Du denkst, das Nein zu No Billag ist geritzt? Dann schau dir diese 5 Umfrage-Fails an!
Das Nein zur No-Billag-Initiative scheint gesetzt zu sein – glaubt man den Umfragen. Allerdings wäre es nicht das erste Mal, dass diese daneben liegen, wie folgende fünf Beispiele zeigen.
61 Prozent sind gegen die No-Billag-Initiative, stellte die letzte SRG-Trendumfrage vor den Wahlen am 4. März fest. Doch Umfragen sind eine Momentaufnahme und keine Prognose, wie die Wissenschaftler auch immer wieder selber festhalten. Denn bis zu den Wahlen kann die Meinung noch kippen und alles anders kommen. Dies wissen wir spätestens seit der Minarett-Initiative, als sich das Abstimmungsergebnis konträr zu den Umfrageergebnis verhielt.
watson hat die SRG-Trendumfragen der letzten 10 Jahre analysiert: Fünf Fälle, in denen die Stimmung zwischen der letzten Umfrage und Abstimmung noch kippte.
Umfrage
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5 Fälle, in denen die Umfrage im Vorfeld nicht mit dem Ergebnis der Abstimmung übereinstimmt.
quelle: piktochart/freepik/shutterstock/watson
Renato Kaiser freut sich, wenn die No-Billag-Abstimmung vorbei ist
Video: watson/Renato Kaiser
Wie befriedigend es doch ist, wenn das eine Ding perfekt in das andere passt
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Wie befriedigend es doch ist, wenn das eine Ding perfekt in das andere passt
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Die beliebtesten Kommentare
rodolofo
25.02.2018 10:27registriert Februar 2016
Im Jahr 2 nach Trump ist für mich gar nichts mehr sicher...
Die letzte Grafik interpretiere ich so, dass gemäss Umfrage 61% für (👍) die Inititive sind. Und dann sich wundern wenn dann doch mehr Ja gestimmt wird als erwartet. 🙈
Mildes Urteil für Sex mit einer minderjährigen Turnerin – trotz wenig Einsicht
Weil sich die Ereignisse von 2012 und 2013 unter einer damals milderen Rechtssprechung abspielten, gibt es für den langjährigen STV-Funktionär keine Gefängnisstrafe und auch kein Tätigkeitsverbot. Dass er aber trotz Suspendierung im Turnsport weiterhin Trainings für Minderjährige anbietet, kam auch beim Richter nicht gut an.
Juristisch ist der Fall klar. Ein 41-jähriger Mann verübt mehrfach sexuelle Handlungen mit einem 15-jährigen Mädchen. Der Beschuldigte streitet das auch nicht ab. Das Bezirksgericht Winterthur verurteilt ihn deswegen am Mittwoch zu einer bedingten Geldstrafe von 280 Tagessätzen mit einem Totalbetrag von 33’600 Franken. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.