Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer kündigt ein «Crescendo» an. Er sitzt auf einem schweren Ledersessel im goldverzierten Plenarsaal. Neben ihm die Präsidenten der anderen eidgenössischen Gerichte. Zuerst werden sie die trockenen Zahlen ihrer Jahresberichte vorlesen und dann, als Höhepunkt der juristischen Sinfonie, spricht er, der höchste Richter der Schweiz.
Zuerst präsentiert auch Meyer eine Zahl: 8040. So viele Urteile hat das Bundesgericht im vergangenen Jahr gesprochen. Ein neuer Rekord. Mit dem Überschreiten der 8000er-Grenze habe das Bundesgericht eine «Schallmauer» durchbrochen, schreibt es in seinem Geschäftsbericht. Doch obwohl es mit Beschwerden überflutet wurde, wuchs der Pendenzenberg nicht, die Richter bauten ihn sogar leicht ab. Diese «Parforceleistung» habe nur durch Mobilisierung der letzten Kräfte realisiert werden können. Jedes Jahr sei dies aber nicht möglich.
Das Gericht sieht sich in einer kritischen Lage: «Unter dem konstanten Druck leidet die Qualität der Urteilsbegründungen.» Das Bundesgericht teilt der Bevölkerung also mit, ihm fehle die Zeit, alle Entscheide mit der nötigen Sorgfalt zu erklären.
Meyer sagt, man sehe es, wenn man in die Büros seiner Kollegen trete: «Überall stapeln sich Dossiers.» Wie in einer Fabrik würden die Richter die Papierberge abarbeiten.
Präsident Meyer dirigiert sein «Crescendo» mit dramatischer Gestik und zeigt auf den Schuldigen: die Politik. Als das Bundesgerichtsgesetz 2007 in Kraft trat, erledigte das Bundesgericht rund 7000 Geschäfte pro Jahr. Das Ziel des Gesetzes war, die Zahl auf 6000 herunterzubringen. Stattdessen ist sie nun auf 8000 angestiegen. Derzeit überarbeitet das Bundesparlament das Gesetz, das die Organisation des Bundesgerichts regelt.
Im wichtigsten Punkt der Vorlage hat der Nationalrat am vergangenen Mittwoch nicht im Sinn des Bundesgerichts entschieden. Mit 132 zu 46 Stimmen votierte die grosse Kammer für die Beibehaltung der sogenannten subsidiären Verfassungsbeschwerde. Sie ist es, die Meyers Gesicht erröten und seine Hände durch die Luft fliegen lässt.
Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist die Hoffnung jener, die vor dem Kantonsgericht, der zweiten Instanz, verloren haben und kein Recht auf die üblichen Beschwerdemöglichkeiten haben. Sie können ihren Fall mit Verweis auf eine Verletzung ihrer Verfassungsrechte weiterziehen. Die Hoffnung wird in den allermeisten Fällen nicht erfüllt. Im vergangenen Jahr gingen am Bundesgericht 358 subsidiäre Verfassungsbeschwerden ein. Nur 14 wurden gutgeheissen. Das sind vier Prozent. Insgesamt liegt die Gutheissungsquote der Bundesgerichtsentscheide bei 15 Prozent.
Vier Fünftel aller subsidiären Verfassungsbeschwerden betreffen Tatfragen: Sie rügen, dass die Gerichte den Sachverhalt nicht richtig festgestellt hätten. Dabei wird dieser verbindlich von den ersten Instanzen beurteilt. Das Bundesgericht ist nur für die Rechtskontrolle zuständig: Es prüft, ob das Verfahren korrekt durchgeführt wurde, ob zum Beispiel das rechtliche Gehör gewährt oder der Entscheid richtig begründet wurde.
Die Befürworter der Verfassungsbeschwerde argumentieren mit dem Rechtsschutz: Jeder müsse das Recht haben, auf die Verfassung zu pochen und deswegen vor Bundesgericht gehen zu können.
Meyer entgegnet, mit einer Streichung würde einzig der Leerlauf abgeschafft, der durch die Behandlung Hunderter aussichtsloser Beschwerden entstehe. In Zukunft würden es sogar noch mehr werden. Die wenigen Fälle, in denen das Bundesgericht die Beschwerden bisher gutgeheissen habe, werde es weiterhin behandeln, sagt er. Denn für Fälle von grosser Bedeutung sind Ausnahmen vorgesehen. Letztlich ist es ein Glaubensstreit: Vertraut die Politik dem Bundesgericht, dass es die Prioritäten richtig setzen würde?
Meyer appelliert an den Ständerat, den Entscheid des Nationalrats rückgängig zu machen. Er lobbyiert schon seit Monaten für die Gesetzesänderung. Anfangs hat das Bundesgericht sein Anliegen in den Stellungnahmen zurückhaltend formuliert. Da die Bundesrichter damit nicht einmal einen Viertel aller Nationalräte überzeugen konnten, verschärft Meyer nun den Ton.
In einem «NZZ»-Interview bezeichnete er die Vorlage als «Rohrkrepierer». Vor der Ständeratsdebatte legt der Gerichtspräsident, der normalerweise selten in den Medien auftritt, jetzt noch einen Gang zu. Die an der Jahresmedienkonferenz anwesenden Journalisten fordert er dazu auf, ihn einzuladen: «Machen Sie eine Sendung mit mir.»
In diesem Fall hält er es für legitim, dass sich ein Gericht in die Politik einmischt. Denn es sei selber davon betroffen. Noch nie in seinen bisherigen 33 Jahren als Richter habe er sich über einen politischen Entscheid derart ärgern müssen.
Erschwert wird Meyers Medienoffensive durch eine Geschichte von «Weltwoche»-Journalist und SVP-Politiker Christoph Mörgeli. Denn in jedem Interview wird die eine Frage kommen: Was ist dran an dieser Geschichte? Mörgeli machte Meyers Liebesleben zum Thema und warf ihm vor, den Prinzipien seines Amts im Privaten nicht zu folgen
Auch nach der Präsentation des Geschäftsberichts kommt die Frage auf. Meyer: «Es handelt sich um eine Darstellung persönlicher Lebensverhältnisse, die nichts mit meiner beruflichen Tätigkeit zu tun hat.» Trotz «offensichtlicher Einseitigkeit» nehme er dazu keine Stellung. Der Satz ist ihm wichtig. Er wiederholt ihn auf Französisch. Ein bisschen Stellung bezieht er dann doch noch und dementiert einige Aussagen. Gegen die «Weltwoche» klagen werde er aber nicht. Seine Energie will er in seinen anderen Kampf investieren. (aargauerzeitung.ch)
Werter Herr Meyer, würden Sie mal einer der 14 gutgeheissenen Fälle sein, würden Sie anders denken.
Ich sehe aber auch dass die Bundesgerichte mehr Arbeit haben. Somit wäre es doch logisch mehr Juristen einzustellen. Oder ist das nicht möglich?
Desweiteren zu ihrem Privatlebenstreit mit der Weltwoche. Wenn juckts, ist nur die Weltwoche!
Die Weltwocheartikel und die Verfassungsbeschwerden haben etwas gemeinsam: In 4% der Fälle trifft es zu, der Rest ist sinnloser Leerkauf. 😎