Gemeinden sollen für die Tierarztkosten von herrenlosen Tieren aufkommen
In der Schweiz sind Tierärzte gesetzlich dazu verpflichtet, verletzte Tiere zu behandeln. Doch was passiert, wenn ein herrenloses Tier in einer Praxis landet?
Falls das Tier jedoch nach der Behandlung keinen Besitzer hat oder abgeholt wird, bleibt der Tierarzt auf der Behandlungsrechnung sitzen. Dies führt unter anderem dazu, dass viele Tierärzte keinen Notfalldienst mehr anbieten würden.
Grünen-Nationalrätin Meret Schneider fordert nun in einer Motion eine Änderung des Tierschutzgesetzes. Dies berichtet der Blick.
Büsi «Brombeeri»
Ein Beispiel für solch eine Situation ist das Büsi «Brombeeri». Die Katze wurde 2022 von der Polizei verletzt in eine Tierklinik in Solothurn gebracht. Dort musste es notoperiert werde. Doch abgeholt oder gesucht wurde das Büsi nie, weshalb die Rechnung über 3000 Franken bei der Tierklinik hängig blieb.
Die Klinik sah die Gemeinde als Fundbüro in der Verantwortung, die Rechnung zu bezahlen, und es kam zum Rechtsstreit. In letzter Instanz entschied das Bundesgericht, dass die Solothurner Gemeinde die Kosten übernehmen muss.
Die Zürcher Nationalrätin fordert nun, dass dies so im Gesetz festgeschrieben werden soll. Damit wären die Gemeinden für die Fundtiere verantwortlich und müssten für alle so entstandenen Kosten aufkommen.
Meret Schneiders Motion wird nun im Parlament diskutiert. (nib)