Drogenschmuggler setzen häufig ihr Leben aufs Spiel, um den Stoff unbehelligt über die Schweizer Grenze zu schmuggeln. Sie schlucken ihn. Meist eingepackt in mehrere Päckchen, portioniert zu 10 bis 20 Gramm Kokain, häufig geschützt in einer Kombination aus Latex- und Wachshülle.
Diese sogenannte Bodypacking macht es für Grenzbeamten schwierig, den Schmugglern auf die Spur zu kommen. Darum greifen sie auf ein Hilfsmittel zurück. Sie können bei Verdacht eine low-dose Computertomographie anordnen. Dieses Bildverfahren, das im Spital durchgeführt wird, überführt jeden sogenannten Bodypacker. Doch diese erzwungene Massnahme ist bestritten, handelt es sich doch um einen mittelschweren Eingriff in die Grundrechte, setzt Menschen Strahlung aus und verursacht hohe Kosten. Darum ist die Weisung klar: Nur bei erhärteten Verdacht.
Nun, die Oberwalliser haben sich offenbar nicht daran gehalten.
Wie ein kürzlich publizierter Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) zeigt, haben die Grenzbeamten beinahe systematisch Verdächtige zu einer Computertomographie (CT) ins Spital geschickt. Und: Auch Schwangere sollen trotz dem Risiko für das Ungeborene einer Computertomographie unterzogen worden sein.
Zahlen, die watson bei der Eidgenössischen Zollverwaltung angefordert hat, erhärten diesen Vorwurf. Im Zeitraum zwischen Anfang 2016 und Herbst 2017 schickten die Walliser Grenzwächter 226 mutmassliche Bodypacker in die Röhre. Die Erfolgsquote: mies. Lediglich 21 von ihnen stellten sich tatsächlich als Bodypacker heraus.
Angesicht dieser 9%-Erfolgsquote ist die Kommission zur Verhinderung von Folter der Auffassung, dass es beim Grenzwachposten Oberwallis zu Fehleinschätzungen gekommen ist und damit zu unnötigen Verletzungen der körperlichen Integrität. Sie empfiehlt dem Grenzwachkorps im Bericht darum dringend, «die internen Kontrollmechanismen zu verstärken und die Mitarbeitenden in Bezug auf das vorliegende Erkennungsraster entsprechend zu sensibilisieren.»
Dass das Erkennungsraster der Walliser Grenzwächter Verbesserungspotential hat, zeigt der Blick in andere Regionen. So rühmte im April der Chefarzt des Notfallzentrums des Universitätsspital Basel die Zollbeamten. In einer SRF-Reportage über Bodypacker sagte Roland Bingisser: «Mehr als ein Viertel der Personen, welche die Grenzwächter herausfischen, haben tatsächlich etwas geschluckt.» Am Universitätsspital Zürich sei die Trefferquote noch etwas höher, berichtet die Direktorin des Instituts für Notfallmedizin.
Dass die Oberwalliser Trefferquote von 9 Prozent zu tief ist, sieht selbst die Eidgenössische Zollverwaltung ein und reagiert. Schweizweit wird ein Controlling eingeführt, zudem muss die Übeweisung ins Spital jetzt schriftlich durch einen Kaderpikett angeordnet werden.
Die Massnahmen haben offenbar bereits gefruchtet. Der Chefarzt der Notfallabteilung im Spital Oberwallis berichtet, dass aus seiner subjektiven Sicht die Zuweisungen von mutmasslichen Bodypackern ins Spital abgenommen haben, seit die Kommission zur Verhütung von Folter eingegriffen hat.
EVZ-Sprecher David Marquis hält aber zwei Dinge fest: Erstens könnten die erfassten Zahlen eine Unschärfe enthalten, weil sie von Hand ausgewertet wurden. Zweitens: «Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass sich eine Person, die Fingerlinge geschluckt hat, in Lebensgefahr befindet. Aus diesem Grund ist im Zweifelsfall eine Überführung in ein Spital angezeigt.»
Sind auf den Bildern des Computertomographen dann tatsächlich Päckchen sichtbar, diese aber intakt, wird der überführte Bodypacker in Untersuchungshaft überführt. Besser gesagt: Aufs Klo.
Bei einem Leck geht es in den Operationssaal. Dann zählt jede Sekunde.
Die grosse Fallzahl ist nicht das einzige, das die Kommission zur Verhütung von Folter zur Untersuchung angeregt hat. Gemäss einem Informanten der Kommission sollen auch bei mehreren Schwangeren Computertomographien angeordnet worden sein.
Dies ist brisant: Das Bundesamt für Strahlenschutz schreibt in einer Informationsbroschüre: «Wird eine Schwangere zum Beispiel bei einer Computertomografie geröntgt (weitere Beispiele ...), kann das zu Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen beim ungeborenen Kind führen. Zudem besteht für das Kind später ein erhöhtes Risiko, an Krebs oder Leukämie zu erkranken.»
Dies zeigt sich auch in der Praxis: Mehrere Ärzte betonen gegenüber watson, dass bei schwangeren Patientinnen nur in lebensbedrohlichen Situation eine Computertomographie durchgeführt wird. «Bei einer schwangeren mutmasslichen Bodypackerin würden wir auf eine Computertomographie verzichten», sagt Dagmar Keller, Direktorin des Instituts für Notfallmedizin am Universitätsspital Zürich. Stattdessen würden die Ärzte mittels Ultraschall oder MRI abzuklären versuchen, ob ein Bodypacking vorliegt, den Zustand der Patientin und des Ungeborenen beurteilen und die Schwangere in erster Linie beobachten. Bisher gab es aber am Universitätsspital kein solcher Fall.
Als watson die Zollverwaltung mit dem Vorwurf im Bericht der Kommission konfrontiert, schreibt deren Sprecher Marquis: «Bei der zitierten Textpassage handelt es sich um die kolportierte Aussage einer dritten Partei. Die EZV kann nicht bestätigen, dass schwangere Frauen zwecks körperlicher Untersuchung ins Spital überführt worden sind.»
Anders tönt es beim Spital, das die CT-Untersuchungen für das Oberwalliser Grenzwachkorps durchführt. Andreas Frasnelli, Chefarzt der Notfallstation im Spitalzentrum Oberwallis in Visp, gibt zu: Zumindest in einem Fall wurde tatsächlich eine Schwangere einer Computertomographie unterzogen. Er bedauert den Vorfall: «Es wurde schlicht und einfach vergessen, vor dem CT ein Schwangerschaftstest durchzuführen, was bei uns bei Frauen im gebärfähigen Alter zum Standard gehört.»
Dass es doch passieren konnte, erklärt er mit einem Missverständnis bei der Zuständigkeit. Damit sich der Vorfall nicht wiederholt, hat die Spitalleitung umgehend Massnahmen getroffen: «Wir haben nun unseren Ablauf nochmals verbessert.» Insbesondere seien die Aufgaben jetzt klarer verteilt, sagt Frasnelli. «Kein Arzt will unnötig bei Patienten eine Computertomografie durchführen.»