit straffrei ist. Mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken kann seither nur noch bestraft werden, wer sich von der Polizei beim Konsum von Cannabis erwischen lässt.

Unklar war bisher noch, was mit minderjährigen Kiffern passiert. Vergangene Woche urteilte das Bundesgericht, dass was für Erwachsene gilt, auch bei Jugendlichen seine Richtigkeit hat. Sind sie im Besitz von weniger als 10 Gramm Gras, bleiben sie straflos.

Wo wird Kiffen am häufigsten gebüsst?

Die Handhabung der Polizisten ist je nach Kanton sehr unterschiedlich. Grundsätzlich zeigt sich, dass Polizisten seit dem Bundesgerichtsurteil vom September 2017 des Bundesgerichts weniger Bussen wegen Kiffen erteilen. Da lediglich der Konsum, nicht aber der Besitz eine Ordnungsbusse von 100 Franken nach sich zieht, schauen viele Polizisten lieber auf die andere Strassenseite, wenn sie einem Konsumenten begegnen. Sie beklagen zudem, dass es seit der Legalisierung von CBD-Produkten sehr schwierig geworden sei, zu prüfen ob Kiffer nun legales oder illegales Gras rauchten.

Schweizweit ging die Anzahl ausgestellter Ordnungsbussen wegen Konsum von Cannabis im vergangenen Jahr um 60 Prozent zurück. 2018 wurden nur noch 7153 solche Bussen ausgestellt, im Vorjahr waren es noch über 18'000. Besonders in den Kantonen der Westschweiz verzichtete die Polizei häufiger auf das Büssen von Kiffern.

Pro Kopf am meisten Bussen fürs Kiffen werden in den Kantonen Tessin, St. Gallen und Zug ausgestellt. Am wenigsten in Bern, Basel-Land und im Kanton Glarus. Es ist zu erwarten, dass die Zahlen auch im Jahr 2019 weiter zurück gehen.

Wann darf Cannabis zu medizinischen Zwecken legal konsumiert werden?

Das Betäubungsmittelgesetz erlaubt eine kontrollierte Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke. Dafür braucht es eine Ausnahmebewilligung vom Bundesamt für Gesundheit. Doch der Zugang zu einer solchen Bewilligung ist stark reglementiert. So muss der Patient einen Arzt auftreiben, der bereit ist, für die Folgen der Therapie die Verantwortung zu tragen. Dieser Arzt muss alle zwölf Monate eine Sonderbewilligung beantragen und bei Abschluss der Therapie einen Bericht schreiben.

Diese umständliche Praxis verzögert den Behandlungsstart für Patienten und führt dazu, dass sie oft monatelang auf eine Zulassung warten müssen. Nach Schätzungen kiffen zwischen 70'000 und 100'000 Personen in der Schweiz zu therapeutischen Zwecken. Von diesen haben nur wenige Tausend eine Genehmigung. Im vergangenen Jahr stellte das Bundesamt für Gesundheit 5500 solche Ausnahmebewilligungen für Kranke aus.

Darum will der Bundesrat mit einem neuen Gesetz den Zugang zu Cannabis für Kranke erleichtern. Am 26. Juni 2019 schickte er einen Änderungsentwurf des Betäubungsmittelgesetzes in die Vernehmlassung. Dieser sieht vor, dass sich Patienten Medikamente auf Cannabisbasis direkt vom Arzt verschreiben lassen können, ohne beim Bundesamt für Gesundheit eine Ausnahmebewilligung einholen zu müssen. Das Verbot von Medizinalcannabis soll entsprechend aufgehoben werden und der Anbau und Handel reglementiert werden. Die Vernehmlassung dauert bis im Oktober dieses Jahres.

Was ist mit dem ominösen Experimentierartikel?

