Der Kanton Zürich wählt am 12. Februar 2023 einen neuen Kantons- und Regierungsrat. Das Wahlkuvert trudelt in diesen Tagen bei allen ein, die ihren Wohnsitz in Zürich haben.
Wer sich beim Öffnen des Kuverts fragt: Wie zum Teufel fülle ich meine Abstimmungsunterlagen korrekt aus?, dem greifen wir hier unter die Arme.
Der Kanton Zürich ist nicht der einzige Kanton, in dem am 12. Februar 2023 Gesamterneuerungswahlen stattfinden – auch die Kantone Baselland und Appenzell Ausserrhoden wählen. Wir erklären das Wahlprinzip anhand des Beispiels von Zürich.
Der Kantonsrat ist das Parlament des Kantons Zürichs. Er tagt im Zürcher Rathaus und besteht aus 180 Mitgliedern, die sich auf Wahlkreise verteilen. Der Rat entscheidet unter anderem über Verfassungs- und Gesetzesänderungen sowie neue Gesetze und führt Aufsicht über Gerichte und sonstige Behörden.
Alle vier Jahre finden nach dem Proporzverfahren Neuwahlen statt. 2019 hat sich der Kantonsrat so zusammengesetzt:
Im Wahlkuvert befinden sich vorgedruckte Wahlzettel, die je zu einer Partei gehören, sowie unausgefüllte Wahlzettel.
Was du jetzt tun musst? Dich entweder für einen vorgedruckten oder den leeren Wahlzettel entscheiden.
Wenn du dich für einen vorgedruckten Wahlzettel – also eine Partei – entscheidest, hast du die Möglichkeit, diese Liste zu verändern. Dir stehen drei verschiedene Optionen zur Verfügung: Streichen, Kumulieren und Panaschieren.
Du willst eine oder mehrere Personen nicht wählen? Dann kannst du sie handschriftlich durchstreichen. Die leere Zeile zählt in diesem Fall nur als Stimme für die Partei.
Du willst einer Person auf der Liste gleich zwei Stimmen geben? Dazu musst du den vorgedruckten Namen einer anderen Person auf dieser Liste streichen und den Namen sowie die Kandidaten-Nummer deiner Wunschperson direkt über den der durchgestrichenen Person schreiben. Das kannst du auch bei mehreren Personen tun. Beachte, dass der gleiche Namen aber höchstens zweimal auf der Liste vorkommen darf.
Du willst einen Namen einer anderen Liste auf deinen Wahlzettel schreiben? Dann kannst du gleich vorgehen wie beim Kumulieren: Streiche einen Namen und schreibe deinen Kandidaten und seine Kandidatennummer auf die Liste. Der Name deiner kandidierenden Person darf aber auch hier höchstens zweimal auf der Liste stehen.
Wofür ist nun der leere Wahlzettel mitgeschickt worden? Dieser ist für alle, die ihre Stimmen einzeln aufschreiben wollen – und womöglich parteiübergreifend Stimmen verteilen wollen. Schreibe die Kandidaten-Nummer sowie die Kandidaten-Nummer ins Feld. Alle Personen sowie die Partei auf dem Zettel bekommen so deine Stimme.
Wichtig: Wenn du die Felder nicht vollständig ausfüllst, gehen die leeren Zeilen an die aufgeführte Partei. Und noch wichtiger: Wenn du die Listennummer und Listenbezeichnung nicht ausschreibst, gehen deine Stimmen verloren.
Den leeren Zettel findest du am Ende des Stimmbüchleins.
Reisse den Wahlzettel vorsichtig aus dem Wahlzettel-Büchlein heraus und lege ihn erst einmal beiseite.
Somit wäre der erste Teil geschafft. Auf zum zweiten. (Dieser ist etwas weniger komplex, versprochen!)
Der Regierungsrat des Kantons Zürichs besteht aus sieben Mitgliedern, die – genauso wie die sieben Bundesräte – für bestimmte Bereiche zuständig sind, wie etwa Steuern, Schulen, Polizei oder Verkehr.
Also, der Kantonsrat ist die gesetzgebende Gewalt (Legislative). Der Rat entscheidet über Gesetze und darüber, wie das eingesammelte Steuergeld ausgegeben wird. Der Regierungsrat hingegen ist die ausführende Gewalt (Exekutive), welche Gesetze ausführt und umsetzt.
Und wenn wir schon beim Thema sind: die rechtsprechende Gewalt (Judikative) entscheidet auf kantonaler Ebene, was gemäss dem bestehenden Gesetz gilt. Diese Gewaltentrennung schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
Zurück zum Abstimmungszettel.
htFür die Wahl des Regierungsrates hast du zwei blaue Zettel erhalten. Das hellblaue Beiblatt enthält Namen von kandidierenden Personen, die du wählen kannst.
Du darfst aber auch Personen deine Stimme geben, die nicht auf dem Beiblatt stehen, respektive für den Regierungsrat kandidieren. Es gibt nur zwei Bedingungen: Die Person muss im Kanton Zürich wohnen und stimmberechtigt sein.
Auf das dunkelblaue Blatt schreibst du die Namen auf, die du wählen möchtest. Dabei gilt: Nehme mindestens eine, aber höchstens sieben Personen auf die Liste auf. Wichtig: Hier kannst du eine Person nur einmal aufschreiben.
Die Amtsdauer gilt auch beim Regierungsrat vier Jahre – von 2023 bis 2027.
Yes. Fertig! Nun musst du nur noch deinen Stimmausweis unterschreiben – und alle Unterlagen entweder in einen Briefkasten einlegen oder an die Urne bringen. (cst)