Es ist ein teures Geburtstagsgeschenk für die Göttikinder geworden, und das, obwohl auf der chinesischen Billig-Plattform Temu bestellt.
Der Aargauer Lokalpolitiker Marc Jaisli ist vor kurzem wegen Verstosses gegen das Waffengesetz verurteilt worden – weil er im Ausland zwei pinke Wasserpistolen geordert hat, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet hat.
Denn auch für Spielzeugwaffen und andere Waffen-Imitationen braucht es eine Einfuhrbewilligung, sofern diese mit einer echten Waffe verwechselt werden könnten. Und eine solche hatte Jaisli nicht beantragt.
So wie dem Lokalpolitiker geht es vielen Onlineshoppern. Immer wieder landen statt der bestellten Ware Strafbefehle in den Briefkästen, weil sich die Käufer nicht bewusst sind, dass ihre Bestellung unters Waffengesetz fällt.
Nun reagiert der Bund. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) will die heutige Regelung lockern. Heute ist die Einfuhr von Spielzeugwaffen bewilligungspflichtig, wenn sie für Laien nicht auf den ersten Blick als Fake-Waffen erkennbar sind. Künftig soll das Auge von Fachpersonen entscheidend sein. Die neue Bestimmung dürfte im Verlauf des nächsten Jahres in Kraft treten, teilt das Fedpol auf Anfrage von CH Media mit. Das Ziel sei, zu vermeiden, «dass Personen ohne deliktische Absicht wegen Bagatellen strafrechtlich belangt werden».
Der Bundesrat hat die Lockerung in seiner Antwort auf einen Vorstoss des Walliser Ständerats Beat Rieder angekündigt. Den Mitte-Politiker ärgert, dass Onlinehändler wie Temu oder Amazon ohne jegliche Auflagen Fake-Waffen verkaufen können. Er verlangt unter anderem, dass solche Produkte in Onlineshops klar gekennzeichnet werden müssen.
Auch das Fedpol sieht das Problem, nicht nur aus Sicht der Käufer: Denn die heutige Regelung bedeutet für die Behörden viel Arbeit. Pro Jahr beantworte die Zentralstelle Waffen des Fedpol über 2000 Anfragen von kantonalen Waffenbüros und anderen Behörden und Firmen, weil sie sich unsicher sind, welche Fake-Waffen nun unters Waffengesetz fallen und welche nicht.
Der Bundesrat geht davon aus, dass es durch die Anpassung der heutigen Regelung künftig zu «deutlich weniger» Strafverfahren kommen dürfte.
Weiter sei man bemüht, den Dialog mit Anbietern aus dem Ausland zu führen. Das Ziel: sie dazu zu bringen, dass sie entsprechende Produkte mit einer Warnung versehen. «Diese Dialoge haben im nahen Ausland innerhalb des Schengenraumes gute Resultate erzielt», schreibt der Bundesrat. Schwieriger dürfte es bei Plattformen wie den chinesischen E-Commerce-Anbietern Temu oder AliExpress sein. (aargauerzeitung.ch)
Einen Schlagstock, wie ihn die Polizei trägt, braucht einen Waffenschein. Ein Jodo Stock (Schwertbrecher aus Hartholz) jedoch nicht. Ebenfalls ohne Waffenschein zu erwerben - ein Samurai Schwert. Damit kann man nun wirklich keinen verletzen.