Die Organisationen Al-Qaida und Islamischer Staat sowie verwandte Organisationen sollen in der Schweiz mit einem dringlichen Gesetz verboten werden.
Der National- und Ständerat nahmen die nötige Rechtsgrundlage an – ohne Gegenstimme. Das Verbot sei zwar nicht die Lösung aller Probleme, schliesse aber Gesetzeslücken, so Verteidigungsminister Ueli Maurer.
Künstlich erzeugte Embryos sollen auf bestimmte Krankheiten wie Trisomie 21 untersucht werden dürfen, bevor sie in den Mutterleib eingepflanzt werden.
Das letzte Wort wird das Volk haben, da mit diesem Beschluss auch die Bundesverfassung geändert werden soll. Die EVP kündigte zudem ein Referendum gegen die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes an.
Diese sieht eine weitere Liberalisierung vor. Insbesondere dürfen künftig zwölf und nicht wie bisher nur drei Embryos im Reagenzglas gezeugt werden. Die Skepsis gegenüber grenzenloser Machbarkeit, Embryo-Selektion und allfälligen weiteren Liberalisierungsschritten ist auch in anderen Parteien und Organisationen weit verbreitet.
Wer Bankkundendaten verkauft, kann künftig härter bestraft werden. Künftig sollen Datendiebe mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden können, wenn sie die Daten verkaufen beziehungsweise sich oder anderen durch die Verletzung des Berufsgeheimnisses einen Vermögensvorteil verschaffen. Zudem sollen neu auch Dritte bestraft werden können, und zwar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Bereits heute können Bankmitarbeiter bestraft werden, wenn sie Daten weitergeben und damit das Berufsgeheimnis verletzen. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Die Regelungen zur Geldwäscherei werden dem aktuellen internationalen Standard angepasst. Wenn Händler mehr als 100'000 Franken in bar entgegennehmen, müssen sie künftig genau hinschauen und Sorgfaltspflichten erfüllen.
Damit sinkt das Risiko, dass die Schweiz auf eine schwarze Liste kommt. Der Bund hatte Bargeldzahlungen über 100'000 erst verbieten wollen, das ist jedoch bei den Räten auf Widerstand gestossen.
Zu den weiteren Neuerungen gehört, dass Steuerbetrug als Vortat zu Geldwäscherei gilt, wenn die hinterzogenen Steuern bei mindestens 300'000 Franken pro Steuerperiode liegen. Banken müssen einen entsprechenden Verdacht melden.
Ferner wird mit der Gesetzesrevision Transparenz geschaffen bei Inhaberaktien. Wer Inhaberaktien einer Gesellschaft erwirbt, deren Aktien nicht an der Börse kotiert sind, muss künftig identifizierbar sein.
National- und Ständerat empfehlen, die Erbschaftssteuer abzulehnen. Die bürgerliche Mehrheit kritisierte die Volksinitiative als ungerecht, wirtschaftsfeindlich und praxisfremd. Die Linke und die EVP warben vor allem mit Verweis auf Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich dafür.
Die Initiative sieht vor, dass der Bund Erbschaften und Schenkungen mit 20 Prozent besteuert. Für Erbschaften gälte ein Freibetrag von 2 Millionen Franken, für Schenkungen von 20'000 Franken im Jahr. Die Einnahmen kämen zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen zu Gute.
Mit dem geänderten Ausbildungsbeitragsgesetz will das Parlament die Stipendienvergabe schweizweit vereinheitlichen. Geregelt wird neu, wer Anspruch auf Stipendien hat, welche Ausbildungen unterstützt werden oder in welcher Form die Stipendien ausgerichtet werden.
Das Gesetz ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Stipendeniniative, die eine festgeschriebene minimale Stipendienhöhe vorsieht. Das Parlament empfiehlt die Initiative zur Ablehnung.
Wenn ein Nationalrat einen Vorstoss ablehnt, der vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird, kommt es künftig wieder zu beschleunigten Verfahren. Das Parlament macht damit eine Änderung vom Juni 2013 rückgängig.
Bekämpfte Vorstösse werden damit wieder vor den Vorstössen behandelt, die der Bundesrat zur Ablehnung beantragt. Gleichzeitig wird geprüft, ob auch beim beschleunigten Verfahren dem Urheber des Vorstosses sowie dem Ratsmitglied, das den Vorstoss bekämpft, eine Wortmeldung eingeräumt werden kann.
Das Stromversorgungsgesetz regelt künftig explizit, dass Stromunternehmen die Kosten für «Ausgleichsenergie» tragen müssen. Diese fallen an, wenn die Unternehmen mehr oder weniger Strom beziehen, als sie bei der Netzgesellschaft Swissgrid angemeldet haben.
Das Parlament stärkt die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV). Durch die Gesetzesänderung wird die SERV dauerhaft um die Fabrikationskreditversicherung, die Bondgarantie und die Refinanzierungsgarantie ergänzt.
Die Instrumente waren 2009 im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen vorübergehend eingeführt worden, um für eine bessere Liquidität bei den Exporteuren zu sorgen. Weil sie sich bewährt haben, schlug der Bundesrat eine dauerhafte Verankerung im Gesetz vor.
Kleine Versicherungsgenossenschaften von Vereinen oder Verbänden werden von der Versicherungsaufsicht befreit. Das betrifft Versicherungen, die eng mit einem Verein oder einem Verband verbunden sind und nur dessen Mitglieder versichern.
Das jährliche Prämienvolumen darf drei Millionen Franken nie überstiegen haben. Die Ausnahme gilt zudem nur für Genossenschaften, nicht jedoch für Aktiengesellschaften.
(pma/rey/sda)