Schweiz
Drogen

Polizei darf Kiffern Cannabis wegnehmen, auch wenn der Besitz straffrei ist

epa04740542 A young man smokes a cannabis cigarette during the 1st Cannabis Festival in Athen's central Syntagma square, Greece, 09 May 2015. The Cannabis Festival, according to organizers, is a  ...
Die Polizei darf den Kiffern ihr Gras wegnehmen, sagt das Zürcher Obergericht.Bild: EPA/ANA-MPA

Polizei darf Kiffern Cannabis wegnehmen, auch wenn der Besitz straffrei ist

Wenn dich die Stadtpolizei mit einer kleinen Menge Cannabis erwischt, büsst sie dich seit September nicht mehr. Sie darf dir aber immer noch dein Cannabis wegnehmen, sagt jetzt das Zürcher Obergericht.
25.01.2018, 09:2325.01.2018, 09:23

Wer mit 10 Gramm Cannabis durch Zürich läuft, muss keine Angst haben, damit erwischt zu werden – er kommt bei einer Polizeikontrolle ungeschoren davon.

Seit das Bundesgericht im September den Besitz von 10 Gramm Cannabis oder weniger als klar straffrei beurteilt hat, verzichtet die Stadtpolizei Zürich darauf, Ordnungsbussen zu verteilen. Eines tun die Ordnungshüter aber weiterhin: Sie nehmen das Cannabis weg. Es wird vernichtet.

Für den Jus-Studenten Till Eigenheer unbegreiflich. «Der Einzug von Cannabis im Wert von 100 Franken fühlt sich für Betroffene auch wie eine Form von Strafe an. Dies ist nicht in den Einklang zu bringen mit der vom Bundesgericht zugesicherten Straffreiheit.» 

Eigenheer vertritt vor Gericht einen Kollegen, der zwei Mal von der Polizei mit 100 Franken gebüsst wurde, weil er kleine Mengen Cannabis auf sich trug, das ihm die Polizei jeweils auch wegnahm.

Seit dem Bundesgerichtsurteil steht zwar fest, dass die Bussen nicht rechtmässig waren, dennoch hat er das Urteil des Bezirksgerichts an das Obergericht weitergezogen, um auch in der letzten offenen Frage für Klarheit zu sorgen: Darf die Polizei das Cannabis einziehen?

Ja, die Polizei darf, sagt nun das Zürcher Obergericht. Für die Richter steht ausser Frage, dass der Beschuldigte das sichergestellte Cannabis konsumieren wollte und damit kurz davor stand, eine Straftat zu begehen. Und das Einziehen eines Tatmittels sei rechtens, so das Gericht.

Für Eigenheer macht die Argumentation keinen Sinn: «Es ist nicht nachgewiesen, dass der Beschuldigte das Cannabis tatsächlich konsumiert hätte», sagt der Jus-Student. Zudem sei die Einziehung eine strafrechtliche Massnahme. «Dazu kommt es eigentlich nur, wenn eine Straftat vorliegt, was hier nicht der Fall ist.»

Für Eigenheer, der ohne Entgelt für diesen Fall arbeitet, geht es vor allem um eines: Er will zur Klärung einer ungeklärten Rechtsfrage beitragen. Darum ist es sehr wahrscheinlich, dass er und sein betroffener Kollege den Fall ans Bundesgericht weiterziehen. «Es hängt eigentlich nur davon ab, ob wir die nötigen finanziellen Mittel auftreiben können», sagt Eigenheer. Dazu sammeln die beiden Geld über die Crowdfunding-Plattform Wemakeit und über Facebook.

Für Kiffer ab sofort keine Bussen mehr

Video: srf/SDA SRF

Der verdammte Morgen in 9 Grafiken

1 / 11
Der verdammte Morgen in 9 Grafiken
bild: watson
Auf Facebook teilenAuf X teilen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
September 2026 war der zweitwärmste seit Messbeginn
Der September 2026 geht gemäss provisorischen Daten als zweitwärmster Monat seit Messbeginn 1864 in die Schweizer Geschichte ein. Landesweit war es zudem deutlich zu trocken und überdurchschnittlich sonnig.
Zur Story