Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich stimmen der Einführung eines Mindestlohns auf kommunaler Ebene zu. Wer in der Stadt arbeitet, soll künftig mindestens 23.90 Franken pro Stunde verdienen.
Der Gegenvorschlag zur kommunalen Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» kommt auf einen Ja-Stimmenanteil von 69,4 Prozent.
Vom neuen Mindestlohn profitieren werden Angestellte in Tieflohnbranchen wie Reinigung, Gastronomie oder Detailhandel. In der Stadt Zürich verdienen laut Angaben der Stadt derzeit knapp 17'000 Angestellte, mehrheitlich Frauen, weniger als 23 Franken pro Stunde. Für Lernende, Praktikanten und Praktikantinnen sowie unter 25-Jährige ohne Erstausbildung gilt die Mindestlohn-Vorschrift nicht.
Die Mindestlohn-Vorlage wurde von SP, Grünen, Mitte, EVP und AL unterstützt. FDP und SVP bekämpften die Vorlage.
Auch wer in der Stadt Winterthur arbeitet, erhält künftig einen Mindestlohn – allerdings mit 23 Franken pro Stunde einen etwas tieferen. Die Stimmberechtigten haben am Sonntag mit einem Ja-Stimmenanteil von 65,5 Prozent einen solchen kommunalen Mindestlohn beschlossen.
Für die Initiative «Ein Lohn zum Leben» von SP, Grünen, AL und Gewerkschaften stimmten 22'318 Winterthurerinnen und Winterthurer. Dagegen waren 11'743. Die Stimmbeteiligung lag bei 48 Prozent.
Rund 3600 Personen werden vom neuen kommunalen Mindestlohn profitieren, dabei handelt es sich um fünf Prozent aller Angestellten. Zwei Drittel davon sind Frauen, die etwa in der Reinigung, in der Gastrobranche oder im Detailhandel arbeiten.
Im Kanton Bern wurde über eine Elternzeit von 24 Wochen abgestimmt. Gemäss der SP-Initiative sollte die Elternzeit zusätzlich zum eidgenössischen Mutter- und Vaterschaftsurlaub gewährt werden.
Doch die Elternzeit-Initiative scheiterte klar an der Urne: Lediglich 33,5 Prozent haben sie angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 43,3 Prozent.
Zustimmung gab es hingegen bei der Änderung der Kantonsverfassung, die eine Lockerung der Schuldenbremse erlaubt: 68,7 Prozent stimmten Ja und 31,1 Prozent sagten Nein.
Werbungen in der Stadt Biel müssen künftig in den zwei amtlichen Sprachen Deutsch und Französisch konzipiert werden. Die Bieler Stimmbevölkerung stimmte am Sonntag dem total-revidierten städtischen Reklamereglement zu.
Hauptsächlich aufgrund des Artikels 5 des neuen Reklamereglements war die Abstimmung umstritten. Dieser verlangt von allen Reklamen, dass sie zweisprachig konzipiert werden müssen. Mit 52,9 Prozent Ja- zu 47,1 Prozent Nein-Stimmen nahmen die Stimmberechtigten die Vorlage an. Die Stimmbeteiligung betrug 34,4 Prozent.
Im Kanton Genf ist eine Initiative der Grünliberalen angenommen worden, die einen 24-wöchigen Elternurlaub in der Verfassung garantieren will. Diese Zusicherung soll für alle Familienmodelle gelten, darunter auch für gleichgeschlechtliche Paare und Adoptiveltern. Die Initiative wurde mit 57,9 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Die Initiative ermöglicht es, den 16-wöchigen kantonalen Mutterschaftsurlaub um acht Wochen zugunsten des anderen Elternteils zu ergänzen, einschliesslich des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs, der seit 2021 auf Bundesebene gilt. Von diesen acht zusätzlichen Wochen gehen sechs Wochen obligatorisch an den anderen Elternteil, der keine Mutterschaftsversicherung hat. Zwei Wochen würden nach Wunsch der Eltern aufgeteilt.
Die Initiative sah vor, dass mindestens 1000 Arbeitsplätze pro Jahr geschaffen werden, wenn die Arbeitslosenquote über 5 Prozent liegt, und entsprechend weniger, wenn diese Quote niedriger ist. Diese Initiative wurde mit 65,0 Prozent der Stimmen abgelehnt.
Mit der Initiative «Für eine befristete Solidaritätsabgabe auf grosse Vermögen» sollten verschiedene Bestimmungen des Gesetzes über die Besteuerung natürlicher Personen grundlegend geändert werden. Sie schlug vor, steuerpflichtige Vermögen von mehr als 3 Millionen Franken zehn Jahre lang einem Solidaritätsbeitrag von 2,5 Promille auf dem Teil des Vermögens, der 3 Millionen Franken übersteigt, zu unterwerfen.