Eine weitere Änderung im Betäubungsmittelgesetz sieht der Bundesrat mit dem sogenannten Experimentierartikel vor. Dieser soll es den Schweizer Städten erlauben, in kontrollierten Versuchen festzustellen, welche Auswirkungen die Legalisierung von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken auf die Bevölkerung hat.

Im Vordergrund solcher Studien soll stehen, wie sich die legale Abgabe auf den Konsum auswirkt. Greifen Kiffer häufiger zum Joint, wenn sie diesen legal in der Apotheke beziehen können? Weiter sollen die gesundheitlichen Folgen des Konsums untersucht werden. Verfechter einer liberalen Drogenpolitik erhoffen sich damit, eine Legalisierungsdebatte zu eröffnen, die sich auf harte Fakten stützt.

Laut dem Vorschlag des Bundesrats sollen 5000 erwachsene Schweizer einen Ausweis erhalten, mit dem sie in Apotheken pro Monat maximal 24 Gramm Cannabis kaufen können. Der Bundesrat hat dem Parlament im Februar 2019 die Botschaft für die gesetzliche Grundlage für Pilotversuche mit Cannabis überwiesen.

Was passiert als nächstes?

Schon lange im Raum steht die Frage, ob nach dem Besitz von kleinen Mengen auch der Konsum von Cannabis straffrei werden soll. Legalisierungsbefürworter fordern dies seit Jahren.

Zudem steht nebst der Gesetzeserweiterung für Medizinalcannabis und dem Pilotversuch mit illegalem Cannabis in Städten am Bundesgericht in naher Zukunft ein weiteres, wegweisendes Urteil an. Nämlich, ob Polizisten einem Kiffer bei einer Kontrolle das Gras wegnehmen darf oder nicht.

Jus-Student Till Eigenheer ist überzeugt, dass wenn der Besitz von Cannabis straffrei ist, auch der Hanf nicht eingezogen werden darf. Dazu versuchte er bereits vor dem Zürcher Obergericht ein Urteil zu erwirken. Dort blitzte er allerdings ab. Das Gericht sah die Einziehung geringfügiger Mengen Cannabis als rechtens. Eigenheer lancierte daraufhin eine Crowdfunding-Kampagne, um das Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen. Dieses ist noch hängig. (sar)

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Diese bürgerlichen Politiker sagen: «Legalize it!»
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Diese bürgerlichen Politiker sagen: «Legalize it!»
SVP-Professor Hans-Ueli Vogt (ZH) beantwortete die Frage, ob der Besitz von Cannabis für den Eigengebrauch legalisiert werden soll, auf Smartvote mit einem beherzten «Ja.»
quelle: keystone / walter bieri
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Wird Cannabis jetzt über die Hintertüre legalisiert?
Video: srf
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55 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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You will not be able to use your remote control.
24.07.2019 20:15registriert April 2016
'Liebe Kiffer, hier sind 5 Dinge, die ihr jetzt wissen müsst (und dann eh wieder versifft)'

Das wissen wir und es ist recht unwichtig.

Ihr solltet lieber diese 5 Dinge erklären, die Befürworter der Prohibition wissen müssten:

- Der ganze Gewinn macht die organisierte Kriminalität, Steuern können keine erhoben werden.

- Jugendschutz ist nur bei Legalen Substanzen möglich.

- Leute, die wegen dem Kiffen Probleme bekommen, hilft man nicht, indem man sie kriminalisiert.

- Viele gesundheitliche Probleme sind Folgen von Streckmittel.
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FaridBang3000
24.07.2019 20:55registriert Januar 2019
ich finde, man sollte eh...ha vergässe wasi ha welle säge
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Ohniznachtisbett
24.07.2019 20:10registriert August 2016
Wenn der Besitz unter 10g legal ist, ist der Konsum zu Hause auch quasi legal, weil ich muss ja die Polizei nicht reinlassen und ein "reinkommen" wäre klar Unverhältnismässig. Kifft halt daheim statt auf der Parkbank. Problem gelöst.
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