Schweiz
Gesellschaft & Politik

Referendum gegen Überwachung von Versicherten kommt zustande

Autorin Sibylle Berg, links, und Dimitri Rougy, rechts, vom Referendumskomitee an der Auftaktveranstaltung zum Referendum gegen das Gesetz zur Überwachung von Versicherten der Sozialversicherungen, am ...
Sibylle Berg und Dimitri Rougy vom Referendumskomitee können sich freuen: Die nötigen Unterschriften sind zusammen.Bild: KEYSTONE

Über 55'000 Unterschriften – Referendum gegen Überwachung von Versicherten kommt zustande

05.06.2018, 17:2616.10.2018, 15:26

Das Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten wird voraussichtlich an den Urnen entschieden: Das Referendum gegen das sogenannte Sozialdetektiv-Gesetz ist gemäss Komitee zustande gekommen.

In 62 Tagen seien 55'421 Unterschriften gesammelt worden, bestätigte Dimitri Rougy vom Referendumskomitee am Dienstag eine Information der Tamedia-Online-Medien. Damit unterboten sie die gesetzte Maximalfrist um 38 Tage. Die Unterschriften müssen noch beglaubigt werden.

Die Unterschriftensammlung für das Referendum wurde von einer Bürgerinnen- und Bürgergruppierung um die Autorin Sibylle Berg lanciert. Die Gruppe hatte bis zum 5. Juli Zeit, die für das Zustandekommen nötigen 50'000 Unterschriften zusammenzubringen.

Das Referendum war unter anderem von der SP, den Grünen, dem Dachverband der Arbeitnehmenden Travail.Suisse sowie von den Behindertenorganisationen Pro Infirmis und Procap sowie der Senioren-Organisation Vasos unterstützt worden. Für sie geht das Überwachungsgesetz zu weit.

Die Räte verabschiedeten das Gesetz in der Frühjahrssession. Es ermöglicht Sozialversicherungen, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive observieren zu lassen. Die Regeln gelten nicht nur für die Invalidenversicherung (IV), sondern auch für die Unfall-, die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung.

Neben Bild- und Tonaufnahmen sind auch technische Instrumente zur Standortbestimmung erlaubt. Gemeint sind vor allem GPS-Tracker, die an Autos angebracht werden. Anders als bei den Bild- und Tonaufnahmen braucht es dafür eine richterliche Genehmigung. (cma/sda)

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