Auch diese Initiative wurde abgelehnt, und zwar mit 55,1 zu 44,9 Prozent der Stimmen.
Angenommen wurde hingegen ein Gesetz zum Schutz im digitalen Raum. Neu steht in der Kantonsverfassung das Recht auf die sogenannte «digitale Integrität». Diese umfasst insbesondere das Recht auf Schutz vor Missbrauch von Daten, die mit dem digitalen Leben in Verbindung stehen, das Recht auf Sicherheit im digitalen Raum, das Recht auf ein Offline-Leben sowie das Recht auf Vergessenwerden.
Die entsprechende Vorlage zur Änderung der Verfassung wurde mit 94,2 Prozent klar angenommen.
Genf ist der erste Kanton des Landes, der sich ein «Recht auf Nahrung» gibt. Die Wählenden im Westschweizer Kanton stimmten mit über 67,6 Prozent dafür, in der Kantonsverfassung zu verankern, dass «jede Person das Recht auf angemessene Ernährung sowie auf Schutz vor Hunger» hat.
Die Genfer Bürgerinnen und Bürger stimmten ausserdem über ein Gesetz zur steuerlichen Bewertung bestimmter Immobilien ab. Es sieht eine Erhöhung des Steuerwerts von Immobilien um 12 Prozent vor, gekoppelt mit einer Senkung der Vermögenssteuer. Es handelt sich um ein Gesetz, das durch Bundesrecht vorgeschrieben ist.
Die entsprechende Vorlage wurde eher knapp mit 52,0 Prozent angenommen.
Im Kanton Aargau sollte eine unabhängige Ombudsstelle für die Bevölkerung aufgebaut werden. Das Schlussresultat zeigt nun ein knappes Nein (50,11 %) zum sogenannten Ombudsgesetz.
Auch ein Vorhaben zum Ausbau des Bahnangebots im unteren Fricktal fand keinen Anklang: Der Regio-S-Bahn-Verpflichtungskredit wurde mit 52,45 Prozent der Stimmen abgelehnt.
Keine Chancen hatte die Klimaschutz-Initiative: Sie wurde mit 67,91 Prozent der Stimmen ebenfalls abgelehnt.
Im Kanton Waadt soll der Schutz des Klimas und der Biodiversität in der Verfassung verankert werden. Die Initiative «Für den Schutz des Klimas» der Grünen und der Jungen Grünen wurde mit 62,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 41,7 Prozent.
Die Initiative verlangt, dass der Staat und die Gemeinden die negativen Klimaauswirkungen aller ihrer Politikfelder deutlich reduzieren, um bis 2050 CO₂-neutral zu werden. Auch öffentlich-rechtliche Pensionskassen, die Waadtländer Kantonalbank und der Energieversorger Romande Energie sollen dazu verpflichtet werden.
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Im Kanton Jura können Exekutivmitglieder des Kantons und der Gemeinden sowie Mitglieder der Justizbehörden künftig des Amtes enthoben werden. Die Stimmberechtigten nahmen eine entsprechende Änderung der Kantonsverfassung mit einer Ja-Mehrheit von 87,5 Prozent an. Die Stimmbeteiligung betrug 31,7 Prozent, wie die Staatskanzlei des Kantons Jura am Sonntag mitteilte.
Antrieb der Debatte um das Thema war die Affäre um den Genfer Regierungsrat Pierre Maudet, die für Wirbel gesorgt hatte. Eine solche wollte man im Parlament des Kantons Jura verhindern. Weil es sich um eine Änderung der Verfassung handelt, kam es zum obligatorischen Referendum.
Mit der Verfassungsänderung kann der Kanton nun ein Abberufungsverfahren gesetzlich regeln. Die Möglichkeit der Amtsenthebung wird sich auf Exekutivmitglieder des Kantons und der Gemeinden sowie auf Mitglieder der Justizbehörden beschränken. Abgesetzt werden kann, wer die Pflichten seines oder ihres Amtes in schwerwiegender Weise verletzt hat, etwa durch Machtmissbrauch oder durch die Verletzung der Amtswürde. Amtsträgerinnen und Amtsträger sollen auch abgesetzt werden können, wenn sie aus medizinischen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre Mandate auszuüben.
Bei einer Stimmbeteiligung von 39 Prozent war eine Mehrheit von 56,8 Prozent für eine Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten.
Sie sieht vor, dass die Geschäfte neu an vier statt wie bisher an drei Sonntagen im Jahr offen sein dürfen. Arbeitnehmende sollen an diesen Tagen ohne Bewilligung beschäftigt werden können.
