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Nationalrat will den Zugang zum Schweizer Pass nicht erleichtern

Nationalrat will den Zugang zum Schweizer Pass nicht erleichtern

07.06.2023, 13:23
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Der Nationalrat will die Hürden zur Schweizer Staatsbürgerschaft nicht senken. Er hat am Mittwoch mehrere Vorstösse aus den Reihen der Grünliberalen abgelehnt. Diese sind damit erledigt. Das Thema bleibt aber aktuell.

Die Fraktionen von SVP, FDP und Mitte sagten jeweils fast geschlossen Nein zu vier Motionen für «faire Spielregeln bei der Einbürgerung». Sie wollen das vor fünf Jahren in Kraft getretene revidierte Bürgerrechtsgesetz nicht bereits wieder ändern.

Ein Mann hat einen biometrischen Schweizer Pass in der Brusttasche seines Hemdes, aufgenommen am 10. Februar 2014 in Bern. (KEYSTONE/Christian Beutler)
Ein Mann mit dem biometrischen Schweizer Pass.Bild: KEYSTONE

Das Parlament hat in der jüngeren Vergangenheit Lockerungen bei der Einbürgerung immer wieder abgelehnt - darunter zwei parlamentarische Initiativen, die Ausländerinnen und Ausländern nach fünf Jahren in der Schweiz mehr Mitbestimmungsrechte gewährt hätten. Die nun abgelehnten vier Motionen zeigen, dass Bürgerrechtsreformen in der Schweiz einen schweren Stand haben.

SP, Grüne und GLP unterliegen

Ausländerinnen und Ausländer sollen weiterhin zehn Jahre in der Schweiz leben müssen, bevor sie einen Schweizer Pass beantragen können. Die GLP-Motion, welche die Aufenthaltsdauer auf sieben Jahre verkürzen wollte, wurde mit 107 zu 83 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Weiter sollen die teilweise hohen Mindestaufenthaltsdauern in Gemeinden nicht auf ein bis drei Jahre reduziert werden. Dieser Vorstoss scheiterte mit 102 zu 89 Stimmen bei einer Enthaltung. Heute sind die Kantone verpflichtet, eine Mindestaufenthaltsdauer von mindestens zwei bis maximal fünf Jahre vorzusehen.

Zudem soll es weiterhin möglich sein, dass die Stimmberechtigten einer Gemeindeversammlung über ein Einbürgerungsgesuch entscheiden. Katja Christ (GLP/BS) wollte den Entscheid in jedem Fall einem Parlament, einer Exekutive, einer Behördenkommission oder einem vergleichbaren Gremium übertragen. Der Nationalrat lehnte dies mit 104 zu 87 Stimmen bei einer Enthaltung ab.

Schliesslich sollen auch die Einbürgerungshürden für Kinder von Ausländerinnen und Ausländern nicht gesenkt werden, wie die grosse Kammer mit 105 zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung entschied. Auch langjährige Schülerinnen und Schüler müssen damit weiterhin einen Einbürgerungstest absolvieren.

Thema bleibt im Gespräch

Das Thema Einbürgerungen bleibt jedoch auf der politischen Agenda. Erst vor zwei Wochen wurde eine neue Volksinitiative lanciert, welche die Einbürgerungshürden senken will.

Konkret fordert die Initiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)», dass nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz eine Einbürgerung möglich sein soll, unabhängig von der Niederlassungsbewilligung. Das Initiativkomitee hat nun bis 23. November 2024 Zeit, die für das Zustandekommen notwendigen 100'000 Unterschriften zu sammeln.

Rund ein Viertel der Menschen in der Schweiz hat aktuell einen ausländischen Pass. Gemäss einer Untersuchung kennt die Schweiz in Europa nach Zypern die zweitstrengsten Einbürgerungsregeln. (saw/sda)

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50 Kommentare
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Lilamanta
07.06.2023 17:15registriert Dezember 2018
Schafft doch endlich diesen Föderalismus und die Gemeindeautonomie ab. Es ist zwar in Ordnung, wenn jede Gemeinde selbst ihre Friedhofsordnung erlassen kann und klar, jeder Kanton darf sich selbst die Uniform ihrer Polizisten auswählen, aber bei der Frage nach Lehrplänen, Einbürgerungen oder Sozialhilfe wären einheitliche Regelungen schon sinnvoller.
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Pfirsch
07.06.2023 17:10registriert Januar 2019
Dass Ausländerinnen und Ausländer zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben müssen, verstehe ich ja noch, aber gibt es einen anderen Grund als den "Kantönligeist", dass man eine bestimmte Dauer in einer Gemeinde gelebt haben muss? Das macht ja auch einen Jobwechsel schwierig,
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Pummelfee
08.06.2023 00:00registriert Mai 2020
Der Bevölkerungsanteil von Ausländern beträgt zuemlich genau 26%, also etwa ein Viertel. Dann haben wir noch einen Bevölkerungsanteil von etwa einem Viertel von Doppelbürgern. So gesehen steht es in etwa 50:50. Ziemlich hoher Anteil. Warum sollte man also die Einbürgerung erleichtern? Klappt ja ganz gut!
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