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Verdingkinder müssen Teil ihrer Entschädigung gleich wieder abgeben

Verdingkinder müssen Teil ihrer Entschädigung gleich wieder abgeben

Der Staat entschädigt ehemalige Verdingkinder mit 25'000 Franken, kürzt in einzelnen Fällen aber gleichzeitig die Ergänzungsleistungen. Der Urheber der Wiedergutmachungs-Initiative, Guido Fluri, spricht von bedauerlichen Einzelfällen.
28.08.2019, 11:4428.08.2019, 12:39
Tobias Bär / CH Media
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Ehemalige Verdingkinder und Opfer von fuersorgerischen Massnahmen posieren mit Kinderfotos vor dem Bundeshaus am Montag, 31. Maerz 2014, in Bern. Opfer administrativer Zwangsmassnahmen werden per Gese ...
Bild: KEYSTONE

Der Solidaritätsbeitrag für ehemalige Heim- oder Verdingkinder sei ein «Zeichen der Anerkennung des erlittenen Unrechts». So formuliert es der Bund. Gemäss Gesetz haben Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen Anspruch auf 25'000 Franken. Beschlossen wurde dies vom Parlament vor drei Jahren als Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungs-Initiative.

Viele Betroffene haben das Geld inzwischen erhalten. In einem Fall, über den das Schweizer Fernsehen SRF am Dienstag berichtete, musste die Betroffene den Behörden aber gleich wieder etwas abgeben: Das ehemalige Verdingkind wurde zur Rückzahlung von über 2700 Franken an bezogenen Ergänzungsleistungen (EL) aufgefordert. Ausserdem wurde die monatliche EL-Rente auf 220 Franken halbiert. Der «Beobachter» hatte im vergangenen Jahr einen ähnlichen Fall publik gemacht.

Dabei schrieb der Bundesrat in seiner Botschaft an das Parlament: «Es würde zu Recht als stossend empfunden, wenn der Staat mit der einen Hand Solidaritätsbeiträge (…) auszahlen und mit der anderen einen Teil dieser Beiträge (…) wieder zurückfordern würde». Deshalb solle der Solidaritätsbeitrag auch nicht besteuert werden und nicht zu Abstrichen bei der Sozialhilfe führen.

Gleichzeitig hielt der Bundesrat aber fest, der Beitrag werde bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen beim Vermögen berücksichtigt. Die Konsequenz: Übersteigt das Vermögen von Alleinstehenden durch den Solidaritätsbeitrag die im EL-Gesetz festgeschriebene Freigrenze von 37'500 Franken, kann es zu Kürzungen kommen. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 60'000 Franken. Dies wurde vom Parlament dann auch so beschlossen.

Initiant Guido Fluri: Ausnahme war nötig

Guido Fluri, Initiant der Wiedergutmachungsinitiative, links, spricht mit die Teilnehmern waehrend des grossen Treffens ehemaliger Verdingkindern, am Samstag, 30. Juni 2018 in Muemliswil. Nach dem erf ...
Guido FluriBild: KEYSTONE

Gemäss dem Urheber der Wiedergutmachungs-Initiative, Guido Fluri, wäre der Gegenvorschlag ohne diese Ausnahme nicht zustande gekommen. «Das wichtigste Ziel war, für die Tausenden älteren Betroffenen so schnell wie möglich ein Wiedergutmachungs-Gesetz durch das Parlament zu bringen.»

Er könne verstehen, dass sich Betroffene vor den Kopf gestossen und erneut ungerecht behandelt fühlten, so Fluri. Es handle sich aber um bedauerliche Einzelfälle, denn viele ehemalige Verdingkinder lebten in Armut. So werde die Schwelle beim Vermögen nur selten überschritten. «Mir sind zwei, drei Fälle bekannt.» Um einen Solidaritätsbeitrag ersucht haben etwas mehr als 9000 Personen.

Das Bundesamt für Justiz hat inzwischen sein Merkblatt für Opfer angepasst. Bisher hiess es darin lediglich, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe dürften wegen der Auszahlung des Solidaritätsbeitrags «grundsätzlich nicht gekürzt werden». In der neuen Version ist von Kürzungen in Ausnahmefällen die Rede. Gemäss Guido Fluri ist gut beraten, wer sich mit dem Beitrag etwas Gutes tut:

«Rutscht man wieder unter die Freigrenze, wird man von einer Kürzung der EL verschont.»

Der Basler SP-Nationalrat Beat Jans hat gegenüber SRF einen Vorstoss angekündigt, der EL-Kürzungen wegen des Solidaritätsbeitrags ausschliessen soll. Bereits deponiert hat Jans einen Vorstoss zur Verlängerung der Einreichfrist. Diese lief Ende März 2018 ab, seither nimmt der Bund Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag nur noch in «absoluten Ausnahmefällen» entgegen. Bis Ende Jahr sollen sämtliche Gesuche fertig bearbeitet sein.

Aufnahme eines Verdingkindes waehrend dem Schulunterricht, aufgenommen im Jahr 1945. Das Unrecht an Opfern fuersorgerischer Massnahmen bis in die 1980er-Jahre soll gesetzlich anerkannt werden. Der Nat ...
Bild: PHOTOPRESS-ARCHIV

Kommenden Montag wird eine unabhängige Expertenkommission unter der Leitung des ehemaligen Zürcher Regierungsrats Markus Notter nach vierjähriger Forschungsarbeit ihren Schlussbericht veröffentlichen – und dem Bundesrat auch Empfehlungen für den künftigen Umgang mit dem Thema unterbreiten.

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95 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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AfterEightUmViertelVorAchtEsser___________________
28.08.2019 11:58registriert August 2017
Wir leben in einem System, das Arme arm hält, und Reiche reicher macht. 🤮
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DonSaiya
28.08.2019 12:02registriert November 2014
Immer drauf mit dem Hamme. Wieso auch nicht, die sind es auch schon gewohnt 😒
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Offi
28.08.2019 12:50registriert Januar 2018
Kaum zu glauben und einmal mehr beschämend!
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