Zudem dürfen Geschäfte an Feiertagen während der Woche (mit Ausnahme des 1. Mais) länger offen haben, und zwar um eine Stunde bis 19 Uhr.
Mit einer Ja-Mehrheit von 53,3 Prozent haben die Stimmberechtigten einer zweiten Gesetzesänderung zugestimmt: Im Kanton Tessin können Krankenkassenprämien von Kindern neu von den Steuern abgezogen werden, und zwar in der Höhe von maximal 1200 Franken für jedes unterhaltsberechtigte Kind oder jede bedürftige Person. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 39 Prozent.
Gemäss Abstimmungsunterlagen ist das Tessin neben den Kantonen Basel-Stadt und Aargau der «letzte» Kanton, in dem die Krankenkassenprämien minderjähriger Kinder nicht abgezogen werden können. Im bevölkerungsreichsten Kanton der Schweiz – in Zürich – können bis 1300 Franken pro Kind von den Steuern abgezogen werden.
Im Kanton Luzern soll der historische Kern von Beromünster vom Lastwagenverkehr entlastet werden. Zur Diskussion stand ein 70-Millionen-Kredit für eine Umfahrungsstrasse. Dieses Vorhaben wurde mit 64 Prozent der Stimmen angenommen.
Die Planungsarbeiten für den Ausbau des Hochschulstandorts Horw können fortgeführt werden. Die Stimmberechtigten der Luzerner Gemeinde Horw haben am Sonntag der dafür nötigen Zonenplanänderung sowie dem Bebauungsplan zugestimmt.
4172 Personen sagten Ja zur Vorlage, 572 lehnten sie ab. Der Ja-Stimmenanteil betrug 87,9 Prozent, die Stimmbeteiligung lag bei 47,1 Prozent.
Ab 2029 sollen in Horw Studierende der Technik und Architektur sowie Pädagogik unter einem Dach lernen und forschen. Beim Campus Horw, in dem dereinst insgesamt 4000 Studentinnen und Studenten Platz finden sollen, handelt es sich um das grösste je vom Kanton Luzern initiierte Bauprojekt. Es kostet rund 365 Millionen Franken. Die Realisierungsplanung soll 2025 starten.
Das Solothurner Stimmvolk hat den Weg frei gemacht für eine höhere Besteuerung von Liegenschaften und für eine Streichung von Steuerabzügen. Es lehnte zwei Volksinitiativen aus SVP-Kreisen für Steuermoratorien mit rund 60 Prozent Nein-Stimmen ab.
Mit den «Zwillingsinitiativen» sollte einerseits verhindert werden, dass Steuerabzüge gekürzt oder anderseits die Bewertungen der Liegenschaften bis 2032 erhöht werden können.
Das neue Solothurner Gesundheitsgesetz wurde angenommen: 63 Prozent der Stimmenden haben eine neue Regelung zur Zulassung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen angenommen. Der Nein-Stimmenanteil liegt bei 37 Prozent.
Im Kanton St.Gallen sollen die Regionalspitäler finanzielle Unterstützungen erhalten. Alle drei Vorlagen dazu wurden klar angenommen.
Das Spital Grabs soll für 100 Millionen Franken ausgebaut werden. Dieser Kantonsratsbeschluss wurde mit 71,3 Prozent der Stimmen angenommen.
Sowohl für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland als auch für das Spital Linth gibt es eine Erhöhung des Eigenkapitals. Diesen Beschlüssen stimmten 74,5 Prozent (respektive 74,0 Prozent) der Bevölkerung zu.
Im Kanton Thurgau soll die Deckelung des Energiefonds aufgehoben werden, um mehr Geld für die Energieförderung bereitzustellen. Die entsprechende Vorlage wurde mit 62,4 Prozent der Stimmen angenommen.
Auch über die Verwendung der 127 Millionen aus dem Börsengang der Thurgauer Kantonalbank (TKB) wurde abgestimmt. Diese Vorlage wurde ebenfalls klar angenommen: 72,3 Prozent der thurgauischen Bevölkerung stimmte Ja.
Das Geld fliesst in insgesamt 20 Projekte, darunter der geplante Berufsbildungscampus Ostschweiz.
Im Kanton Schaffhausen soll für unheilbar kranke Menschen dauerhaft ein Betreuungsangebot geschaffen werden. Dafür ist die definitive Einführung dreier Palliative-Care-Dienste vorgesehen. Der entsprechende Kreditbeschluss wurde klar mit 87,2 Prozent der Stimmen angenommen.
Im Kanton Freiburg wurde über einen 65,5-Millionen-Franken-Kredit für den Umzug des Naturhistorischen Museums abgestimmt. Mit 72,2 Prozent Ja-Stimmen haben die kantonalen Stimmberechtigten den Kredit gutgeheissen.
(sda/lak)