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Frenkendorf BL: Gemeinde fordert Gewinnbeteiligung bei Asylbetreuung – und verstösst damit gegen Vorschriften

Frenkendorf, Basel-Land.
Frenkendorf, Basel-Land.
bild: google maps

Frenkendorf BL: Gemeinde fordert Gewinnbeteiligung bei Asylbetreuung – und verstösst damit gegen Vorschriften

Die Betreuung von Flüchtlingen ist lukrativ. Das will sich ein SVP-Gemeinderat im Kanton Basel-Land zunutze machen. Er forderte von der Betreuungsfirma eine Überschussbeteiligung.
26.10.2015, 07:3126.10.2015, 08:34

«Dreist, illegal, unmoralisch»: Mit diesen Worten beschreibt die «Basler Zeitung» am Montag den Fall der Gemeinde Frenkendorf BL, die Kapital aus der Betreuung von Asylbewerbern schlagen will und damit gegen mehrere Vorschriften verstösst. Was ist passiert? 

Der Gemeinderat Andreas Trüssel (SVP) entschloss sich im Juli, das Asylwesen umzugestalten und den Auftrag für die Betreuung neu zu vergeben. Das Ziel, schreibt die «Basler Zeitung» (BAZ), sei dabei von Anfang an gewesen, den Auftrag an ein Unternehmen ohne bisherige Mandate und Referenzen zu übertragen und dabei als Gemeinde so viel Geld wie möglich herauszuschlagen.

Das ist lukrativ, zeigt die Rechnung der BAZ: Frenkendorf müsste gemäss Quote etwa 50 Asylbewerber beherbergen. Vom Kanton gibt es dafür pro Tag und Person 35.50 Franken. Rechnet man diese Pauschale auf ein Jahr aus, kommt man bei Vollbelegung auf einen «Umsatz», das heisst, alle Pauschalbeträge zusammengezählt, auf Bruttoeinnahmen von 666 125 Franken. Zwei Drittel dieses Betrags werden für gesetzlich festgelegte Unterstützungsgelder gebraucht, die nicht der Betreuungsfirma zustehen.

Bei der Suche nach einem Unternehmen entschied der Gemeinderat nicht nach Eignungskriterien, sondern fragte nach der Überschussbeteiligung – ohne Risiken übernehmen zu wollen.

Basel

Zwei Unternehmen, ABS und Soziartes, gingen den Deal nicht ein. Die siegreiche Convaliere hingegen sei auf «Wünsche bei der Nachbesserung des Angebotes eingegangen», zitiert die BAZ die Frenkendörfer Sozialhilfebehörde. Das entspreche nicht den Vorschriften – genauso wenig wie die Bedingung Trüssels, dass das Angebot nach Erteilen des Auftrags nicht mehr verändert werden dürfe.

Trüssel sagte gegenüber der BAZ, die Abläufe seien alle richtig gewesen. (dwi)

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