Wer heute beim Pflegeheimeintritt noch Kapital besitze, müsse selber für seinen Aufenthalt zahlen; wer nicht, werde vom Kollektiv mit Ergänzungsleistungen unterstützt. Die Organisation schlägt in der am Donnerstag präsentierten Studie «Generationen-Ungerechtigkeit überwinden» vor, diese Fehlanreize durch ein persönliches, obligatorisches Sparen ab dem 55. Altersjahr zu beseitigen.
Das angesparte Kapital wäre gemäss Vorschlag bei Bedarf für alle Pflegeleistungen einsetzbar, ambulant wie stationär, je nach Präferenzen und Ressourcen im Familienumfeld. Die nicht verwendeten Mittel können im Todesfall vererbt werden, um auch die Unterstützung der Angehörigen zu fördern und zu honorieren, wie es hiess.
Die Versicherungspflicht erst ab dem 55. Lebensjahr entlaste die jüngeren Generationen, erklärte Studienleiter Jérôme Cosandey an einem Mediengespräch. Die Studie enthält einen Strauss weiterer, teils alt bekannter Forderungen wie höhere Rentenalter, flexibleren BVG-Umwandlungssatz und bessere Arbeitsmöglichkeiten für Frauen und Menschen ab 50 Jahren.
Avenir Suisse würde auch eine Schuldenbremse bei der AHV einführen. Es gehe aber nicht einfach um Jung gegen Alt. Um einen Kollaps des Generationenvertrages zu verhindern, seien aber Revisionen nötig, sagte Cosandey. Schliesslich würden heute die Babyboomer pensioniert und in 20 Jahren zum Teil pflegebedürftig. Es fehlten finanzielle und menschliche Ressourcen für sie. (pma/sda)