Diese Session berät der Ständerat einen Vorstoss von Flavia Wasserfallen (SP/BE). Sie fordert in einer Motion, Lücken im Mutterschutz zu schliessen. Konkret verlangt sie erstens, dass werdende Mütter während der Schwangerschaft nicht mehr ausgesteuert werden dürfen. Sie sollen künftig also ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nicht mehr verlieren. Zweitens sollen Schwangere mehr Taggelder aus der Arbeitslosenversicherung (ALV) erhalten, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind.
Im Gegensatz zu allen anderen EFTA- und den EU-Staaten kennt die Schweiz keinen Mutterschutz vor der Geburt. Dieser beginnt hier erst mit der Geburt des Kindes. Ab dann haben Frauen einen gesetzlichen Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Während diesem erhalten sie 80 Prozent ihres bisherigen Verdiensts, finanziert durch die Erwerbsersatzordnung (EO).
In der Realität kommt es jedoch bei rund 80 Prozent der Schwangeren zu Unterbrüchen in der Erwerbsarbeit, die im Schnitt rund sechs Wochen dauern. In den letzten zwei Wochen vor der Geburt sind knapp 70 Prozent der Schwangeren krankgeschrieben.
Wer in einem regulären Anstellungsverhältnis steht, für den gilt während der Schwangerschaft ein Kündigungsschutz und – bezüglich Höhe und Länge abhängig von der Anzahl Dienstjahren – eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.
Anders ist die Lage bei arbeitslosen Schwangeren. Sie haben nur während 30 Tagen Anspruch auf vollständige Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Diese sind bei gesundheitlichen Problemen während der Schwangerschaft rasch aufgebraucht. Dann werden sie ausgesteuert – und verlieren dadurch auch den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nach der Geburt.
Die Bundesverwaltung ermittelte die Anzahl Frauen, die von der Problematik betroffen sind. Gemäss Schätzungen wurden im Jahr 2022 508 Frauen während der Schwangerschaft von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert. Hätte man ihnen allen zusätzliche Taggelder bis zur Geburt des Kindes ausbezahlt, hätte dies die Arbeitslosenversicherung 8.2 Millionen Franken gekostet. Das entspricht 0,12 Prozent der gesamten ALV-Ausgaben.
«Die soziale Absicherung für schwangere Frauen ist ungenügend.», sagt die Berner Ständerätin. Dass jährlich rund 500 Frauen ausgesteuert und so auch den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verlieren, sei stossend. Die Politik fordere sowohl das Kinderkriegen als auch die Erwerbstätigkeit von Müttern. Doch schwangere Frauen, die unverschuldet in die Arbeitslosigkeit geraten seien, würden alleine gelassen. Sie fordere mit ihrer Motion keinen Ausbau des Sozialstaats, betont Wasserfallen: «Ich möchte lediglich eine Lücke schliessen.» Die Mehrkosten im Promillebereich des Budgets könne die Arbeitslosenversicherung problemlos decken.
In seiner Antwort auf die Motion bezeichnet der Bundesrat sowohl das Verbot einer Aussteuerung während der Schwangerschaft als auch die Verlängerung des Anspruchs auf Taggelder als «eine der Arbeitslosenversicherung fremde Konzeption». Für die Mehrheit der Betroffenen bestehe bereits heute ein weitreichender Schutz. Auch die bürgerliche Mehrheit der vorberatenden Kommission lehnte Wasserfallens Motion mit der Begründung ab, das geltende Recht sei ausreichend.
Lehnt eine Mehrheit des Ständerats die Motion ab, ist das Geschäft erledigt. Stimmt die kleine Kammer zu, wird sich anschliessend der Nationalrat damit befassen. (aargauerzeitung.ch)
Also werden die fast sicher EL brauchen nach der Pensionierung.
Sehr nett von uns aber heh, Hauptsache wir lassen keine Bank pleite gehen, dafür hat es Geld im Überfluss.
Die sollten eigentlich EO kriegen, die gebähren ja junge Soldat-innen.
Und meines Wissens ist da der Topf voll