Keine Windparks in Wäldern und ein Baustart von Windkraftwerken nur mit vorgängigem Vetorecht der betroffenen Bevölkerung: Das fordern zwei nationale Volksinitiativen, die am Freitag in Bern eingereicht worden sind.
Der Verein für Naturschutz und Demokratie sammelte für die beiden Volksbegehren jeweils rund 110'000 Unterschriften, wie er mitteilte. Ob die Initiative «gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen (Waldschutz-Initiative)» sowie die Initiative «für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)» zustande kommen, wird nun die Bundeskanzlei prüfen.
Die Natur brauche Schutz und dürfe nicht im Namen des Klimas bedroht werden, so die Initiantinnen und Initianten. Die Waldschutz-Initiative richtet sich gegen das Bauen von Windparks in Wäldern. Sie fordert unter anderem, dass für den Bau von grossen Windkraftanlagen keine Waldrodungen erfolgen dürfen. Ausserdem sollten grosse Windkraftanlagen mindestens 150 Meter von Waldrändern entfernt errichtet werden, da Waldränder eine ökologisch besonders wichtige Funktion einnehmen.
In der Schweiz seien zahlreiche Windkraftanlagen im Wald oder direkt am Waldrand geplant. Für eine Windturbine im Wald müsse jeweils eine Fläche eines Fussballfeldes gerodet werden, so die Initiantinnen und Initianten. Das Waldgesetz verbiete jedoch seit 1872 grundsätzlich Rodungen und verlange Kompensationen. «Plötzlich soll der Waldschutz – nach über 150 Jahren – ausgerechnet zugunsten des Klimaschutzes nicht mehr gelten», moniert der Verein.
Die Gemeindeschutz-Initiative fordert, dass alle Einwohner, die vom Bau von Windturbinen betroffen sind, demokratisch abstimmen können. Sie möchte zudem, dass auch besonders betroffene Nachbargemeinden das Recht erhalten, über Windparks abzustimmen.
Gemäss dem Initiativtext müssen die Projektunterlagen Auskunft geben über einzelne Standorte, die Dimensionen der Anlage, die Erschliessung und auch wesentliche Auswirkungen der Anlagen.
Ein eindrückliches Beispiel sei der Windpark Tramelan im Kanton Bern, der von Tramelan aus gar nicht sichtbar sei, dafür aber das Dorf Les Genevez JU massiv betreffe, machen die Kritikerinnen und Kritiker geltend.
Laut dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) schaden beide Initiativen jedoch der Versorgungssicherheit. Der Ausbau von Windenergie stabilisiere vor allem im Winter, in der Nacht und bei Nebel das System.
Investitionen in Windenergie erforderten eine langfristige Planung und klare Rahmenbedingungen, schreiben die Gegnerinnen und Gegner der beiden Initiativen. Die Volksbegehren gefährdeten die Planungssicherheit erheblich. «Projekte stecken fest, Investitionen bleiben aus, und die Energiewende gerät ins Stocken.» Statt nachhaltiger und sauberer Inlandproduktion steige die Abhängigkeit von Gaskraftwerken und anderen CO2-intensiven Importen.
Mit den beiden Volksbegehren haben die Initianten unter anderem den Beschleunigungserlass im Visier, den das Parlament zurzeit berät. Mit dem Beschleunigungserlass will der Bundesrat die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Anlagen für erneuerbare Energien straffen. Das Parlament will die Standortgemeinden miteinbeziehen: Die Gemeinden sollen mitbestimmen können, solange die Kantone in ihrer Gesetzgebung nichts anderes vorsehen. (dab/sda)
Wette das bei diesen zwei Initiativen Grüne + SP nur als Spuren elemente, beteiligt sind.
Die SVP-FDP sind nur bei Windkraft Naturschützer. Da diese ihre Umsätze der ÖL-Gas-Atomindustrie schadet.
Diese Initiativen sind einfach nur Trotzpolitik.
Es geht um nationales Interesse!