Schweiz
Gesellschaft & Politik

Verurteilt wegen einer Wasserpistole – nun reagiert der Bund

Verurteilt wegen einer Wasserpistole: So will der Bund Käufer vor der Temu-Falle schützen

Viele realisieren es erst, wenn es zu spät ist: Wer im Ausland eine Spielzeugwaffe bestellt, kann plötzlich ein Strafverfahren am Hals haben. Nun reagiert der Bundesrat.
17.05.2025, 11:3317.05.2025, 11:33
Lea Hartmann / ch media
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Es ist ein teures Geburtstagsgeschenk für die Göttikinder geworden, und das, obwohl auf der chinesischen Billig-Plattform Temu bestellt.

Der Aargauer Lokalpolitiker Marc Jaisli ist vor kurzem wegen Verstosses gegen das Waffengesetz verurteilt worden – weil er im Ausland zwei pinke Wasserpistolen geordert hat, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet hat.

Denn auch für Spielzeugwaffen und andere Waffen-Imitationen braucht es eine Einfuhrbewilligung, sofern diese mit einer echten Waffe verwechselt werden könnten. Und eine solche hatte Jaisli nicht beantragt.

Für Spielzeugwaffen braucht es eine Einfuhrbewilligung.
Für Spielzeugwaffen braucht es eine Einfuhrbewilligung.Bild: Shutterstock

Fedpol geht über die Bücher

So wie dem Lokalpolitiker geht es vielen Onlineshoppern. Immer wieder landen statt der bestellten Ware Strafbefehle in den Briefkästen, weil sich die Käufer nicht bewusst sind, dass ihre Bestellung unters Waffengesetz fällt.

Nun reagiert der Bund. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) will die heutige Regelung lockern. Heute ist die Einfuhr von Spielzeugwaffen bewilligungspflichtig, wenn sie für Laien nicht auf den ersten Blick als Fake-Waffen erkennbar sind. Künftig soll das Auge von Fachpersonen entscheidend sein. Die neue Bestimmung dürfte im Verlauf des nächsten Jahres in Kraft treten, teilt das Fedpol auf Anfrage von CH Media mit. Das Ziel sei, zu vermeiden, «dass Personen ohne deliktische Absicht wegen Bagatellen strafrechtlich belangt werden».

Der Bundesrat hat die Lockerung in seiner Antwort auf einen Vorstoss des Walliser Ständerats Beat Rieder angekündigt. Den Mitte-Politiker ärgert, dass Onlinehändler wie Temu oder Amazon ohne jegliche Auflagen Fake-Waffen verkaufen können. Er verlangt unter anderem, dass solche Produkte in Onlineshops klar gekennzeichnet werden müssen.

Fedpol rechnet mit deutlich weniger Strafverfahren

Auch das Fedpol sieht das Problem, nicht nur aus Sicht der Käufer: Denn die heutige Regelung bedeutet für die Behörden viel Arbeit. Pro Jahr beantworte die Zentralstelle Waffen des Fedpol über 2000 Anfragen von kantonalen Waffenbüros und anderen Behörden und Firmen, weil sie sich unsicher sind, welche Fake-Waffen nun unters Waffengesetz fallen und welche nicht.

Der Bundesrat geht davon aus, dass es durch die Anpassung der heutigen Regelung künftig zu «deutlich weniger» Strafverfahren kommen dürfte.

Weiter sei man bemüht, den Dialog mit Anbietern aus dem Ausland zu führen. Das Ziel: sie dazu zu bringen, dass sie entsprechende Produkte mit einer Warnung versehen. «Diese Dialoge haben im nahen Ausland innerhalb des Schengenraumes gute Resultate erzielt», schreibt der Bundesrat. Schwieriger dürfte es bei Plattformen wie den chinesischen E-Commerce-Anbietern Temu oder AliExpress sein. (aargauerzeitung.ch)

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73 Kommentare
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Roegerl
17.05.2025 12:44registriert Juni 2022
SVP Politiker, welcher für lokals Kaufen wirbt und selbst eine Firma hat, kauft Billigwate aus China 😂😂😂
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Protomix
17.05.2025 13:33registriert Dezember 2024
Mir stellt sich die Frage, warum muss man eine Wasserpistole im Ausland bei Temu kaufen, obwohl es auf dem Schweizer Markt wirklich genug solche Artikel gibt. Wegen dem Preis muss mir niemand kommen, denn dass ist defnitiv ein Produkt welches in die Sparte Wohlstand fällt. Wer
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Upsidupsiwiederda
17.05.2025 14:42registriert März 2020
"Für Spielzeugwaffen braucht es eine Einfuhrbewilligung" als Bildunterschrift unter diesem Foto ist klar irreführend, denn diese Wasserpistole ist klar als solche zu erkennen und somit wäre auch die Einfuhr nicht Bewilligungspflichtig.
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